Heute ist übrigens der „Tag der Verkehrssicherheit„. Dieser wurde 2005 vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat ins Leben gerufen und findet jedes Jahr am dritten Samstag im Juni statt.
Apropo Verkehrssicherheit. Was ist eigentlich aus der Forderung geworden, Standklimaanlagen für Lkw zur Pflicht zu machen? Denn bei Hitzestau im Führerhaus ist an Erholung ja nicht zu denken. Und die ist ja enorm wichtig für die anschließende sichere Fahrt. Wissen wir ja alle.
Aber ehrlichgestanden weiß ich das gar nicht. Denn eigentlich gilt eine Lkw-Fahrerkabine nicht als Arbeitsplatz. Wenn es so wäre, müsste ein Arbeitgeber für erträgliche Temperaturen sorgen.
Warum das so ist, hat der Bayerische Rundfunk vor einigen Jahren mit einer Anfrage beim Bundesarbeitsministerium versucht rauszufinden. Die Antwort:
Wegen der Spezialvorschriften im Verkehrsrecht gilt das Arbeitsschutzrecht (…) nur eingeschränkt.“ Und ansonsten sei „das Bundesministerium für Verkehr (…) zuständig.“
„Das Bundesverkehrsministerium schreibt auf Anfrage von Kontrovers, eine Verpflichtung ginge nur über die EU. Und für den Arbeitsschutz sei wiederum das Bundesarbeitsministerium zuständig.“
Wenn Hitze zur Gefahr wird
Aber ich bin jetzt mal mutig und behaupte, solch eine Pflicht ist überhaupt nicht notwendig. Denn ein vorbildlicher Arbeitgeber will seinen Fahrern einen angenehmen Arbeitsplatz bieten und dazu gehört auch während der Pause klimatisierte Luft. Klingt doch gut. Oder?