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Kategorie: Ärgerliches

Ruhezeit heißt nicht, dass man Ruhe hat

Von Udo Skoppeck

Wir saßen im Bundestag und sprachen über Ruhezeit. Ein Jahr später wurde das Schlafen im Lkw verboten. Aber geändert hat sich wenig. Außer dem Gesetzestext.

Der eigentliche Grund, warum das Fahrerhaus historisch überhaupt zur „Schlafstätte“ wurde, liegt in einer Entscheidung aus den 1960er/70er Jahren.

lkw-fahrer verbringen ihre ruhezeit in lkw auf einem parkplatz

Das war damals eine soziale Verbesserung, die sich später in ihr Gegenteil verkehrt hat.

Ich, Udo Skoppeck, 2016 im Bundestagsausschuss für Verkehr über die Ruhezeit und das Fahrerhaus als Ruheraum:

Da sprechen Sie ein sehr weites Feld an; ich weiß gar nicht, womit ich anfangen soll. In der deutschen Sprache gibt es für jede Bedeutung ein eigenes Wort.
Jeder, der schon jemals in der Sauna oder im Urlaub gewesen ist, weiß, er zieht sich zur Ruhe mal auf seine vier Buchstaben zurück, z.B. mit einem guten Buch.

Ruhe bedeutet nicht unbedingt Schlaf. Es ist immer von Ruhezeit die Rede, niemals von Schlafenszeit. Für uns Berufskraftfahrer stellen sich die Worte in den Gesetzestexten so dar als wenn man uns, seit es diese Gesetzgebung gibt, mit Sonderparagrafen überschüttet, weil wir einen besonderen Status in der Gesellschaft besetzen.

Ein Lokführer hat einen Lokführerstand und das ist sein Arbeitsraum. Ein Pilot hat eine Pilotenkanzel und das ist sein Arbeitsraum. Ein Busfahrer hat einen Arbeitsplatz, er hat keine Ruheliege.
Nur wir Lkw-Fahrer haben eine Ruheliege hinter unseren Arbeitsplatz bekommen, damit wir uns auch am Tag von der Schwere der Arbeit, so hieß es damals bei der Einführung der Regelung, ausruhen können, weil wir Fahrensleute sind und gar nicht die Möglichkeit haben, uns in einen Bürotrakt zu einer Mittagspause zurückzuziehen.

Deswegen hat man uns diese Ruheliege gegönnt. 

Man muss diesen Hintergrund kennen. Wir haben seit Anbeginn immer eine Sonderstellung bekommen, weil wir Fahrensleute nicht an einem festen Platz arbeiten. Das betrifft aktuell die Situation der Entsenderichtlinie.

Fahrensleute dürfen also per Gesetz nicht schlafen.
Wir haben keinen Schlafplatz, wir haben keinen wirklichen Arbeitsplatz. Wir sind als Berufskraftfahrer sogar von der Arbeitsstättenverordnung ausgenommen worden, weil unser Arbeitsplatz gar nicht die erforderlichen Maße hat.

Wir haben weder das erforderliche Klima noch den erforderlichen Lärmschutz. Das bedeutet, wir befinden uns in jeder Hinsicht in einer Sonderposition.
Im Gesetz drückt sich das immer durch die Nummerierung als „§-a“ oder durch einen Anhang aus. Wir fallen eigentlich niemals in den normalen gesetzlichen Rahmen.

Das ist im Straßenverkehrsrecht so und das ist auch im Arbeitsvertragsrecht so. Niemand würde auf die Idee kommen, von einem Piloten zu erwarten, dass er den Frachtraum des Flugzeugs entlädt. Das macht Personal für den Piloten.

Der Pilot nimmt seinen Koffer, geht ins Hotel und schläft, damit er für den Rückflug gewappnet ist. Das wäre das Äquivalent zum Berufskraftfahrer. Der fährt jedoch zum Ziel, für seine Lieferung muss er aber beim Entladen selber den Stapler oder Hubwagen und den Kran schwingen.
Da wartet kein Personal, um ihm diese Arbeit abzunehmen. 

