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Kennzeichenwechsel – Diese Dokumente werden benötigt

Die Änderung eines Kennzeichens kann bei einem Halterwechsel sinnvoll sein. Gleiches gilt bei einem Umzug in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland.

Die meisten Wechsel werden heutzutage vorgenommen, weil die Fahrzeughalter ein individuelles Wunschkennzeichen an ihrem Fahrzeug anbringen möchten. Für den Wechsel des Kennzeichens oder auch für das Ummelden werden bei den Zulassungsstellen verschiedene Dokumente benötigt.

Bei der Ummeldung können die Kennzeichen des Vorbesitzers verwendet werden

Wer früher in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland umgezogen ist, musste sein Fahrzeug ummelden und auch das Kennzeichen wechseln. Seit 2015 ist es ausreichend, wenn das Fahrzeug umgemeldet wird. Die Kennzeichen müssen nicht mehr gewechselt werden. Selbst beim Kauf eines Gebrauchtwagens können die Nummernschilder des Vorbesitzers verwendet werden. Dies ist aber nur möglich, wenn der Vorbesitzer des Fahrzeugs im gleichen Zulassungsbezirk ansässig ist. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, werden neue Kennzeichen benötigt.

pkw kennzeichen
Autokennzeichen

Bei den Zulassungsstellen sind in der Regel immer Unternehmen ansässig die Kennzeichen herstellen und Nummernschildhalter bedrucken. Auch im Internet sind die Kennzeichen erhältlich. Wer ein neues Kennzeichen benötigt, muss bei der Ummeldung mit zusätzlichen Kosten von etwa 30 Euro rechnen. Ein Wunschkennzeichen kostet nochmals etwa 13 Euro zusätzlich. Bei einem Wunschkennzeichen muss berücksichtigt werden, dass nicht alle Zahlen- oder Buchstabenkombinationen verwendet werden dürfen. Dies ist der Fall, wenn die Kombinationen gegen die guten Sitten verstoßen oder mit rechtsextremer Symbolik in Verbindung gebracht werden können. Oftmals wird auch eine neue Umweltplakette benötigt, die zusätzlich 5 Euro kostet.

Für die An- oder Ummeldung werden verschiedene Dokumente benötigt

Bevor Autohalter ihr Fahrzeug ummelden oder neue Kennzeichen beantragen können, müssen sie auf der Zulassungsstelle vorstellig werden. Es ist auch möglich, dass ein Bekannter oder Verwandter das Fahrzeug mit einer Vollmacht ummeldet oder neu zulässt. Für diese Ummeldung müssen auf der Zulassungsstelle verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Eine Ummeldung oder Anmeldung ist nur mit diesen Papieren möglich:

– Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)

– Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)

– Personalausweis oder der Reisepass

– KFZ-Versicherungsbescheinigung

– Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV oder DEKRA)

– SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Der Personalausweis muss schon die neue Meldeadresse enthalten. Wer zur Legitimation einen Reisepass vorlegt, benötigt zusätzlich eine Meldebescheinigung aus dem Rathaus oder Bürgerbüro. Viele Städte oder Landkreise bieten heutzutage das Ummelden des Fahrzeugs bei der Anmeldung der neuen Wohnadresse auf dem Rathaus oder auf dem Bürgerbüro an. Dieser Service kann selbstverständlich nur in Anspruch genommen werden, wenn keine neuen Kennzeichen benötigt werden.

Für verspätete Ummelden wird ein Bußgeld fällig

Für das Ummelden eines Fahrzeugs sind vom Gesetzgeber aus keine festgelegten Fristen vorgeschrieben. Im Gesetzestext ist nur vermerkt, dass die Ummeldung unverzüglich erfolgen sollte. Somit ist die Frist eine reine Auslegungssache der Zulassungsstelle.

In der Regel räumen die Behörden eine Frist von etwa 4 Wochen ein. Wer sein Auto nicht umgemeldet hat, erhält vor dem Verstreichen der Frist normalerweise auch immer Post von der zuständigen Behörde. Wer zu lange mit dem Ummelden des Fahrzeugs wartet, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen.