Im Mai diesen Jahres hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden, dass die Sperrung der Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400 für den Schwerlastverkehr über zwölf Tonnen durch das Land Hessen rechtswidrig ist.
Seitdem gab es eine gewisse Unsicherheit unter vielen Lkw – Fahrern, ob Sie diese Strecken nun befahren dürfen.
Ein User des Forums „Truckerfreunde.de*“ schreibt nun folgendes:
Also für Kassel – Eisenach hab ich von der PI Kassel folgende Aussage bekommen als ich angerufen hatte:
Die Schilder bleiben stehen, aber eine Rechtsgrundlage haben sie nicht, dich zur Umkehr zu bewegen bzw. dich vor Ort abzukassieren.
Einzigstes Manko was er mir sagte sei, wenn es zum Unfall kommt, die Versicherungen dann ihren Schutz mindern können, da die Schilder ja stehen.
Aber sollte es zu einer Anzeige kommen (die die Beamten aufnehmen müssen), so ist mit einem Bußgeld nicht zu rechnen, da das Gericht diese Verfahren von vornherein ablehnen würde (zwecks unklarer Rechtslage – im Zweifelsfall für den Angeklagten).
In diesem Sinne: GUTE FAHRT 🙂
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