Wir reden hier über die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit. Wir reden nicht darüber, dass ich wirklich ein Recht dazu bekomme, mich auszuruhen, mich auszuschlafen, gesund zu machen.
Der Schlaf hat ja nun mal auch eine biologische Funktion und das verwehrt man uns schon durch den Gesetzeswortlaut, weil dieser nicht dem entspricht, was unsere deutsche Sprache hergeben würde. 

Wo soll ich damit anfangen, die Frage wirklich zufriedenstellend zu beantworten? 

Allein dieses Wort Ruhe: Man impliziert, dass wir etwas bekämen, was man uns aber faktisch nicht zur Verfügung stellt. Wer jemals eine Panne hatte und auf einem Rastplatz an der Autobahn auf Hilfe warten musste, weiß, welche Geräuschkulisse dort herrscht.
Der Autolärm stört schon nach vier bis zehn Minuten und wir müssen uns dort unsere neun Stunden Ruhe gönnen, soweit man da jetzt von gönnen sprechen kann.

Man härtet natürlich ab, der Mensch ist anpassungsfähig. Aber ob das alles der Verkehrssicherheit dienlich ist, ob das dem Versorgungsauftrag der Branche entspricht?
Das sind alles menschliche Aspekte. Die kann man nicht ökonomisch erfassen, die kann man nicht in Geldwert ausdrücken.

Es ist einfach der menschliche Faktor und das Risiko, jeden Tag von einem Lkw irgendwo überfahren zu werden.

Das drückt dieser Ruheraum aus: Ich hatte keine Ruhe, also bin ich ein Verkehrssicherheitsrisiko. Ich hatte nicht genug Geld in der Tasche, also konnte ich nicht essen gehen, nicht duschen gehen und fühle mich deswegen nicht wohl.
Wenn ich mich nicht wohl fühle, bin ich ein Sicherheitsrisiko, weil ich mich nicht auf meine Aufgabe konzentrieren kann. 

Beim Lkw meint man, dass der Fahrer für Dinge wie das Bewachen der Ladung am Wochenende, in seiner Ruhezeit zuständig sei.
Bei einem Piloten, bei einem Lokführer oder Schiffskapitän würde man niemals auf diese Idee kommen.

Ich weiß nicht, warum die Bevölkerung und die gesamte Politik, ich spreche jetzt die ganze Runde an, glauben, dass wir Kraftfahrer das stoisch mitmachen, nur weil es sich so eingebürgert hat?
Deswegen sitzen wir heute hier, um diesen Tatbestand zu überdenken. Ruhezeit müsste eigentlich Schlafenszeit sein.

Das ist, wohlbemerkt, die Sicht eines Kraftfahrers.

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Jürgen weist mich auf den „Trichter“ von Dachrieden hin:

Hallo Maik,

ich glaube, du hast auch schon von diesem „Trichter“ in Dachrieden geschrieben. Laut Zeitung war es gestern (28.02.2026) mal wieder soweit. 

https://www.tlz.de/lokales/unstrut-hainich-kreis/article411337647/laster-krimi-im-unstrut-hainich-kreis-40-tonner-wieder-eingekeilt-fahrer-riskiert-das-unmoegliche.html

Anbei der Artikel auch als pdf. 

Ich frage mich auch, wie kann man das künftig verhindern? Hat hier jemand eine gute Idee? Das kommt ja sicherlich auch woanders mal vor, dass das Navi sich irrt. (Satire ein) Der Navibetreiber müsste die 2 Stunden in Rechnung gestellt bekommen (Satire aus).

Übrigens ein toller blog, mach weiter so!

Liebe Grüße und gute Fahrt weiterhin! 

