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Monat: März 2014

Aktion gegen Lohndumping

Mit einer Art „Flashmob“ in mehreren deutschen Städten machten gestern Mitglieder der „Actie in de Transport Germany“ auf die Missstände in der Transportbranche aufmerksam. Als Aktion der kleinen Nadelstiche könnte man die gestrige Initiative auch bezeichnen.

Bei der Veranstaltung in Dieburg war ein Team vom „Hessischen Rundfunk“ dabei. Ein durchaus realitätsnaher Bericht darüber wurde in der gestrigen Ausgabe der „hessenschau“ gesendet.

Lkw-Fahrer klagen über Konkurrenz (Direktlink)
Actie in de Transport

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Sprachprobleme

Anlieferung einer Maschine in einem Steinmetzbetrieb im Hochsauerland:

Hallo, ich bringe eine Maschine.
Eine Maschine? Davon weis ich nichts. Woher kommt die?
Aus Italien.

Ah, dann ist das wohl die Säge. Schön, schön. Wie kann man die abladen?
Nur von oben mitn Kran.“
Gut, dann fahr da unter die Bahn. Der Kran ist schon älter, kann also etwas dauern.

Mein Gesprächspartner zeigt in Richtung einer engen Einfahrt. Auf beiden Seiten stehen mannshohe Steinplatten.

Da hinein?
Ja, da fahren alle hinein. Das passt schon. Wenn Du stehst, kannst Du den Deckel aufmachen.
Den Deckel?
Ja, den Deckel von Deinem Anhänger.
Was für einen Deckel?
Na den Deckel. Damit wir die Säge raus bekommen.

Dann erst begriff ich, dass der das Dach von Auflieger meinte. Manchmal dauert es halt wirklich etwas länger.

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Kaum Ausweichverkehr wegen Lkw-Maut

Was für eine Überraschung: Nach der Einführung der Lkw-Maut auf mehrstreifigen Bundesstraßen gab es auf der Mehrzahl der Strecken keine signifikanten Verkehrsverlagerungen. Dies geht aus dem Bericht über Verkehrsverlagerungen auf das nachgeordnete Straßennetz infolge der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen hervor. Diesen hat die Bundesregierung als Unterrichtung in der Drucksache 18/689 vorgelegt.

Gab es signifikante Rückgänge an den Bundesstraßen mit Lkw-Maut, so führten diese nur in Ausnahmefällen zu einer Weiterverlagerung auf nachgeordnete Straßen, heißt es weiter. Wegen der erheblichen Zeitverluste seien die mautfreien Bundes- und Landesstraßen keine wirkliche Alternative für den schweren Lkw-Verkehr.

Drucksache 18/689 (pdf-Datei)

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Schlaue Dialoge

Langsamfahrer und Umleitungen sind sehr geeignete Mittel, den Wortschatz der Autofahrer zu vergrößern

Georg Thomalla (deutscher Schauspieler und Synchronsprecher)

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Ein heißer Tipp

Seit heute Abend klingt die Standheizung im Lkw wie eine Kreissäge. Ich habe keine Ahnung, was da kaputt ist. Aber für was gibt es gute Freunde. Einer empfahl mir, Teelichter mitzunehmen. Die würden auch Wärme abstrahlen.

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Bußgelder sind ärgerlich. Darüber habe ich mich ja unter anderen hier ausgelassen. Blogleser Topas stieß nun bei „Heise.de“ auf einen Artikel, der dieses Thema berührt: Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn!

So liest man da u.a.:

Ist ein Arbeitnehmer dienstlich unterwegs und begeht dabei verkehrsrechtliche Verstöße, muss er die dafür verhängten Bußgelder in der Regel selber bezahlen. Ist der Arbeitgeber großzügig und übernimmt die “Knöllchen”, kassiert das Finanzamt mit: Bei den Zahlungen handelt es sich dann nämlich um Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (vom 14.11.2013, Az.: VI R 36/12).

Tja, da geht das Finanzamt in meinem Fall leer aus. Auf der bereits bezahlten Strafe bleibe ich sitzen. Mein Chef übernimmt die nicht. Aber zurück zum vorliegenden Fall. Hier hat ein Arbeitgeber, der eine Spedition betreibt, die Bußgelder der bei ihm angestellten Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten übernommen.

