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Schnelltest auf französisch

Ab dem 1. Juli 2012 ist in Frankreich in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtestgerät mitzuführen. Diese Vorschrift gilt auch für Ausländer, die das Land mit ihrem Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist Ende Oktober wird bei Zuwiderhandlungen eine Verwarnungsgebühr von 11 Euro erhoben.

Bei dem Test handelt es sich um einen Plastiksack mit Mundstück, das sich je nach Promillegehalt unterschiedlich verfärbt. Das Einmal-Utensil ist unbenutzt zwei Jahre lang verwendungsfähig und wird in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen für weniger als fünf Euro erhältlich sein.
Frankreich versucht mit dieser Maßnahme, der hohen Zahl an Alkoholunfällen im Land entgegenzuwirken.

Eine Pflicht zur Benutzung des Alkohol-Schnelltest ist mit der Mitführung aber nicht verbunden. Es handelt sich um eine symbolische Maßnahme.

9 Kommentare

  1. SaltyCat
    SaltyCat 17/03/2012

    oO ach gott … und wieder eine Sache mehr mit dem Ttiel „Generalverdacht“ …

  2. Hajo
    Hajo 17/03/2012

    SaltyCat, ich meine eher, es ist ein Wahlgeschenk für die entsprechende produzierende Industrie
    .. obwohl: sitzt die nicht in Fernost?

  3. Ralf
    Ralf 17/03/2012

    Konnte man sich denn bisher damit rausreden das man nicht gewusst hatte das man getrunken hatte?

  4. Anonymous
    Anonymous 17/03/2012

    Wie kommt euer Geld im unsere Taschen .

    Immer mal weiter so

  5. Xyandir
    Xyandir 17/03/2012

    Das schönste ist doch, dass es ein Einmal-Utensil ist. Wenn ich also aus der Kneipe komme habe ich die Wahl mich zu testen ob ich noch Fahrtüchtig bin, muss dann aber bei der Kontrolle Strafe Zahlen weil ich kein Testgerät mehr dabei habe oder ich lasse dass Testgerät unangetastet und es ist alles wie bisher.
    Ganz abgesehen davon ist die Frage nach der rechtlichen Lage. Was ist, wenn dieses tolle Testgerät „fahrtüchtig“ anzeigt und man baut trotzdem einen Unfall, kann man dann trotzdem wegen Trunkenheit angeklagt werden (bzw. die Versicherung sich rausreden)?
    Außerdem testet das Gerät ja nur, ob man bei Fahrantritt noch unter der kritischen Atemalkoholgrenze war, der Blutalkoholgehalt kann danach ja selbst ohne weiteres trinken noch steigen (unaufgenommener Alkohol im Magen/Darm).
    => Unnützes Gerät, es bleibt weiter bei „Don’t drink & drive“

  6. SaltyCat
    SaltyCat 17/03/2012

    xyandir … ist doch ganz einfach, du musst halt der apotheke respektive dem hersteller ZWEIMAL dein Geld schenken – einmal zum testen und einmal zum vorzeigen 😀

  7. Matthias K
    Matthias K 17/03/2012

    Das wird bei uns in Freiburg ziemlich kontrovers diskutiert, wobei der grösste Teil sehr skeptisch ist, dass es etwas bringt. „Wir“ fahren ja, weil wir in der Nähe der Grenze zu Frankreich wohnen desöfteren rüber, sei es zum Einkaufen, Essen zu gehen oder einfach nur mal einen Ausflug ins Elsass bzw. in die Vogesen zu unternehmen.

    Der Hintergrund, warum man diese Alkoholtestgeräte den Autofahrern aufzwingen will, ist, dass die Unfallzahlen mit alkohlisierten Fahrern in Frankreich recht hoch sind, höher als bei uns (habe aber keine Zahlen zur Hand, aber darüber ist bei uns schon mehrfach berichtet worden). In Frankreich ist es halt üblich, dass man zum Mittagessen und zum Abendessen ein paar Gläschen Wein trinkt. Anschliessend fährt man selbstverständlich mit dem Auto nach Hause bzw. wieder zur Arbeit… Ob das Mitführen dieser Geräte zu weniger Unfällen bzw. zu weniger Alkoholfahrten führt, halte ich für zweifelhalft. In der Regel wird der Franzose diese Dinger im Auto mitführen, aber dennoch alkoholisiert mit dem Auto fahren, in der Hoffnung, dass man nicht erwischt wird bzw. dass nichts passiert.

  8. SaltyCat
    SaltyCat 17/03/2012

    … zumal ja schon mehrfach erwähnt wurde, dass sich die Pflicht nur auf das Mitführen, nicht aber das Benutzen der Geräte bezieht. Es wird letzten Endes darauf hinauslaufen, dass es mit zu den Gerätschaften gehört, von denen jeder Autofahrer weiss, dass sie im Auto zu sein haben – Warndreieck + Verbandskasten, um beim PKW zu bleiben – aber 90% nicht einmal wissen, wie es benutzt wird.
    (Macht mal nen Blindtest. Schnappt euch jemanden aus eurer Bekanntschaft, der nicht beruflich damit zu tun hat, und lasst ihn sein Warndreieck auf Zeit aufbauen. 🙂 )

  9. Ralf
    Ralf 17/03/2012

    @Xyandir: Da steht nur das man so ein Gerät dabei haben muss. Nicht das es unbenutzt sein muss 😉

    Wenn du es ernst nimmst und das Ding tatsächlich benutzen willst, kaufste halt ein elektronisches das immer wieder benutzt werden kann.

    Das Problem von noch nicht aufgenommenen Alkohol haste auch in Deutschland. Ist ja relativ egal ob du dich selbst testest oder die Polizei. Allerdings wird Alkohol recht schnell im Blutkreislauf aufgenommen und genauso schnell über die Lungen wieder abgegeben.
    Ich denke nicht das jemand so schnell trinken kann das er genug Alkohol getrunken hat um später Fahruntüchtig zu sein, jedoch im Moment der Kontrolle noch nicht genug Alkohol aufgenommen hat um als Fahrtüchtig zu gelten.

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