Jürgen

Hallo Jürgen, danke für Deine Nachricht. Über diese Irrfahrten habe ich, glaube ich, noch nicht geschrieben. Aber die sind mir bekannt, Dachrieden ist ja von hier wo ich wohne, nur ein paar Kilometer entfernt.

Denen das passiert, sind Navifahrer. Die kennen keine Karten mehr. Denn das die sich festfahren, passiert auf einer Nebenstrecke zwischen der A38 und Mühlhausen.
Würden die für zwanzig Sekunden in eine Karte schauen, hätten die gesehen, oh, da gibt es ja eine ausgebaute Bundesstraße. Zumal das Ziel „Mühlhausen“ schon auf der Autobahn ausgeschildert ist.

Dazu stehen auf der Landesstraße mehrere Sperrschilder, die auf das Lkw-Durchfahrtsverbot in Dachrieden hinweisen. Die werden alle ignoriert.

Wie man das trotzdem verhindern kann? Gute Frage. Noch größere Schilder, blinkende Warnlichter, ein riesiger Pfeil mit „Hier bitte NICHT rein mit 40 Tonnen!“?
Aber es wird wahrscheinlich immer wieder jemanden geben, der denkt: „Ach, das passt schon.“ Der Optimismus einiger Fahrer ist manchmal wirklich beeindruckend.

Und danke dir für das PDF-Dokument (darf ich hier nicht veröffentlichen, hab ich aber abgespeichert) und Dein Lob zum Blog. Das freut mich sehr.

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Warum Italien beschlagnahmt, Deutschland dagegen noch prüft

Rotterdam. Dortmund. Verona. Klingt nach drei völlig verschiedenen Geschichten. Ist aber eigentlich immer dieselbe.

Es geht um Subunternehmerketten. Um Fahrer aus Drittstaaten. Um Firmengeflechte, bei denen am Ende keiner so richtig verantwortlich sein will. Aber alle verdienen.

Und wer lange genug auf Europas Straßen unterwegs ist, weiß: Das ist kein neues Thema.

2013 haben wir schon darüber gesprochen

Vor über zehn Jahren standen Lkw in Berlin vor dem Reichstag. Keine PR-Aktion, keine Show. Sondern Fahrer, die genug hatten von Lohndumping, Scheinfirmen und diesem ewigen „Dafür sind wir nicht zuständig“.

Damals war das für viele ein Randthema. Heute reden wir über beschlagnahmte Millionenbeträge. Vielleicht hätte man früher genauer hinhören sollen.

Italien sagt: Schluss jetzt

2025 haben italienische Staatsanwälte und die Finanzpolizei nicht lange gefackelt. Sie haben zugegriffen.

Nach Medienberichten wurden unter anderem beschlagnahmt:

  • Rund 43 Millionen Euro bei der italienischen Tochter der Rhenus Group
  • Etwa 47 Millionen Euro im Zusammenhang mit DHL Express in Italien
  • Im Umfeld von Amazon sogar rund 121 Millionen Euro sowie spätere Vergleichszahlungen

Der Kern der Vorwürfe: Konstruktionen über Subunternehmen, bei denen Sozialabgaben und Arbeitsrechte umgangen worden sein sollen. Die betroffenen Unternehmen haben Vorwürfe teilweise zurückgewiesen oder auf Kooperation mit den Behörden verwiesen.

zu sehen ist ein lkw volvo auf einem rasthof in italien, dessen fahrer seine wäsche am kühlergrill trocknet
Wohnen und arbeiten auf wenigen Quadratmetern.

Wichtig ist: Das sind italienische Verfahren gegen italienische Gesellschaften. Aber die Botschaft ist europäisch. Italien zeigt: Wenn man will, kann man Strukturen auch strafrechtlich aufrollen.

Das Spiel mit der Verantwortung

Das Muster kennt jeder in der Branche. Ein großer Auftraggeber vergibt einen Transport. Der Logistiker gibt weiter. Der Subunternehmer gibt weiter. Und irgendwo am Ende sitzt der Fahrer.