Die Richter am Bundesfinanzhof waren jedoch der Meinung, dass es sich dabei um Arbeitslohn handelt, der versteuert werden muss. Ehe ich mich jetzt in Details verlaufe, verlinke ich besser auf diese Seite: Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar.
Da wird dieser Sachverhalt wunderbar erklärt.

Kurios dabei: Noch vor wenigen Jahren entschieden die Münchner Richter übrigens abweichend: In ihrem Urteil vom 7. Juli 2004 (Az. VI R 29/00) beschlossen sie, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen könne, wenn gegen die Fahrer eines Paketdienstes für das Parken in zweiter Reihe oder die Verletzung des Halteverbots Verwarnungsgelder verhängt wurden.

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn
Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar

Homepage Bundesfinanzhof

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Von Kameras und Richtlinien

Auch die Europäische Union hat Maßnahmen zur Reduzierung des „toten Winkels“ im unmittelbaren Umfeld von Fahrzeugen erlassen. Dazu wurden bestehende Bestimmungen weiterentwickelt. Diese enthalten erhebliche Änderungen gegenüber älteren Richtlinien und traten mit Wirkung vom 26. Januar 2010 an deren Stelle.
Ein Grund war, dass die Bestimmungen der Richtlinie 71/127/EWG über Rückspiegel sich in Anbetracht des derzeitigen Stands der Technik für das Sichtfeld neben, vor und hinter dem Fahrzeug als unzureichend erwiesen hatten.

Mit der neuen Richtlinie 2003/97/EG wurden die Bestimmungen über die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen harmonisiert.

Sie führte hauptsächlich nachstehende neue Verpflichtungen ein:

  • Verpflichtende Vergrößerung des Mindestsichtfelds für bestimmte Fahrzeuge;
  • Ausrüstung bestimmter Fahrzeuge mit zusätzlichen Spiegeln (z. B. LKW mit Frontspiegeln);
  • Anpassung an den technischen Fortschritt (z.B. Krümmungsradius der Oberfläche von Rückspiegeln);
  • Austausch bestimmter Spiegel durch andere Systeme für indirekte Sicht (z. B. Kamera-Monitor-Systeme).

Die neuen Vorschriften der Richtlinie 2003/97/EG wurden nach und nach zwischen 2005 und 2010 eingeführt.

Zu den Kamerasystemen habe ich ja bereits hier schon was geschrieben. Nun machte mich letzte Woche ein (leider) unbekannter Leser per eMail darauf aufmerksam, dass es auch von anderen Herstellern solche Kamerasysteme gibt.
Das habe ich ja auch nicht bestritten. Mein Beispiel von vor vier Wochen beruhte nur auf einer Pressemitteilung, die ich da gerade gelesen hatte.

Ausserdem handelt es sich bei dem Tipp des Lesers um Rückfahrkameras und nicht um 360-Grad-Kameras. Ich bestreite ja nicht, dass diese nicht auch nützlich sind. So steht in der bereits erwähnten Richtlinie 2003/97/EG:

Die Problematik besteht bei allen Fahrzeugen generell, die keine direkte Hecksicht haben und dennoch gezwungen sind, rückwärts zu fahren, ohne sich sicher zu sein, dass sich keine Person hinter dem Fahrzeug aufhält. Daher kann der Einsatz eines solchen Systems zur Erhöhung der Sicherheit in jedem Falle empfohlen werden.

In einzelnen Ländern, wie z.B. in Spanien, wird dieses Sichtfeld auch für Busse der Fahrzeug-Klasse M2 und M3 gefordert. Eine Änderung der EG-Richtlinie, die dies in Folge für ganz Europa fordert, ist in Vorbereitung.

Das heißt dann wohl, dass in Zukunft Rückfahrkameras zumindest erst einmal für Busse vorgeschrieben werden. Aber auch Lkw-Fahrern würde solch ein System helfen. Da wären Unfälle wie der von mir vor einiger Zeit vermeidbar.

EG-Richtlinie 2003/97/EG
So parkt man heute

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