Thomas war unterwegs und beobachtete folgendes:
Hallo,
ich bin vor kurzem mit einem Reisebus gefahren und saß im „Oberdeck“. Da es schon dämmerte ist mir aufgefallen das in etwa jedem dritten LKW während er Fahrt ein Laptop aufgeklappt war entweder Filme oder TV Programm darauf lief.
Könnte mein Eindruck stimmen?
Gruß Thomi
Hallo Thomas,
keine Ahnung, ob Dein Eindruck stimmt. Ich achte eher weniger darauf. Also ich sehe schon mal Laptops auf dem Mitteltisch anderer Lkw stehen. Nur ob da Filme laufen oder das Teil nur als Navi dient, kann ich Dir nicht schreiben.
Ich finde, da fehlt eine klare Regelung. Das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist ja auch verboten. Warum das nicht auch für Laptops gilt, weiss ich nicht. Ich würde mir da auch eine klare Festlegung wünschen.
Im § 23 Absatz 1 der STVO steht zwar: „Wer ein Fahrzeug führt ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Nur ob das auch auf während der Fahrt aufgeklappte Laptops angewendet werden kann? Gute Frage!
StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
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