Auf dem Papier ist alles sauber. In der Realität ist die Verantwortung so zerstückelt, dass sie kaum noch greifbar ist.

Wenn Lohn fehlt oder Sozialabgaben nicht stimmen, heißt es: „Das war nicht unsere direkte Firma.“
„Dafür ist der Sub zuständig.“

Und so dreht sich das Karussell.

Und Deutschland?

Hier wird natürlich auch kontrolliert. Der Zoll prüft. Es gibt Verfahren. Aktenordner werden gefüllt.

Aber große, öffentlich sichtbare Millionenbeschlagnahmungen bei bekannten Logistikriesen? Eher Fehlanzeige. Man hört von Prüfungen. Von laufenden Ermittlungen. Von komplexen Zuständigkeiten.

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Weitere Informationen

Italien beschlagnahmt. Deutschland prüft. Das ist zumindest der Eindruck, der bei vielen hängen bleibt.

Die, die es wirklich betrifft

Während Juristen diskutieren, schlafen Fahrer monatelang in ihren Kabinen. Arbeiten in Westeuropa, angestellt in Ländern mit niedrigeren Standards. Wenn ein Subunternehmen kollabiert, stehen sie plötzlich ohne Lohn da.

Für sie ist das kein Systemvergleich zwischen Rom und Berlin. Nein, da geht es ums Überleben.

Die eigentliche Frage

Sind es wirklich nur ein paar schwarze Schafe? Oder ist ein System problematisch, das Verantwortung so lange weiterreicht, bis sie praktisch verschwindet?
Wer am Ende vom Transport profitiert, muss auch haften. Punkt. Solange Auftraggeber sich hinter Subunternehmerketten verstecken können, ändert sich nichts.

Italien hat gezeigt, dass man Strukturen antasten kann. Ob Deutschland irgendwann ähnlich konsequent durchgreift?

Das wird nicht nur für die Logistikbranche spannend. Sondern für jeden, der an fairen Wettbewerb in Europa glaubt.

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Massiver Stellenabbau bei DB Cargo: Sanierung auf Kosten der Beschäftigten?

Bei der DB Cargo drohen drastische Einschnitte, denn rund 6.000 Stellen in Deutschland sollen wegfallen. Von aktuell etwa 14.000 Vollzeitstellen würden damit rund 6.200 gestrichen. Das ist nahezu jeder zweite Job.
Der geplante Abbau betrifft fast alle Unternehmensbereiche und ist Teil einer umfassenden Restrukturierung.

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Das dümmste, was ich dieses Jahr getan habe (bisher)

Bei mir in der Firma, also in dem Betrieb, für welchen ich fahre, gibt es jedes Jahr einen Gutschein von einem Arbeitsmittelausstatter. Meistens liegt der Coupon bei etwa 200 oder 250 Euro.
Davon kann ich Pullover, Shirts, eine Warnjacke oder auch Arbeitsschuhe kaufen. Also vieles, was ich für die Arbeit brauche.

Ein Laden von denen ist in der Nähe meiner Arbeitsstätte. Dort habe ich Ende November letzten Jahres vom verbliebenen Rest noch ein Paar Schuhe gekauft.
Ich glaube, die waren von Haix, ich weiß aber nicht mehr genau, was sie gekostet haben. Ich meine, es waren so um die 120 Euro.

Gestern Abend wollte ich die mitnehmen, weil meine alten langsam kaputtgehen. Der Karton mit den neuen stand im Keller. Ich habe ihn am Abend geholt, bevor ich zum Lkw musste.
Da hatte ich aber schon so viel zu tragen, dass ich dachte, ich nehme die Schuhe aus dem Karton und lege sie erst einmal oben auf den Müllbeutel.

