


Kommentare geschlossenEs war einmal ein Mann, der hatte es allein durch seiner Hände redliche Arbeit in unserer Leistungsgesellschaft zu großem Reichtum gebracht. Und morgen liebe Kinder, erzähle ich euch ein anderes Märchen.
Dietrich Kittner (1935-2013), deutscher Satiriker und Kabarettist
Ich hab den Überblick verloren, seit wann die Bundespolizei am Übergang zwischen Österreich und Deutschland bei Kiefersfelden und auch anderswo wieder Grenzkontrollen durchführt. Denn irgendwie ist das mittlerweile zu einer Art Gewohnheit geworden.
Sollten die irgendwann nicht mehr hier stehen, würden die mir fast fehlen.
Auch weil ich, wenn ich wie heute hier nächtige, meine Ruhepause quasi unter Polizeischutz verbringe. Keine dreißig Meter entfernt kontrollieren die ab und an ein Auto und noch seltener einen Reisebus. Also wenn denn mal einer kommt.

Also diese Nacht keine Gedanken um Dieselklau, verschwundene Rücklichtschalen oder eine zerschnittene Plane. Ich wäre sogar so mutig, mit offenen Fenster zu pennen. Hat doch auch was.
Kommentare geschlossenIm Sommer kann es in der Lkw-Kabine schnell zu einem gefährlichen Temperaturanstieg kommen. Dabei sind Standklimaanlagen in Deutschland für Lkws nicht verpflichtend vorgeschrieben. …
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Heute ist übrigens der „Tag der Verkehrssicherheit„. Dieser wurde 2005 vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat ins Leben gerufen und findet jedes Jahr am dritten Samstag im Juni statt.
Apropo Verkehrssicherheit. Was ist eigentlich aus der Forderung geworden, Standklimaanlagen für Lkw zur Pflicht zu machen? Denn bei Hitzestau im Führerhaus ist an Erholung ja nicht zu denken. Und die ist ja enorm wichtig für die anschließende sichere Fahrt. Wissen wir ja alle.
Aber ehrlichgestanden weiß ich das gar nicht. Denn eigentlich gilt eine Lkw-Fahrerkabine nicht als Arbeitsplatz. Wenn es so wäre, müsste ein Arbeitgeber für erträgliche Temperaturen sorgen.
Warum das so ist, hat der Bayerische Rundfunk vor einigen Jahren mit einer Anfrage beim Bundesarbeitsministerium versucht rauszufinden. Die Antwort:
Wegen der Spezialvorschriften im Verkehrsrecht gilt das Arbeitsschutzrecht (…) nur eingeschränkt.“ Und ansonsten sei „das Bundesministerium für Verkehr (…) zuständig.“
Wenn Hitze zur Gefahr wird
„Das Bundesverkehrsministerium schreibt auf Anfrage von Kontrovers, eine Verpflichtung ginge nur über die EU. Und für den Arbeitsschutz sei wiederum das Bundesarbeitsministerium zuständig.“
Aber ich bin jetzt mal mutig und behaupte, solch eine Pflicht ist überhaupt nicht notwendig. Denn ein vorbildlicher Arbeitgeber will seinen Fahrern einen angenehmen Arbeitsplatz bieten und dazu gehört auch während der Pause klimatisierte Luft. Klingt doch gut. Oder?
2 Kommentare
…im Elbtunnel bei Hamburg:
Auch hier, wie bei dem Video von vor zwei Wochen, weiß ich nicht mehr, wann das genau aufgenommen wurde. Die Qualität eher unterirdisch, dass Format noch 4:3, also altertümlich klassisch. Oder wie man es sonst ausdrücken will.
Kann also durchaus schon mehr als siebzehn, achtzehn Jahre alt sein.
Update: Mit dem Alter des Videos lag ich voll daneben. Denn auf Twitter diesen Hinweis bekommen:
Kommentare geschlossenAngesichts des Opel Agila B gegen Ende nicht vor April 2008.
Danke an Schlabonski
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