Viele Jahre lang habe ich mich gefragt: „Hey Maik. Der 6. Januar ist ja ein Feiertag in Bayern. Darf ich an diesem Tag da eigentlich fahren?“
Bis ich auf die glorreiche Idee kam, die Autobahnpolizei anzurufen. Und der mit mir sprechende Beamte sagte mir so ungefähr:
Ja. Obwohl der 6. Januar, also der Dreikönigstag, in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag ist, haben Lkw auch in diesen Bundesländern freie Fahrt.
Quelle: Irgendein netter Polizeibeamter in Bayern
Das kam so sprichwörtlich aus dem raus geschossen, ich glaube, der hat die Frage schon zwanzig Leuten vor mir beantwortet.
Aber egal. Zurück zum Thema. Normalerweise gilt ja an Feiertagen die gleiche Regelung wie an Sonntagen. Nämlich ein Lkw-Fahrverbot (über 7,5 Tonnen) auf allen Straßen von 00:00 bis 22:00 Uhr. Bei regional begrenzten Feiertagen (wie Fronleichnam, Reformationstag oder Allerheiligen), beschränkt sich das Fahrverbot allerdings auf die Bundesländer, in denen der Tag gefeiert wird.
Aber Achtung: Für zwei regionale Feiertage gibt es jedoch Ausnahmen.
Neben dem Dreikönigstag haben schwere Lkw auch an Mariä Himmelfahrt (15. August), das nur in Bayern und im Saarland Feiertag ist, in ganz Deutschland freie Fahrt.
Unterschiede in Österreich und Italien
Anders in Österreich und Italien: In diesen Ländern besteht am Dreikönigstag ein generelles Lkw-Fahrverbot.
Stichwort Reformationstag: Der ist in Niedersachsen am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen dagegen Allerheiligen einen Tag später, also am 1. November.
Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.
Niedersachsen und NRW haben sich abgestimmt
Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A1, A 2, A 30, A 31 und A 33.
Damit haben Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote am Reformationstag (31.Oktober) und an Allerheiligen (01.November) in den Jahren 2020-2025 aufeinander abgestimmt.
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