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Schweiz erhebt ab 2029 Schwerlastabgabe auf Elektro-LKW

Ab 2029 müssen in der Schweiz auch E-Lastwagen die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen, von der sie bisher befreit waren. Um den Umstieg auf umweltfreundliche Antriebe dennoch weiter zu fördern, werden die E-LKW in die günstigste Abgabekategorie eingestuft und profitieren bis 2035 von degressiven Rabatten.

Quelle: Blick.ch

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