Jürgen hat eine Frage zu einem zu schnell fahrenden Lkw auf der A4 bei Waltershausen:
Hallo Maik,
habe heute den Artikel in der TLZ gefunden. Kann ihn dir nur als pdf senden, weil der Link für Nichtabonenten nicht funktioniert. Vielleicht hast du ja die Nachricht auch woanders schon.
Ist so ein Fahrtenschreiberausdruck für Geschwindigkeitskontrolle vor Gericht überhaupt verwertbar?Liebe Grüße aus Erfurt.
Jürgen
Ja, wenn’s pressiert wie d’Sau, da drückt man schon mal aufs Gas.
Aber ernsthaft, vielen Dank für den Hinweis und auch für die Datei.
Ich habe es gestern schon gelesen, bei der „TA“ ist der Artikel frei lesbar. Schon kurios manchmal.
Aber zu Deiner Frage. Ja, ist er.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Deutschland beträgt für Lkw ja 80 km/h. Mehr ist nicht erlaubt. Viele fahren aber mit 87, 88 oder 89 km/h. Somit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Wird der Fahrtenschreibers während einer Kontrolle ausgelesen, muss von der aufgezeichneten Geschwindigkeit allerdings eine Toleranz von sechs km/h abgezogen werden.
Mal ein Beispiel. Fährt man länger wie fünf Minuten mit 89 oder hat man zwei Übertretungen nach Fahrtantritt, werden jeweils 140 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wer also öfter am Anschlag fährt, dürfte eventuell Probleme bekommen.
Aso, eines noch. Die exakte Geschwindigkeit wird für die letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit im digitalen Fahrtenschreiber gespeichert.
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