Obwohl das katholische Kirchenfest Heilige Drei Könige in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt gesetzlicher Feiertag ist, haben Brummis deutschlandweit freie Fahrt.
Üblicherweise gilt an Feiertagen dieselbe Regelung wie an Sonntagen: Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Ist ein Feiertag regional begrenzt (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.
Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen. Neben dem Dreikönigstag haben Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland kein Fahrverbot.
Einspruch, Euer Ehren: auch der Buß- und Bettag, der ja zumindest im „östlichsten Freistaat unserer gelobten Republik“ (ja, es gibt ausser Bayern noch zwei) noch immer Feiertag ist, gilt auch kein Fahrverbot.
#Ausscheidung kleiner getrockneter Frückte ENDE# 😀