Ab 2029 müssen in der Schweiz auch E-Lastwagen die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen, von der sie bisher befreit waren. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Antriebe dennoch weiter zu fördern, werden die E-LKW in die günstigste Abgabekategorie eingestuft und profitieren bis 2035 von degressiven Rabatten.
Quelle: Blick.ch