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Schlagwort: Ausweitung

Neues Jahr, neue Tarife

Seit vorgestern gelten neue Tarife für die Lkw-Maut. So wird der Mautsatz jetzt auch nach der Gewichtsklasse bestimmt. Auch Lärmbelastungskosten spielen erstmals eine Rolle.

Lärmbelästigung jetzt Kriterium

Nützlich zu wissen ist, dass sich der Mautsatz je Kilometer aus drei Mautteilsätzen zusammensetzt. So beinhaltet der erste Mautteilsatz die Infrastrukturkosten. Diese sind abhängig von der Gewichtsklasse, der das mautpflichtige Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination angehört. Den zweiten Mautteilsatz bilden die verursachten Kosten für die Luftverschmutzung. Natürlich sind diese abhängig von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs. Die verursachten Lärmbelastungskosten sind der dritte Mautteilsatz. Deren Höhe beträgt zwei Cent pro Kilometer.

Wie sich der neue Mautsatz zusammensetzt, seht Ihr übersichtlich in dieser Grafik: Klick hier >>>

Kurzer Fakt am Rand: Elektro-Lkw sind von der Maut befreit, erdgasbetriebene Lkw ebenfalls bis 2020.

Neue Mitwirkungspflicht für Lkw-Fahrer

Wichtig für uns Fahrer ist dabei, dass sich eine neue Mitwirkungspflicht ergibt. So müssen wir unbedingt vor jeder Fahrt das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination auf der OBU einstellen. Das kann sich ändern, wenn beispielsweise ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird. Oder man mit einer Sattelzugmaschine ins Nachbardorf fährt, um dort einen Auflieger zu holen.

Überwachung der Maut auf der B  247 bei mühlhusen

Um das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen zu ermitteln, werden die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Dieses steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Stütz- und Aufliegelasten werden dabei nicht berücksichtigt.

Wichtig: Gewichtsklasse einstellen

Die Gewichtsklassen werden vom Gesetzgeber so vorgegeben: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Für die letzt genannte Gewichtsklasse, also über 18 Tonnen, wird zusätzlich nach Achsen unterschieden: bis zu 3 Achsen und vier und mehr Achsen. Die Anzahl müssen wir Fahrer im Gerät angeben. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist eine Einstellung der Achszahl auch möglich, aber nicht verpflichtend.

Wie die OBU bedient wird, erklärt Toll Collect in dieser Online-Anleitung >>> auf der klassischen Toll Collect-Seite. Da findet man alle Informationen rund um die Lkw-Maut.
Dann gibt es den Facebook-Account. Wenn jemand Fragen oder Anregungen hat, kann sie oder er über diesen Weg am schnellsten Kontakt zu Mitarbeitern von Toll Collect aufnehmen. Bildlich wird es auf YouTube. Dort bietet Toll Collect kurze Filme zum Thema Maut oder auch zur Bedienung der OBU an.

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Dann gibt es noch den Unternehmensblog mit vielen Informationen und Hintergrundgeschichten. Ausserdem erhält man einen kleinen Einblick in die Welt von Toll Collect.

Aber noch einmal zurück zu den Gewichtsklassen. In der OBU ist das zulässige Gesamtgewicht dauerhaft gespeichert, welches der Halter bei der Registrierung angegeben hat. Wird ein Anhänger an- oder abgekoppelt, ist das Gewicht auf der OBU vor Antritt einer Fahrt anzupassen. Dies gilt mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen muss nicht die Gewichtsklasse, aber die Achszahl geändert werden.
Ist ein Fahrer mit einem Fahrzeug unterwegs, dessen zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen beträgt, muss die Gewichtsklasse „< 7,5 t“ gewählt werden. Fährt er mit Hänger und ist mit 7,5 Tonnen zGG oder mehr unterwegs, dann wählt er “≥ 7,5 t“ und ist mautpflichtig.

Deklaration in Schritten von 1,5 Tonnen

Ab 7,5 Tonnen wird das Gewicht der Kraftfahrzeuge in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Beachtet dabei, dass keine Gewichtsklasse eingestellt werden kann, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Ändert der Fahrer vor Beginn einer neuen Fahrt die Einstellungen an der OBU nicht, werden die Einstellungen der letzten Fahrt verwendet.

