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Schlagwort: Hessen

Klage gegen Überholverbote

Heute verhandelt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel über Überholverbote für Lastwagen auf 15 Autobahn-Abschnitten des Landes. Diese befinden sich auf den Autobahnen 7 und 45 in Nord- und Mittelhessen.
Ein selbstständiger Fuhrunternehmer aus Kiel will die Aufhebung der Verbote erreichen und hat deshalb das Land Hessen verklagt.

Der Grund für die Klage ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Überholverbote an diesen Stellen fehlen. Die Verbote seien nicht etwa an Unfallschwerpunkten verhängt worden, sondern politisch motiviert. «Man will möglichst die linke Fahrspur für die schnellfahrwilligen Pkw-Fahrer freiräumen», sagte der Anwalt D. Kettler.

Offenbar ärgern den Einzelunternehmer nicht nur Überholverbote in Hessen. Bundesweit liefen ähnliche Verfahren seines Mandanten, sagte sein Anwalt.
In erster Instanz und bei außergerichtlichen Einigungen habe der Unternehmer auch bereits die Aufhebung mehrerer Überholverbote erreicht.

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Im Zweifel für den Angeklagten

Im Mai diesen Jahres hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden, dass die Sperrung der Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400 für den Schwerlastverkehr über zwölf Tonnen durch das Land Hessen rechtswidrig ist.
Seitdem gab es eine gewisse Unsicherheit unter vielen Lkw – Fahrern, ob Sie diese Strecken nun befahren dürfen.

Ein User des Forums „Truckerfreunde.de*“ schreibt nun folgendes:

Also für Kassel – Eisenach hab ich von der PI Kassel folgende Aussage bekommen als ich angerufen hatte:

Die Schilder bleiben stehen, aber eine Rechtsgrundlage haben sie nicht, dich zur Umkehr zu bewegen bzw. dich vor Ort abzukassieren.
Einzigstes Manko was er mir sagte sei, wenn es zum Unfall kommt, die Versicherungen dann ihren Schutz mindern können, da die Schilder ja stehen.
Aber sollte es zu einer Anzeige kommen (die die Beamten aufnehmen müssen), so ist mit einem Bußgeld nicht zu rechnen, da das Gericht diese Verfahren von vornherein ablehnen würde (zwecks unklarer Rechtslage – im Zweifelsfall für den Angeklagten).

In diesem Sinne: GUTE FAHRT 🙂

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