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Aurora verklagt FMCSA im Streit um Warndreiecke

Aurora, ein Unternehmen welches autonome Lkw herstellt, hat Klage gegen die Federal Motor Carrier Safety Administration (FMCSA) eingereicht, weil die Behörde kürzlich einen Antrag auf Ausnahme von der Vorschrift zur Platzierung von Warngeräten abgelehnt hat.

Am 10. Januar 2025 reichte der Hersteller selbstfahrender Lkw beim Berufungsgericht des District of Columbia Klage gegen das US-Verkehrsministerium, Verkehrsminister Pete Buttigieg, die FMCSA und den FMCSA-Administrator Vincent G. White ein. …

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In den USA wird untersucht, ob Warndreiecke tatsächlich Unfälle verhindern

Die Federal Motor Carrier Safety Administration(FMCSA) entwickelt und erzwingt als Teil des US-Verkehrsministeriums Sicherheitsvorschriften zur Reduzierung von Unfällen, Verletzungen und Todesfällen im Zusammenhang mit großen Lastwagen und Bussen.

Jetzt hat die FMCSA Pläne zur Untersuchung angekündigt, ob in der Nähe liegengebliebener Nutzfahrzeuge aufgestellte Warndreiecke wesentlich zur Unfallreduzierung beitragen.

In einer Bekanntmachung, die am 8. Januar im Federal Register veröffentlicht wurde, schlägt die FMCSA „eine experimentelle Studie vor, die eine Datenerfassung erfordert, um zu bewerten, ob Warngeräte unfallrelevante Aspekte der menschlichen Leistungsfähigkeit bei Anwesenheit eines geparkten oder liegengebliebenen kommerziellen Kraftfahrzeugs bedeutsam beeinflussen, und wenn ja, wie und in welchem ​​Ausmaß.“

Das öffentliche Interesse an den Anforderungen an Warngeräte für kommerzielle Kraftfahrzeuge hat in den letzten Jahren aus mehreren Gründen zugenommen.
So haben beispielsweise Fortschritte in der Technologie für automatisierte Fahrsysteme (ADS) kritische Fragen hinsichtlich möglicher Hindernisse für die Einhaltung von Sicherheitsstandards und Vorschriften für Warngeräte aufgeworfen, die einen „Fahrer“ erwähnen oder erfordern
.

Darüber hinaus haben alternative Arten von Warngeräten, die von der Industrie entwickelt wurden, darunter solche, die die Sicherheit des Fahrers während des Geräteeinsatzes erhöhen sollen, zu zahlreichen Anträgen auf Ausnahme von den entsprechenden Sicherheitsvorschriften geführt.
Diese jüngsten Probleme im Zusammenhang mit den Anforderungen an Warngeräte lenken auch die Aufmerksamkeit auf die historisch ungeklärten Fragen, ob der Einsatz solcher Geräte die Verkehrssicherheit verbessert und wenn ja, wie und in welchem ​​Ausmaß
“, sagte die Agentur.

Als weitere Faktoren für die Entscheidung, die Wirksamkeit von Warngeräten zu untersuchen, nennen die Behörden Sicherheitsbedenken der Fahrer beim Aufstellen von Dreiecken, die Verfügbarkeit neuer Technologien und alternativer Arten von Warngeräten sowie moderne Forschungsinstrumente, mit denen sich besser ermitteln lässt, ob die Dreiecke Auswirkungen auf das menschliche Verhalten der Fahrer haben.

Die Neuigkeiten über die Studie kommen kurz nachdem die FMCSA einen Antrag auf Ausnahme von den autonom fahrenden Lkw-Unternehmen Waymo und Aurora abgelehnt hatte.
Diese hatten beantragt, bestimmte Arten von Warnvorrichtungen nicht anzubringen, da die Anbringung von Dreiecken „bei autonomen kommerziellen Kraftfahrzeugen ohne menschliche Begleitung an Bord nicht machbar“ sei.

