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Kategorie: Raststätten

SANIFAIR ist TÜV geprüft?

Von welchem? Dem TÜV Südlicher Karpatenraum? Aber zum eigentlichen Thema.

Mir ist es in letzter Zeit mehrmals aufgefallen, dass die Duschräume auf Autobahnraststätten abends nach neunzehn Uhr nicht mehr gereinigt werden. Und zwar deshalb, weil keine Toilettenaufsicht mehr da ist.
Den vollen Preis bezahlen darf ich trotzdem. Ich lege also drei Euro hin und bekomme einen schmutzigen, nassen, muffigen Raum geboten, die Wände mit fremden Körperhaaren verziert, dass Waschbecken mit Überresten von Zahncreme und anderen Hautpflegemitteln besprenkelt. Es ist eklig.

Ihr da von SaniFair. Für mich ist das eine Sauerei. Vor drei Wochen gab es in der Dusche einer Raststätte bei Landau in der Pfalz nicht mal Klopapier. Das durfte ich mir in der normalen Toilette besorgen. Kostete mir natürlich weitere siebzig Cent Toilettenmaut.

Heute an der Raststätte Siegerland das gleiche Spiel. Drei Euro gezahlt und einen dreckigen Duschraum bekommen. Keine Ahnung, wie viele sich da drin vor mir reinigten, ohne das mal durch gewischt wurde.
Da nutzen auch keine Badelatschen. Man steht in der keimigen, abgestandenen Brühe. Irgendwann bildet sich Leben auf meinen Füßen, trotz Hygiene. Fällt einem irgendwas runter, entsorgt man es besser gleich.

Nee, dass geht nicht. Ich zahle gerne einen angemessenen Betrag. Nur will ich dafür auch eine gewisse Gegenleistung erhalten. Im Fall von SaniFair wäre das ein zumindest oberflächlich gereinigter Sanitairraum. Mehr kann man eh nicht erwarten.

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Laszlo steht

In einer Stunde erst klingelt mein Wecker. Wach bin ich trotzdem.
Schuld daran ist der Fahrer eines Autotransporters neben mir, der den Motor „seiner“ Karre seit einer halben Stunde im Stand laufen lässt.

Eben war ich bei dem. Das einzige was er sagte, war „Luft, Luft“. Dabei saß er auf dem Beifahrersitz und machte Frühstück.
Immerhin war für fünf Minuten der Lkw leise. Jetzt rappelt die Kiste aber wieder.

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Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit

Die Länder Frankreich und Belgien haben entschieden, dass Lkw-Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Kabine verbringen dürfen. In Deutschland ist die Politik noch nicht soweit. Das soll sich ändern. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat eine entsprechende Empfehlung vorgelegt.

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Alt und übel

Ich habe mich eben hinreißen lassen, in einer Autobahntankstelle bei München zwei Kuchenstücke zum halben Preis zu kaufen.Natürlich zu dem des teureren. Nach dem ersten Biss flogen beide in den Müll.

Keine Ahnung, wie lange die Teile da schon lagen. Die schmeckten nur noch eklig. Alt und abgelegen halt.
Klar. Selbst aus dem letzten Rest Abfall noch Gewinn schlagen zu wollen, ist erstrebenswert. Aber doch nicht mit Essensresten.
Auch wenn sich immer ein dummer findet, der das Zeug noch kauft.

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Abfahrt

Samstag, kurz nach sieben. Neun Stunden Pause auf dem Kontrollstreifen der Asfinag hinter der Mautstelle Schönberg wären auch geschafft.
Die waren nicht so toll, da schlecht gepennt. Aber immerhin haben mich die österreichischen Kontrollbehörden nicht des Platzes verwiesen. Das Parkverbot welches hier gilt, ist den alpenländischen Beamten heilig. Es fehlt halt ein Stellplatz, den man zum abkassieren von Mautprellern nutzen könnte.

Jetzt geht es Richtung Heimat. Ob die Fahrzeit reicht, weis ich noch nicht. Ein Stau und mein Wochenende findet auf einem Rasthof statt.

