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Schlagwort: Beschwerde

Schlaue Dialoge

Das Klientel der Lkw-Fahrer interessiert uns nicht, die bringen keinen Umsatz. Die Lkw-Fahrer sollen weiter weg von den Autobahn-Raststätten, damit man direkt mehr Pkw- und Bus-Parkplätze errichten kann für die umsatzbringenden Reisenden

Eine Aussage zweier Vertreter von Tank & Rast im Gespräch mit Bundestagsabgeordneten, zum Thema Lkw-Parkplätze an den Autobahn-Stationen

Diese Aussage ist nachzulesen auf Seite 3 der „Berufskraftfahrer Zeitung“ Ausgabe 11/13
Webseite Tank & Rast

Kurze Anmerkung – folgende gleichlautende nichtssagende Standartantwort bekamen mehrere Kollegen, die sich über die oben zitierte Aussage bei Tank & Rast beschwerten:

Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 19.11.2013, die wir Ihnen gerne wie folgt beantworten.

Bei uns sind alle Kunden, selbstverständlich auch Berufskraftfahrer, rund um die Uhr herzlich willkommen. Wir bieten ihnen ein reichhaltiges Angebot, zu dem Kraftstoffe, eine abwechslungsreiche Gastronomie, ein breites Sortiment in unseren Shops und saubere sanitäre Anlagen gehören. Mit unserem Angebot ermöglichen wir gerade auch Berufskraftfahrern eine angenehme Pause zu verbringen, um sich für die Weiterfahrt zu erholen und so die notwendige Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

Wenn Sie weiterführende Fragen, Anregungen oder auch Grund zur Kritik haben, dann wenden Sie sich bitte erneut an uns.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

1 Kommentar

Presserat missbilligt BILD-Berichterstattung

BILD berichtete am 19. August diesen Jahres unter der Überschrift „Brummifahrer tot im Bordell über einen Lastwagenfahrer, der zu viel Viagra genommen hatte und im Bett einer Prostituierten in Halle/S. starb.
Über den Mann schreibt die Zeitung, dass er Rainer H. heißt, 55 Jahre alt ist und aus Quedlinburg in Sachsen – Anhalt stammt. Die Veröffentlichung ist mit einem Foto von Rainer H. bebildert.
Die Augenpartie ist mit einem schwarzen Balken versehen.

Ein Leser (also ich) sah in dieser Berichterstattung die Ziffer 11 des Pressekodex verletzt. Nach dieser verzichtet die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid.
Er sieht zudem die Würde des Verstorbenen missachtet. Ausserdem werde der Verstorbene unter dem Vorwand, auf die Gefahren von Viagra hinzuweisen, zu einem Objekt herabgewürdigt.
Dieses Verfahren wurde in der Vorprüfung des Presserat auf die Ziffer 8 ausgeweitet.

Die Rechtsabteilung von BILD weist in einem Schreiben vom 8. September den Vorwurf zurück, der Mann werde in dem Artikel zu einem blosen Mittel herabgewürdigt.
Eine Woche vor dem Erscheinungsdatum habe die Redaktion von einem „nicht natürlichen Todesfall“ in einem Bordell erfahren. Die Polizei habe auf Nachfrage eine Straftat ausgeschlossen. Die Redaktion habe zunächst entschieden, nicht zu berichten.

Zwei Tage später habe der Notarzt darüber informiert, dass die Todesursache „Herzinfarkt, ausgelöst durch missbräuchliche Verwendung von Viagra“ gewesen sei. Desweiteren habe er erklärt, dass Männer häufig Potenzmittel in Unkenntnis der damit verbundenen Gefahren anwendeten.
Daraufhin habe sich die Redaktion für einen Bericht entschieden, um auf die Gefahren missbräuchlicher Verwendung von Potenzmitteln hinzuweisen.
Wie wichtig diese Entscheidung gewesen sei, belege ein Schreiben, dass der Viagra – Hersteller Pfizer an die Redaktion gerichtet habe. Der Pharmakonzern habe den Todesfall als „Verdachtsfall einer unerwünschten Arzneimittelnebenwirkung“ verzeichnet und bitte um weitere Informationen.

Anders als vom Beschwerdeführer (also ich) behauptet, sei der Hinweis auf die Schädlichkeit von Viagra in der Berichterstattung also nicht vorgeschoben, sondern vielmehr Kern der Berichterstattung.
Dies ergebe sich bereits auch aus der Dachzeile „Zu viel Viagra“, sowie aus dem Infokasten „Wie gefährlich ist Viagra?“
Es bestehe somit ein öffentliches Interesse an dem Vorgang. Im übrigen sei der Bericht sehr sachlich gehalten.

Mit Schreiben vom 16. 11. 2010 ergänzt die Rechtsabteilung Ihre Stellungsnahme in Bezug auf Ziffer 8. Ein Verstoß läge auch hier nicht vor.
Der Mann sei durch einen großen Augenbalken auf dem Foto und der nur abgekürzten Wiedergabe seines Namens für niemanden erkennbar, der Ihn und damit die Umstände seines Todes nicht schon vorher gekannt habe.

Der Beschwerdeausschuss 1 gelangt zu dem Ergebnis, dass die BILD – Zeitung mit Ihrer Berichterstattung unter der Überschrift „Brummifahrer tot im Bordell“ auf der Titelseite, sowie der fortgesetzten Berichterstattung unter der Überschrift „Als diese Hure sich auszog, kippte der Trucker um“ im Innenteil der Ausgabe gegen die Ziffer 8, Richtlinie 8.1 verstoßen hat.

Nach Richtlinie 8.1 veröffentlicht die Presse bei Unglücksfällen in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern ermöglichen. Der Ausschusses ist der Ansicht, dass der Mann, der im Verlaufe eines Bordellbesuches verstarb, durch die Details der Berichterstattung identifizierbar wird.
Er sieht deshalb die Kriterien der Richtlinie 8.1 verletzt. Eine Ausnahme für die identifizierende Abbildung kann nicht erkannt werden. Zwar durfte über den ungewöhnlichen Todesfall aufgrund der Überdosierung des Medikaments grundsätzlich berichtet werden, um vor den möglichen Folgen der Einnahme von Potenzmitteln zu warnen. Ein öffentliches Interesse an einer identifizierenden Darstellung des einzelnen Betroffenen sieht das Gremium jedoch nicht gegeben.

Presseethisch bewertet der Ausschuss den Verstoß gegen die Ziffer 8 des Pressekodex als so schwerwiegend, dass er gemäß §12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht.

Insgesamt wurden in den zwei Beschwerdeausschüssen 81 Beschwerden behandelt. Neben 15 öffentlichen Rügen gab es 16 Missbilligungen und 19 Hinweise. In 29 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In einem Fall wurde eine Beschwerde als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde verzichtet. Eine Beschwerde war nicht aufklärbar.

Wurde gegen den Pressekodex verstoßen, kann der Presserat folgendes aussprechen:

1. einen Hinweis
2. eine Missbilligung
3. eine Rüge.

Gerügte Presseorgane werden in der Regel vom Presserat öffentlich gemacht. Rügen sollten in der Regel von den jeweiligen Medien veröffentlicht werden. Wer es aber nicht macht, dem passiert auch nichts.

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