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Mitwirkungspflichten für Fahrer

Ab 1. Januar 2019 wird die Lkw-Maut auf der Basis der Schadstoffklasse, der Gewichtsklasse und bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen zusätzlich nach Achsen berechnet. Diese Anhebung hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition am 18. Oktober diesen Jahres beschlossen. Zusätzlich werden die Kosten für die Lärmbelastung angerechnet.

Diesen Gesetzentwurf unterstützte die Opposition allerdings nicht. So kritisierte die AfD unter anderen die einseitige Bevorzugung bestimmter Technologien, wie der Elektro-Lkw. Die finanzielle Belastung des mittelständischen Transportgewerbes beklagte die FDP. Die Grünen hatten sich bereits im Vorfeld für Änderungen stark gemacht. Ihr Verkehrspolitiker Stephan Kühn bemängelte, die Lärmkosten würden dem Lkw-Verkehr bei der Maut nur zu 28 Prozent angelastet. Das sei zu wenig: „Der Straßengüterverkehr sorgt für Belastungen durch Lärm und Abgase und muss die Kosten dafür vollständig tragen.“

Aber das nur am Rande. Denn wichtig ist, auch auf uns Fahrer kommen bestimmte Mitwirkungspflichten zu. So sind wir ab dem 1. Januar 2019 verpflichtet, die Gewichtsklasse an der On Board Unit (OBU) aktuell und korrekt vor jedem Fahrtantritt einzustellen. Denn ist die Gewichtsklasse nicht richtig eingestellt und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliert, führt das zur Ahndung und zur Nacherhebung der Mautbeträge.
Mautpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Das zulässige Gesamtgewicht, welches der Halter bei der Registrierung des Fahrzeugs angegeben hat, ist dabei grundsätzlich im Fahrzeuggerät gespeichert.

Mautgerät Anzeige tollcollect

Sollte sich das zulässige Gesamtgewicht ändern, etwa weil ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird, ist vor Antritt der Fahrt das zulässige Gesamtgewicht auf der On-Board Unit anzupassen. Dies gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Oberhalb von 18 Tonnen ist zusätzlich die Angabe der Achsen erforderlich (≤3 Achsen bzw. ≥4 Achsen). Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von unter 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Angabe der Anzahl der Achsen möglich.

Also unbedingt vor Fahrtantritt das richtige zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination anhand der neuen Gewichtsdeklaration einstellen. Wer das versäumt, riskiert eine empfindliche Strafe.
Ab 7,5 Tonnen wird das Gewicht der Kraftfahrzeuge in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Beachtet dabei, dass keine Gewichtsklasse eingestellt werden kann, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Zudem wird ab 1. Januar 2019 das zulässige Gesamtgewicht bei Fahrzeugkombinationen abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge gebildet. Stütz- und Aufliegelasten sind nicht zu berücksichtigen.

Hier einige Beispiele. Die Betriebsanzeige in Deutschland zeigt nach Fahrtantritt folgenden ausgewählten Gewichtsbereich an:

Fahrzeug 3 Achsen

mautfrei <7,5 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht 9 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht 16,5 Tonnen
Fahrzeug 5 Achsen
Gewicht >18 Tonnen

In Österreich schaut es etwas anders aus. Wer den Dienst Toll2Go aktiviert hat, sieht folgende Displayanzeige:

Aktuell eingestellte Achszahl
Dienstgebiet
deklarierter Bereich: mautfrei
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse I
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse II
deklarierter Bereich: Gewichtsklasse III

Das ganze nochmal im Kurzüberblick: Sobald Ihr den Motor startet, seht Ihr die Gewichtseinstellung der letzten Fahrt. Also entweder das dauerhaft auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte zulässige Gesamtgewicht oder das von Euch oder einem anderen Fahrer vorher ausgewählte zulässige Gesamtgewicht.
Ihr könnt keine Gewichtsklasse einstellen, welche niedriger ist, als das auf dem Fahrzeuggerät dauerhaft gespeicherte zulässige Gesamtgewicht. Und auch wichtig: Beachtet bitte, dass Ihr bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen, zusätzlich die korrekte Anzahl der Achsen einstellt.

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