Bezugnehmend auf diese Anzeige teilte mir ein Staatsanwalt mit, dass eben diese wegen „Mangels öffentlichen Interesses“ eingestellt wird.
Dem Kläger wurde eine Privatklage empfohlen.
Was anderes habe ich auch nicht erwartet.
1 KommentarBezugnehmend auf diese Anzeige teilte mir ein Staatsanwalt mit, dass eben diese wegen „Mangels öffentlichen Interesses“ eingestellt wird.
Dem Kläger wurde eine Privatklage empfohlen.
Was anderes habe ich auch nicht erwartet.
1 KommentarZwischen all den Rechnungen, Werbesendungen und Anzeigenblättern in meinem Briefkasten befand sich ein unscheinbarer Brief. Absender ist die Thüringer Polizei.
Oho, verschicken die jetzt auch schon Werbung?
Weit gefehlt – es war eine Einladung zu einer Vernehmung und ich bin der Beschuldigte. Der Vorwurf lautet „Beleidigung im Strassenverkehr“.
Mir wird vorgeworfen, Anfang September einen anderen Verkehrsteilnehmer als „dummen Ossi“ und „Hartz4 – Empfänger“ bezeichnet zu haben.
Irgendwie muß mir diese Beleidigung entgangen sein, denn ich kann mich an einen solchen Vorfall nicht erinnern.
„Dummer Ossi“? Ich komme selber aus den neuen Bundesländern, also wäre mir wohl etwas anderes eingefallen, als so etwas einfallsloses und „Hartz4 – Empfänger“? Mir ist nicht bekannt, dass dieser Begriff eine Beleidigung sein soll. Eher ein Zustand…
Ich habe keine Angaben gemacht und übergebe das ganze meinem Anwalt. Auch wenn ich mir groß keine Gedanken darüber mache, ärgere ich mich trotzdem – und zwar darüber, dass ich mich in meinem knapp bemessenen Privatleben auch noch mit solch einer Kacke beschäftigen muß.
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