Am Reformationstag besteht auf den Autobahnen in Mittel- und Ostdeutschland für Lkw – Fahrer eine Ausnahmeregelung.
Diese beinhaltet, dass Lkw trotz des Feiertages von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf den Autobahnen unterwegs sein dürfen, jedoch nur für Fahrten von und nach Berlin.
Also in etwa wie vor 1989 🙂
Das Verlassen der Autobahn ist nicht zulässig. Im Fall einer unfall- oder baustellenbedingten Vollsperrung der Autobahn müssen die Fahrer der ausgewiesenen Umleitung folgen.
Am Buß- und Bettag, der am 19. November nur in Sachsen Feiertag ist, besteht kein Fahrverbot.
Wo ich schon einmal dabei bin – eine Liste von Fahrverboten von Europa findet Ihr hier >>>