Die „NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion“ möchte einen bundeseinheitlichen Fahrerqualifikationsausweis und ein zentrales Bundesregister einführen. Damit sollen Missbrauchsfälle bei der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern leichter aufgedeckt werden.
Denn es scheint wohl durchaus der Fall zu sein, dass ein gewisser Teil der Fahrer diese Nachweise gekauft haben. Trotzdem frage ich mich, was das nun wieder soll?
Die Kosten für jedes Modul belaufen sich irgendwo sich zwischen 75 und 150 Euro. Also je nach Anbieter. Ich habe vor drei Jahren noch fünfzig Euro bezahlt. Aber auch die Fahrschule, bei der ich den Nachweis erworben habe, hat mittlerweile die Preise erhöht.
Fünf Module müssen nachgewiesen werden. Jeder Teilnehmer zahlt also mehrere hundert Euro. Entgegen der landläufigen Meinung erstattet nicht jeder Arbeitgeber die Kosten dafür. Viele Fahrer zahlen diese Weiterbildung also selbst.
Der Zeitaufwand ist auch nicht ohne. In der Regel finden diese Schulungen Samstags statt. Man investiert also eine Menge seiner eigentlichen Freizeit, um oftmals Leuten zuzuhören, die den Stoff mehr oder weniger nur abarbeiten.
Viele Schulungen werden durch Fahrschulen durch geführt, die damit eine Menge Kohle verdienen. Ob viele Fahrlehrer die diese Lehrgänge abhalten, wirklich Ahnung von der Materie haben die sie lehren sollen, mag durchaus bezweifelt werden.
Es ist oftmals also nur eine Art pro forma Veranstaltung. Weil es eben eine gesetzliche Pflicht ist, um an die Nummer 95 im Führerschein zu kommen. Wirkliches „Mehr Wissen“ wird da nicht gelehrt. Die Zeit wird abgesessen, zumal es nicht mal eine abschließende Prüfung gibt.
Vielleicht sollte die Politik genau da ansetzen. So könnte man Einrichtungen, bei denen viele Fahrer diese Prüfung nicht bestehen, etwas genauer unter die Lupe nehmen. Nämlich warum das so ist. Und denen bei Nichtbesserung auch untersagen, Aus- und Weiterbildungen durchzuführen. Das wäre ein erster Schritt, um diese Pseudoqualitätssicherung zu beenden.
Das was die NRW-SPD fordert, ist dagegen nur ein weiteres Aufblähen von Bürokratie. Ein zentrales Bundesregister? Wessen Daten sollen da eigentlich gespeichert werden? Nur die, die in Deutschland ihre Weiterbildung absolviert haben? Oder aller Kraftfahrer?
Ich kann mir vorstellen, dass es jenseits der Oder/Neisse-Linie noch einfacher ist, die „95“ eintragen zu lassen. Natürlich ohne fünf mal sieben Stunden eine Schulbank drücken zu müssen. Also was brächte dann ein deutscher Alleingang? Wenn Balten, Polen, Rumänen nicht kontrolliert werden könnten?
Zum Beitrag: Missbrauch bei Berufskraftfahrer-Qualifikation bekämpfen
In Ungarn muss man z.B. eine Prüfung ablegen, aber das bringt auch nicht wirklich viel. Irgendwie“schaft das jeder Um richtig zu verstehen: nicht mit Korruption. Die Prüfung ist nicht besonders schwer, wenn man eine minimale Ahnung hat, besteht man die Prüfung.
Wird das bei der Gelben Sonne abgehalten ?
TaxiIngo ohne Taxi: 🙂 haha
Die zusätzliche BKF-Ausbildung und BKF-Weiterbildung dürfte nur durch zertifizierte Aus- und Fortbildungsstätten mit einem entsprechendem Equipment erlaubt werden. Der Abschluss der Weiterbildung müsste mit einer Prüfung verbunden werden.
Auch der Begriff: „Modul“ ist falsch und bedeutet: „Kenntnisbereich“. Es gibt in der BKrFQG, BkrFQV und BKV, nicht das Wort „Modul“, denn der Begriff bzw. das Wort ist eine Erfindung vom Vogel Verlag.
Der LKW-Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis der Klassen CE (alte Kl. II) kostet, um einen LKW zu fahren, mindestens 2.500 € – je nach Fahrstunden – und wird meistens nur zu 15 % vom Ausbildungsbetrieb bezahlt. Dazu muss vorher schon für den Pkw Führerschein, mindestens ca. 1.400 €, selber bezahlt werden. Derzeit werden bei der Bundeswehr nur 5 % und von der Agentur für Arbeit ca. 80 % der LKW-Führerscheine gefördert.
Die 140 Stunden der beschleunigten BKF- Grundqualifikation kosten für die täglich 10 Std. Schulungen, die ca. 5 – 6 Wochen andauern, ca. 1700 € plus 120 € als Prüfungsgebühr bei der IHK. Wenn alles zusammen gerechnet wird, kostet für Fernfahrer die Fahrerlaubnis inkl. der BKF Grundqualifikation rund 5.300 €.
Alle fünf Jahre kommen noch die Kosten für die Gesundheits-Untersuchungen mit ca. 110.- €, die Fahrer-Karte mit ca. 39.- € und die vorgeschriebenen BKF- Schulungskosten der 35 Stunden Fortbildung zu drei Fachbereichen ca. 650.- € dazu. Die Summe von ca. 850 € muss der BKF natürlich selber bezahlen.
Es können die Transport-Unternehmer dem BKF auch die 35 Stunden zur BKF-„Weiterbildung“, nach der anschließenden BKF- Grundqualifikation, auch über gesetzlichen Anspruch (bis auf 2 Bundesländer) zum Bildungsurlaub anspruchsberechtigt gewährt werden. Der Bildungsurlaub kann 2 Jahre aufgespart werden und die insg. 10 Tage sind vom Arbeitgeber zu gewähren.