Polnischen Lkw – Fahrern steht eine Übernachtungspauschale zu. Dieser Anspruch gilt rückwirkend für die vergangenen drei Jahre. Das hat das oberste Gericht in Polen beschlossen.
Dieser Beschluß wurde am 14. Juni diesen Jahres gefällt (Aktenzeichen II, PZP 1/14).
Das oberste Gericht ist der Ansicht, Übernachtungen in einer Lkw – Kabine seien für polnische Lkw – Fahrer nicht zumutbar. Die Fahrer müssten zum Beispiel in Hotels übernachten können. Würde darauf verzichtet, hätte ein Fahrer Anspruch auf eine Übernachtungspauschale. Das Gericht ging dabei von pauschalen Beträgen aus, die sich nach den einzelnen Staaten richten, in den der Fahrer übernachtete.
Allerdings muss der Fahrer die Ansprüche geltend machen. Verzichtet er darauf, braucht ein Fuhrunternehmer nicht zu zahlen. Besteht der Fahrer aber auf eine Auszahlung, muss er die Ansprüche aus den Übernachtungen im LKW belegen. Zahlt der Arbeitgeber trotz Nachweis nicht, kann der Fahrer klagen. Aber ob er dann Recht und Geld bekommt, hängt von Einzelfall ab.
Einige Fahrer klagten wohl bereits vor Bezirksgerichten. Problem dabei ist, dass die Auslandsübernachtungen im Lkw konkret nachzuweisen sind. Genau das führt regelmäßig zu Beweisschwierigkeiten.
Link: Streit um Spesen für polnische Lkw-Fahrer
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