Heute ist der Tag der beantworteten Fragen:
Blogleser Eric fragt:
Auf vielen Lkw steht hinten auf einem Schild „TIR“. Was bedeudet das?
T.I.R. ist eine Abkürzung für das Versandverfahren Transports Internationaux Routiers. Diese Abkürzung wird auf Schildern an Lkw angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt, so dass unterwegs keine Öffnung möglich ist, ohne dass sie bei einer Kontrolle auffallen würde.
Somit wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland von der Verzollung betroffen sind.
Ausgestellt werden Carnets TIR von der in Genf ansässigen Internationalen Straßentransportunion (IRU – International Road Transport Union/Union Internationale des Transports Routiers).
Rechtsgrundlage des TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR vom 14. November 1975 mit zurzeit 65 Vertragsstaaten, einschließlich den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Hallo,
ich hätte da noch ne klitzekleine Anmerkung. Natürlich sind nicht nur das Start- bzw. Zielland betroffen, sondern auch alle Länder die dazwischen liegen. Durch das TIR-Verfahren minimiert sich aber die zollrechtliche Abfertigung, da der Transit mit zwei Blättern aus dem Carnet-TIR (Eingang und Ausgang bei der Durchfuhr) erledigt werden kann. Wenn man das Carnet-TIR nicht hätte müsste man bei jedem Transit ein umständliches Zollverfahren eröffnen und bei der Wiederausfuhr auch wieder beenden.
Auch spricht man nicht von der „Verzollung“, da ja nichts verzollt wird, sondern vom „Versandverfahren“.