Auf dem Weg zu den Tonnen habe ich noch kurz mit einem Nachbarn gesprochen, der gerade mit seinem Hund draußen war. Danach bin ich weiter zu den Müllbehältern gegangen und habe den Abfall entsorgt.

Vielleicht anderthalb Stunden später, als ich schon unterwegs war, dachte ich plötzlich: „Scheiße, wo sind eigentlich die neuen Schuhe?
Da habe ich völlig vergessen, dass ich die halb auf den Müllbeutel gelegt hatte. Und jetzt liegen sie in der Abfalltonne. Ich bin manchmal echt ein simpler Dussel.

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Einhundert Euro, die niemand sieht. Italiens Wartezeitgesetz scheitert an der Realität

Sechs Monate nach Einführung der 100-Euro-pro-Stunde-Regel für Wartezeiten im italienischen Straßengüterverkehr fällt die Zwischenbilanz ernüchternd aus.

Eine aktuelle Umfrage des nationalen Transportverbands ASSOTIR* zeigt, dass für die Mehrheit der Transportunternehmen die gesetzlich verankerte Entschädigung bislang ohne spürbaren finanziellen Effekt bleibt.

*ASSOTIR (Associazione delle Imprese di autotrasporto) ist ein italienischer Transportverband, der sich auf die Vertretung und den Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen im Straßengüterverkehr konzentriert. 

Klare Zahlen, klare Schieflage

Diese Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache:

  • Nur 28 % der mittelgroßen Unternehmen geben an, die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt zu haben, wenn Lkw über die gesetzliche Schwelle hinaus warten müssen.
  • Bei Kleinstunternehmen mit ein bis fünf Fahrzeugen, einem Rückgrat des italienischen Straßengüterverkehrs, liegt die Quote bei lediglich 5 %.
  • De facto erhalten damit über 70 % der anspruchsberechtigten Unternehmen keine Zahlung.

Was als starkes politisches Signal gedacht war, droht damit in der Praxis zu verpuffen. Die Daten legen eine wachsende Kluft zwischen gesetzgeberischem Anspruch und wirtschaftlicher Realität offen.

Eine Reform mit Signalwirkung

Mit dem im vergangenen Sommer verabschiedeten Decreto Infrastrutture setzte Italien ein deutliches Zeichen. Das Gesetz 105/2025 gilt als einer der entschlossensten Eingriffe in die europäische Straßengüterverkehrspolitik der letzten Jahre.

Die zentralen Punkte:

  • 90 Minuten Karenzzeit für Be- und Entladevorgänge
  • Danach 100 € für jede weitere Stunde oder angebrochene Stunde Wartezeit
  • Gesamtschuldnerische Haftung von Auftraggeber und verladeberechtigter Partei
  • Unabdingbarkeit der Regelung (kein vertraglicher Ausschluss möglich)

Im November bekräftigte das italienische Ministerium für Infrastruktur und Verkehr in einem offiziellen Rundschreiben, dass diese Zahlung verpflichtend ist.
Sie darf weder ausgeschlossen noch reduziert oder vertraglich „wegverhandelt“ werden.

Auf dem Papier ist die Regel klar und eindeutig.

Widerstand aus der Praxis

Doch die Umsetzung stieß früh auf Widerstände. Ende 2025 warnte der Branchenverband FIAP*, dass einige Auftraggeber nicht mit Anpassung, sondern mit Druck reagierten.

*Die FIAP (Federazione Italiana Autotrasportatori Professionali) ist ein weiterer Branchenverband für den Straßengüterverkehr in Italien. Sie vertritt die Interessen von Transportunternehmen und Speditionen auf nationaler Ebene. 

Laut FIAP wurden Transportunternehmen, die die 100-Euro-Gebühr in Rechnung stellten, teils mit dem Verlust zukünftiger Aufträge bedroht.
In anderen Fällen sollen Frachtführer aufgefordert worden sein, Verzichtserklärungen zu unterzeichnen, trotz klarer gesetzlicher Unabdingbarkeit.

lkw stehen an einer rampe und warten auf die beladung. zu sehen sind drei weiße iveco und ein blauer scania.

