Jürgen hat eine Frage zu einem zu schnell fahrenden Lkw auf der A4 bei Waltershausen:
Hallo Maik,
habe heute den Artikel in der TLZ gefunden. Kann ihn dir nur als pdf senden, weil der Link für Nichtabonenten nicht funktioniert. Vielleicht hast du ja die Nachricht auch woanders schon.
Ist so ein Fahrtenschreiberausdruck für Geschwindigkeitskontrolle vor Gericht überhaupt verwertbar?Liebe Grüße aus Erfurt.
Jürgen
Ja, wenn’s pressiert wie d’Sau, da drückt man schon mal aufs Gas.
Aber ernsthaft, vielen Dank für den Hinweis und auch für die Datei.
Ich habe es gestern schon gelesen, bei der „TA“ ist der Artikel frei lesbar. Schon kurios manchmal.
Aber zu Deiner Frage. Ja, ist er.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen in Deutschland beträgt für Lkw ja 80 km/h. Mehr ist nicht erlaubt. Viele fahren aber mit 87, 88 oder 89 km/h. Somit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Wird der Fahrtenschreibers während einer Kontrolle ausgelesen, muss von der aufgezeichneten Geschwindigkeit allerdings eine Toleranz von sechs km/h abgezogen werden.
Mal ein Beispiel. Fährt man länger wie fünf Minuten mit 89 oder hat man zwei Übertretungen nach Fahrtantritt, werden jeweils 140 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wer also öfter am Anschlag fährt, dürfte eventuell Probleme bekommen.
Aso, eines noch. Die exakte Geschwindigkeit wird für die letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit im digitalen Fahrtenschreiber gespeichert.
Die Geschwindigkeit wird, wie alle Daten, gespeichert bis wieder überschrieben wird.
hatte vor 1,5 Jahren eine Kontrolle, Verdacht auf Überladung (Fräsgut machte Buckel Gewicht aber I.O.) und wurde auch auf Geschwindigkeit ausgelesen. Dies muss der Beamte seperat abfragen, sprich wenn er die Fahrdaten ausliest sieht er erstmal nicht die Geschwindigkeit sondern muss es bewusst öffnen.
Die Geschwindigkeit für die ganzen letzten Tage hat er per Diagramm zu sehen bekommen, ist 1 Woche zurück gegangen.
Geahndet wurde nur der Tattag, ob Toleranz oder Befugnis weiß ich nicht, laut ihm Toleranz.
auch wurde mir gesagt, dass bei einem Unfall z.B. gerne die Geschwindigkeit der letzten Tage/Wochen herangezogen wird, was bei regelmäßigen Verstößen zum Strafmaß beiträgt.
Mit den neuen Tachographen können sie ja direkt noch nachvollziehen ob es Land/Bundesstraßen oder Autobahn war.
Danke für Deine Ausführungen. Sehr interessant.