Weil Lkw-Kabinen so kuschelig sind, will die niederländische Verkehrsministerin Melanie Schultz von Haegen zunächst kein Gesetz auf den Weg bringen, welches das Verbringen der Wochenendruhezeiten von Lkw-Fahrern in ihren Fahrerkabinen verbietet.
Außerdem ermögliche das Schlafen im Lkw den Fahrern, die Ladung besser zu bewachen, als wenn sie in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft ihre Ruhezeit verbringen würden.
Ich glaube, die hat zu viele Käsekrümel geraucht. Natürlich können Lkw-Kabinen komfortabel sein. Aber darum geht es doch überhaupt nicht…
…sondern darum das Unternehmer gezwungen werden sollen, ihre Fahrer nach Hause zu holen und die nicht über Monate hinweg im Lkw kampieren zu lassen. Aber das weiß die natürlich. Da haben Lobbyisten wieder ganze Arbeit geleistet.
Dazu das Argument mit dem Bewachen der Ladung. Hat die noch alle Klompen im Schrank?
Wer was klauen will, soll sich bedienen. Ich spiele bestimmt nicht den Helden und lass mir mit einer Eisenstange eine übern Schädel ziehen. Abgesehen davon zählt das als Arbeitszeit. Schlüpft ein bulgarischer Trucker Sonntagfrüh um halb drei in seine Jogginghose, um seinen Auflieger zu begutachten, hat der seinen Tachographen auf Arbeitszeit zu stellen. Nach seinem Rundgang kann er wieder auf Pause drücken. Nur dumm, dass danach seine 45-Stunden Wochenruhezeit von vorne beginnt. Also dumm zumindest für seinen Arbeitgeber.
Aber der Fairness halber sollte ich auch erwähnen, dass die Ministerin der Meinung ist, die EU-Vorschriften zu diesem Problem seien noch nicht eindeutig und eine Lösung sollte EU-weit einheitlich erfolgen.
Genau das ist aber in Vorbereitung. In der „Verkehrsrundschau“ lese ich heute folgendes:
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat das Verbringen der Ruhezeiten von Lkw-Fahrern in ihren Fahrzeugen als rechtswidrig bewertet. Das EU-Recht erlaube solche Praktiken nicht, schreibt der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zu einer Klage eines belgischen Transportunternehmens gegen den belgischen Staat. Maßnahmen, die einzelne Staaten gegen das Verbringen der Ruhezeit in den Fahrzeugen ergriffen hätten oder ergreifen könnten, seien laut des Generalanwalts vollkommen gerechtfertigt…
Das ist doch eine gute Entscheidungshilfe für die Ministerin aus Holland. Danach schmeckt auch der Edamer wieder.
Im Schlaf die Ladung bewachen. Finde ich gut. Liebe Grüße nach Holland