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Ruhezeit

Diese Nacht nächtige ich auf dem Rasthof Kiefersfelden. Neben mir stehen drei Rumänen mit Ihren LKW. Bis eben unterhielten die sich angeregt und etwas lauter bei Brot und Bier.

Ein kurzes aber freundliches „pssst“, dazu ein netter Hinweis das ich schlafen möchte, verminderte sofort die Lautstärke Ihrer Unterhaltung.

Ob das bei deutschen Fahrern auch so geklappt hätte? Keine Ahnung. Denn die stehen ja kaum zusammen.

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Dänen lügen nicht? Doch, einige schon!

Ein dänischer Busfahrer gab dem Drang seiner Blase am Rasthof Göttingen auf eigentlich recht herkömmlicher Art nach. Er pieselte in die freie Natur und damit es nicht so spritzte, suchte er sich einen Reifen, an dem die Brühe sanft herunter laufen konnte.

Nur war es kein Rad seines Busses, sondern das eines zwei Plätze daneben stehenden Lkw – und das auch noch unter den Augen des Fahrers. Das der darüber nicht erfreut war, kann sich jeder denken. Als der 47-Jährige den Busfahrer auf sein ungehöriges Verhalten ansprach, kam es zu einem Streitgespräch zwischen den beiden Männern. Der LKW-Fahrer ging schließlich ins Restaurant.

Für die weitere Fortsetzung der Geschichte bemühe ich mal Teile aus der Polizeimeldung (102/2014) der Polizeidirektion Göttingen:

Für den Dänen war „die Sache“ aber offenbar nicht so schnell erledigt. Denn ein Autofahrer, der die Geschehnisse schon verfolgt hatte, machte jetzt eine Beobachtung, die möglicherweise einen schweren Unfall verhindert hat.

Von seinem PKW aus beobachtete der 52-Jährige aus dem Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) wie der Däne zum LKW seines vorherigen Kontrahenten ging und augenscheinlich unter dem Auflieger manipulierte. Eine Begutachtung sollte später zeigen, dass der Busfahrer an der Vorrichtung zur Entriegelung der Sattelkupplung gezogen und den sogenannten Herzbolzen des Aufliegers entsichert hatte.

Der aufmerksame Zeuge stieg sofort aus und fragte den Dänen, was er da machen würde. Der 27-Jährige entgegenete nur, dass dies „sein LKW wäre“ und ging danach ebenfalls ins Restaurant.

Als der Brummifahrer zu seinem Laster zurückkehrte, sprach ihn der 52-jährige Autofahrer an und teilte ihm seine Beobachtung mit. Gemeinsam gingen beide zum Auflieger und stellten die gefährliche Manipulation fest. Eine Manipulation, die vermutlich dazu geführt hätte, dass sich der Auflieger während der Fahrt auf der A 7 von der Zugmaschine trennt. Der LKW-Fahrer alarmierte die Polizei.

Gegenüber der Funkstreife der Göttinger Autobahnpolizei stritt der Däne den Tatvorwurf ab. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde von dem Mann zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro einbehalten. Anschließend konnte der Däne seine Fahrt gen Norden fortsetzen.

Zunächst mal eine kleine technische Anmerkung: Ein „Herzbolzen“ ist das Teil, dass die Blattfedern zusammen hält und dann in die Achse gesteckt wird. Dieser Bolzen wird also gebraucht, um die Blattfedern auf der Achse zu zentrieren – hat also nichts mit der Sattelkupplung zu tun. In der Pressemitteilung ist wohl der „Königszapfen“ gemeint.

Aber zum eigentlichen Thema: Wenn man bedenkt, was bei einer gezogenen Sattelkupplung alles passieren kann, ist die einbehaltene Sicherheitsleistung von 200 Euro schon recht preiswert. Denn eigentlich fehlt einem der so etwas macht, schlicht die nötige charakterliche Eignung, um überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Nur leider wird sich die Tat wohl trotz des Zeugen nicht beweisen lassen. Der hat ja nicht direkt gesehen, was der Däne da gemacht hat. Fingerabdrücke kann man auch vergessen, denn den Hebel umfasst man mit der ganzen Hand. Außerdem hängt da jede Menge Straßendreck dran.
Trotzdem ein dickes „Danke schön“ an den Autofahrer. Leider gibt es davon viel zu wenige.