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WmDedgT 5.01.25

Es ist mal wieder der fünfte eines Monats. Und an diesem fragt „Gut gebrüllt“, wie denn von anderer Leute Blogger der Tag so war. Das nennt sich dann „Was machst Du eigentlich den ganzen Tag„.? Oder eben in Kurzform „WmDedgT„.
Hier ist, zum sechsten Mal, meine Ausgabe:

0.01 Uhr, den Tag bei und mit Freunden begonnen. Geburtstagsfeier. Grad jetzt im Januar ist jeder Samstag verplant, irgendwie häufen sich die Partys und Zusammenkünfte am Anfang eines jeden Jahres.

1.24 Uhr, ich mach mich auf den Heimweg. Weit bis zu meiner Wohnung ist es nicht, per Fuß kaum zehn Minuten. Die kalte Luft tut gut.

2.14 Uhr, noch ein paar Stunden im eigenen Bett. Gute Nacht.

9.43 Uhr, ein vorerst letztes Mal ohne Weckhilfe aufgewacht. Zwei Wochen Urlaub sind fast vorbei. Echt toll.

9.50 Uhr, Pieseln, waschen, Zähne putzen – im eigenen Badezimmer. Den Raum werde ich die ersten Tage unterwegs echt vermissen. Ist immer so.

10.04 Uhr, Frühstück. Noch mal schön in Ruhe. Draußen schneit es. Cool 🙂 .

16.00 Uhr, so langsam wird es Zeit, Klamotten zu packen. In drei Stunden will muss ich los. Der Lkw steht übern Jahreswechsel in der Firma, die ist über zweihundert Kilometer entfernt. Wenn ich am späteren Abend dort bin, noch Verpflegung und Wäsche in die Karre einräumen und einige Stunden pennen.
Klar, könnte ich auch morgen früh machen. Aber ich hab wenig Lust, in der Nacht gegen drei losfahren zu müssen.

18.35 Uhr, fix duschen. Danach noch einige Dinge die ich unterwegs so brauche, zusammen suchen.

19.08 Uhr, hilft ja nüscht. Ab ins Auto. Google Maps sagt Stau an – auf der A4 irgendwo bei Bad Hersfeld und der A5 hinter Alsfeld. Aber die Straßen scheinen frei zu sein. Kein Schnee, kein Eis.

21.39 Uhr, ich bin am Lkw. Jetzt fix alles einräumen, Bett beziehen, Koje herrichten. Und Standheizung an. Die Batterien werden schon halten, auch nach zwei Wochen Standzeit. Danach mein Auto parken und diesen Text fix tippen. Der Alltag hat mich wieder.

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Schlaue Zitate

Ich hasse Silvester, da saufen auch die Amateure.

Harald Juhnke (1929 – 2005) ehem. deutscher Schauspieler, Entertainer und Sänger

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Kein Fahrverbot für Lkw am 6. Januar

Ob an regional begrenzten Feiertagen ein Lkw-Fahrverbot gilt oder vielleicht auch nicht, kann manchmal schon echt verwirrend sein.
Denn normalerweise gilt ja an Feiertagen die gleiche Regelung wie an Sonntagen: Also das Lastwagen (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren dürfen.

Beschränkung an regionalen Feiertagen

Bei regional begrenzten Feiertagen (wie Fronleichnam oder Reformationstag), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.
Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag, also dem 6. Januar, haben schwere Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), dass nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland freie Fahrt.

kein lkw fahrverbot am 6. januar dem dreikönigstag
Kein Lkw-Fahrverbot am 6. Januar

Stichwort Reformationstag: Der ist in Niedersachsen am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen dagegen Allerheiligen am 1. November. Also einen Tag später.

Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.

Niedersachsen und NRW haben sich abgestimmt

Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.

Damit haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) bis zum Jahr 2025 aufeinander abgestimmt.

Die Fahrverbotszeiten werden jeweils auf die Zeit von 6-22 Uhr beschränkt. Zudem gelten zusätzlich ganztägige Durchfahrtsrechte auf wichtigen Transitstrecken.

Anders in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot. Dort hat sich also nix geändert.

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