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Neue Pläne aus Berlin

Seit dem 05. Juli 2013 ist der Beschluss des Bundesrates, in der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Bundesrat 445 / 13), in Kraft und damit das Mitführen von mindestens einer Warnweste zur Pflicht geworden.

„Leider hat dies zu keiner zeitnah spürbaren Verbesserung geführt“, kommentierte diese Verordnung nun Strohmann, von der T. Roll Verkehrssicherheits-AG. „Viele Fahrer haben die Weste weiterhin schwer erreichbar gelagert, Kraftfahrer hängen sie teils einfach über ihre Sitzlehne“.
Hierdurch bleicht binnen weniger Monate die Leuchtkraft um bis zu 30% aus. So müsste theoretisch alle zwei Jahre über einen Wechsel, womöglich zwangsweise bei der TÜV-Prüfung, nachgedacht werden um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer weiter sicherzustellen. Auch haben die Unfallzahlen der Auffahrunfälle und Reifenpannen zugenommen, wodurch sie zu einer zunehmends bedeutsameren Ausrüstung wird.

Strohmann sucht jedoch beschwichtigende Worte: „Solange bis für die Problematik eine adäquate Lösung gefunden wird greift nun ja die Übergangsregelung 445/13/1“.
Damit wird – zumindest für den Güterkraftverkehr über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht – das Tragen der Warnweste zunächst während der Arbeitszeit hinter dem Steuer zur Pflicht. Dies erspare nicht nur das ständige An- und Ausziehen bei vielen Kunden, auch bei Pannen sei jeder Kraftfahrer nun automatisch besser geschützt, so Strohmann weiter. Ob man dem Ausbleichen der Farbe durch neue Produktionsmethoden entgegen wirken kann, wird derzeit noch geprüft. „Die waren früher einfach nicht darauf vorbereitet. Es war üblich, alles nicht täglich gebrauchte einfach im dunklen Kofferraum zu lagern.“

Hier noch einmal das Wichtigste zusammengefasst:

– Pflicht ab Mittwoch, 01.04.2015 für alle BKF mit Fahrzeug über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
– Warnweste in fluoreszierender Farbe. Farbton gelb, orange oder orange-rot.
– 360° Sichtbarkeit durch komplett durchgehende Reflektorstreifen (Bauch, Rücken und Seite), mind. 5 cm breit.
– Während der Arbeitszeit durchgängig zu tragen, von Fahrer und Beifahrer.
– Strafe bei Mißachtung dieser Regelung: 30 Euro. Wiederholungstäter zahlen 75 Euro und bekommen einen Punkt in Flensburg.

Ausserdem wird empfehlen, alle zwei Jahre über eine Neuanschaffung nachzudenken. Dieser Artikel kostet meist nicht mehr als 3€ und kann Leben retten. Gefährdet euch nicht durch Leuchtkraftverlust; auch wenn wir uns alle auf Sommer und Sonne freuen. Vielleicht kommt die Industrie ja noch darauf die Produktion anzupassen, damit wir bald dieselbe Warnweste länger nutzen können.

8 Kommentare

  1. Mario
    Mario 27/03/2015

    Verfrühter Aprilscherz. Wa 🙂 ?

  2. Ralf
    Ralf 28/03/2015

    Ich denke auch mal das es ein verfrühter Aprilscherz ist. Vor allem das ständige Tragen auch während der Fahrt. Die ach so tollen Reflektorstreifen spiegeln sich nämlich in meiner Windschutzscheibe was meine Sicht behindert. Zudem lasse ich mir nicht vorschreiben was ich während der Fahrt zu tragen habe.

  3. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 28/03/2015

    hoffentlich passiert bald mal was „richtiges“ für die BKF

  4. Sven Kempe
    Sven Kempe 28/03/2015

    Interessanter Joke, aber mehr auch nicht. 😉
    Gleicher Wortlaut ohne Nachweis bei ET-Radio, Danikas Schiessmichtot und dem Kasparverein … aber für BKF reicht das um eine Welle daraus zu machen. 🙂

  5. Claus
    Claus 29/03/2015

    Für alle, die es nicht gemerkt haben:

    Die “T. Roll Verkehrssicherheits-AG” gibt es NUR in diesem Artikel

    – der Name “T. Roll” und das Datum 1.4. dürften eigentlich alles sagen …

  6. SpaceFalcon
    SpaceFalcon 30/03/2015

    Dass Du an dieser Tour ‚ich foppe die Fahrer für die nächsten Jahre‘ mitmachst, wundert mich doch sehr.

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