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Schlagwort: Fahrzeugschein

Interessantes Urteil

Die dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugscheines im Auto erhöht grob fahrlässig die Gefahr eines Diebstahls.
Bei einem Autodiebstahl muß die Kfz. – Versicherung in einem solchen Fall nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Richter sahen im ständigen Verwahren des Fahrzeugscheins im Handschuhfach oder überhaupt im Auto eine Änderung der Gefahrenlage, die das von der Versicherung übernommene Durchschnittsrisiko übersteigt. Es sei der Versicherung nicht zuzumuten, dass sie dieses erhöhte Risiko von vornherein einkalkuliert.

Im Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurückgelassenen Fahrzeugscheins sieht die Rechtsprechung dagegen keine erhöhte Gefahr gegeben.

Urteil des OLG Celle (Aktenzeichen 8U 62/07)

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