Meldung der Polizeidirektion Göttingen

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Platz da. Ein Wanderer kommt.

Ich verbringe ja auch das ein oder andere Wochenende auf einem Rasthof. Nicht weil es mir Spaß macht, sondern weil schlicht die Zeit nicht reicht, um noch nach Hause zu kommen. Das Problem dabei ist, dass selbst Samstags ab 14.00 oder 15.00 Uhr die regulären Lkw-Stellflächen belegt sind. Also muss ich auf alternative Parkplätze ausweichen und das sind in der Regel die Bereiche für Pkw.

Genau diese Problematik greift nun der Remscheider General-Anzeiger auf. Laut der Zeitung hätten letzten Sonntag viele Wanderer, die die nahegelegene Remscheider Talsperre besuchen wollten, auf der Raststätte Remscheid keinen Parkplatz für Ihren Pkw gefunden.
Der Grund waren Lkw-Fahrer, die in ihrer Not bei der Suche nach einer Stellfläche die obere Parkebene der Autobahn-Raststätte zum Teil mit ihren Lastern besetzt hatten.

Zu diesem Missstand wurden auch diverse Spezialisten befragt. So antwortete ein Sprecher der Autobahnpolizei Bensberg:

Wenn wir dorthin gerufen werden, sprechen wir ein Platzverbot aus. Andererseits wissen die armen Fahrer zum Teil gar nicht, wo sie hin sollen.

Ein Platzverbot an einem Tag, an dem nur Lkw mit Sondergenehmigung fahren dürfen? Hmm. Was ist eigentlich preiswerter? Das Platzverbot zu ignorieren oder gegen ein Fahrverbot zu verstoßen? Ich weis es nicht. Selbst – nur mal angenommen – ein Brummifahrer wird weg gejagt. Findet er dann an der nächsten Raststätte einen akzeptablen Standplatz? Was passiert, wenn der auch dort Sonntagsausflüglern im Weg steht?
Oder. Haben drei Wochen später belgische, französische oder von mir aus auch italienische Polizisten Verständnis für den Fahrer? Weil er hat ja gegen seine gesetzlich vorgeschriebene Wochenendruhezeit verstoßen. Ich denke nicht!

Toll ist auch der Spruch von Andreas Raedt, Sprecher des Landesbetriebs Straßen in NRW:

Wegen der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeit hat niemand das Recht, ein Gesetz zu missachten. Jeder muss sich rechtzeitig um einen Platz kümmern

Da hat der Mann gar nicht mal so unrecht. Nur wann soll ich denn mit der Suche beginnen? Fange ich Montagnachmittag gegen vier Uhr an – was nicht mal so selten vorkommt – dürfte ich bis Dienstagfrüh gegen zwei Uhr fahren. Nur muss ich mich dann auch auf für Lkw gesperrte Flächen stellen, da alle anderen Plätze belegt sind.
Geht es aber nach dem Herrn Raedt, hätte ich bereits spätestens gegen 19.00 Uhr Feierabend. Denn bereits dann müsste ich mich auf die Suche nach einem erlaubten Parkplatz machen.

Interessant sind auch die Kommentare unter dem Artikel. Da tobt ein kleiner Shitstorm. Das ist nicht negativ gemeint, im Gegenteil. Diese Meinungen zeigen eigentlich recht deutlich, wie angefressen und dünnhäutig viele Kollegen mittlerweile auf solche Meldungen und Begebenheiten reagieren. Wundern tut es mich nicht.

Zum Artikel: Raststätte: Lkw-Fahrer müssen sich rechtzeitig um Platz kümmern

Landesbetrieb Straßenbau NRW
Tank & Rast

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