FIAP bewertete solche Klauseln als rechtlich unwirksam und potenziell als Missbrauch wirtschaftlicher Abhängigkeit.
Der Verband informierte die italienische Wettbewerbsbehörde und richtete ein Monitoring-Observatorium ein, um problematische Praktiken an Be- und Entladestellen systematisch zu dokumentieren.

Das Kernproblem: Kein Automatismus

Die aktuellen Daten von ASSOTIR legen nahe, dass die Schwäche der Regelung weniger in ihrer Formulierung als in ihrem Mechanismus liegt. Denn die Entschädigung erfolgt nicht automatisch.
Sie muss aktiv vom Frachtführer gegenüber dem verantwortlichen Auftraggeber geltend gemacht werden.

Für kleine und kleinste Betriebe bedeutet das ein Dilemma:

  • Sie sind häufig von einer begrenzten Zahl an Auftraggebern abhängig.
  • Das Einfordern der Zahlung kann wirtschaftliche Risiken bergen.
  • Die Verhandlungsmacht ist oft ungleich verteilt.

Ein gesetzlich verbrieftes Recht ist in der Praxis schwer durchsetzbar, wenn Marktstrukturen und Abhängigkeiten dagegensprechen.

Gerade Kleinstunternehmen sind doppelt exponiert. Diese leiden besonders unter langen Wartezeiten.
Schon wenige Stunden können Folgeaufträge gefährden und Margen aufzehren und zugleich setzen sie die Entschädigung am seltensten durch.

Der Blick nach Portugal und Spanien

Italien steht mit diesem Ansatz nicht allein. Ähnliche Regelungen wurden in den letzten Jahren bereits in Portugal und Spanien eingeführt.

In Portugal trat 2021 das Decreto-Lei 57/2021 in Kraft. Es:

  • verbietet Fahrern schwerer Nutzfahrzeuge, Be- und Entladetätigkeiten durchzuführen,
  • setzt eine maximale Wartezeit von zwei Stunden fest,
  • erlaubt eine Entschädigung zwischen 12 € und 40 € pro Stunde, abhängig von Fahrzeuggewicht und Transportart,
  • sieht bei Verzögerungen über 10 Stunden einen Zuschlag von 25 % pro weiterer Stunde vor,
  • schreibt zudem Mindeststandards für Wartebereiche (Toiletten, Aufenthaltsräume) vor.

In Spanien gilt seit September 2022 eine vergleichbare Regelung. Sie verbietet Fahrern von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen die Durchführung von Be- und Entladearbeiten und führt eine verpflichtende Entschädigung bei Verzögerungen von mehr als einer Stunde in Verteilzentren ein.

Zuvor lag die Schwelle bei zwei Stunden. Zusätzlich enthält die spanische Gesetzgebung Mechanismen zur Anpassung von Transportpreisen an Kraftstoffkosten sowie zur Durchsetzung des EU-Mobilitätspakets, insbesondere in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten.

Fazit: Starkes Gesetz, schwache Durchsetzung

Die italienische 100-Euro-Regel ist politisch ambitioniert und rechtlich klar formuliert. Doch die ASSOTIR-Daten zeigen, dass ohne effektive Durchsetzungsmechanismen selbst eine zwingende Vorschrift in der Praxis oft wirkungslos bleibt.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr, ob die Regel richtig konzipiert ist, sondern ob sie strukturell so ausgestaltet ist, dass insbesondere kleine Marktteilnehmer ihr Recht tatsächlich wahrnehmen können.

Solange die Durchsetzung vom individuellen Mut einzelner Frachtführer abhängt, bleibt die 100-Euro-Stunde für viele ein theoretischer Anspruch, aber kein realer Ausgleich.

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