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EU-Kommission gegen Frankreich: Droht jetzt endgültig das Ende von Menschlichkeit auf Europas Rastplätzen?

Von Udo Skoppeck

Die EU-Kommission hat Frankreich offiziell mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht – weil das Land es verbietet, dass Fahrer von kommerziell betriebenen Lieferwagen, im Volksmund Polensprinter genannt, in ihren Fahrzeugen übernachten.

Ein nationales Gesetz, dass dem Schutz der Fahrer dient, soll nun fallen. Frankreich sagt klar, niemand soll gezwungen sein, die Nacht im Laderaum eines Kastenwagens zu verbringen – ohne Heizung, ohne Toilette, ohne Sicherheit.

ein transporter, im volksmund polensprinter genannt, parkt auf dem rasthof eichelborn an der a4 bei erfurt. aufgenommen im oktober 2018.

Die EU-Kommission ist der Meinung, dass wäre Wettbewerbsverzerrung. Man könne nicht hinnehmen, dass Frankreich strengere Vorschriften anwendet als andere Länder.
Aber mal ehrlich: Was sagt das über unsere Werte in Europa aus, wenn das Grundrecht auf würdige Ruhezeiten als „Wettbewerbsnachteil“ gilt?

Was kommt als Nächstes?

Der Transportsektor läuft längst am Limit und statt soziale Mindeststandards zu stärken, wird nun ein Land verklagt, das genau das versucht?
Währenddessen werden die Fahrer in ihren Fahrzeugen gehalten wie Tiere in einem Käfig. Teilweise monatelang unterwegs ohne Unterkunft, ohne Perspektive, für ein paar Kröten.

Der Begriff „Polensprinter“ ist längst nur noch ein Deckmantel, denn gefahren wird von Bulgaren, Ukrainern, Rumänen. Billig, ausgebeutet, rechtlich kaum geschützt.

Und wir? Wir dulden das alles seit Jahren.

Wer trägt die Verantwortung? Der Auftraggeber, der ausbeutet? Oder das Land, welches es zulässt? Vielleicht sollten wir alle mal kurz innehalten und darüber nachdenken.
Denn auch die Polizisten, die das täglich sehen, sind oft machtlos, die Entscheider sitzen weiter oben.

Das sind Geschäftsmodelle, wo der Mensch auf der Strecke bleibt. Es geht um Würde, um Menschlichkeit, um Verantwortung.

6 Kommentare

  1. Al
    Al 27/05/2025

    Aye!
    Mehr ist dazu nicht zu sagen.

    Mögen sich die Franzosen hier durchsetzen – das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

    Gute Fahrt!
    — Al

  2. Natürlich ist das rein sachlich ein Rückschritt und nicht zuträglich für die Arbeitsbedingungen. Hintergrund ist aber ein juristischer und zwar folgender: Bis 30.6.26 ist der Bereich unter 3,5 t zHm gänzlich der nationalen Rechtssetzung der EU-Mitgliedstaaten unterworfen. Ab 1.7.26 wird ja dann für grenzüberschreitende Beförderungen die Zugangsschwelle auf mehr als 2,5 t zHm abgesenkt. Ab dem Zeitpunkt dürfen die Mitgliedstaaten in einigen zentralen Bereichen nicht vom EU-Recht abweichen bzw. – wie hier – darüber hinaus gehen und Regelungen schaffen bzw. erhalten, die EU-Recht widersprechen. Deshalb ist es ein rechtlicher Zwang, diese Vorschrift zurückzunehmen, soweit Sie Ausländer betreffen würde.
    Man kann der EU-KOM also keinen Vorwurf machen.
    Hört sich komisch an, ist aber so… Das deutsche Fahrpersonalrecht muss vor dem selben Hintergrund ebenso angepasst werden.
    Grüße
    Götz Bopp

  3. Reini
    Reini 27/05/2025

    Was soll diese Gleichmacherei durch das EU Recht. Nationale Unterschiede unerwünscht. Das geht völlig in die Hose.

  4. Gregor Ter Heide
    Gregor Ter Heide 27/05/2025

    Der Satz wäre noch zu vervollständigen.

    *Frankreich sagt klar, niemand soll gezwungen sein, die Nacht im Laderaum eines Kastenwagens zu verbringen – ohne Heizung, ohne Toilette, ohne Sicherheit.*

    Dazu fehlt in Frankreich der Bezug zum. Menschenrecht

    Für BKF wäre ein Ruheraum als geeignete S chlafmöglichkeit (ohne NssCelle) von mind 5,25 m² rechtlich und juristisch richtig, aber leider (noch) nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben, obwohl nach dem Schlaf im ca 4  m² Fahrerhaus, vielfach bei Lärm und Hitze, anschließend die Verkehrssicherheit garantiert werden muss

    Für Gefangene ist eine Mindestfläche im Ruheraum von mind 5,25 m² pro Person (ohne Sanitäreinrichtung) rechtlich durch viele st Rspr der Gerichte festgelegt

  5. Al
    Al 27/05/2025

    Ich konkretisiere mal meinen Satt von oben –
    „Mögen sich die Franzosen hier durchsetzen“:

    Es wäre schön, wenn wir uns EU-weit auf mindestens die französischen Standards (oder besser!) festlegen würden.

    Allseits gute Fahrt!
    — Al

  6. SPages
    SPages 28/05/2025

    Naja, Privat habe ich zweimal größere Dinge Online bestellt und hatte keine wirkliche Wahl wie die Sachen angeliefert werden weil das der Versender entschieden hat und mir nur die Auskunft „Spedition“ gegeben hat. Gekommen sind zwei Mal irgendwann, weiter weg von der geplanten Lieferzeit die hier beschriebenen Kleintransporter. Ladungssicherung war bei beiden Lieferung ein Fremdwort und nur durch den Kastenaufbau gewährleistet

    Die dritte größere Anlieferung aus dem Netz war auch als „Spedition“ ausgeschriebenen und wurde von einem richtigen LKW mit deutschem Fahrer und vernünftiger Ladungssicherung gebracht.

    Woran erkennt man nun die guten und die schlechten? In der Regel bestellt man solche großen Gegenstände für die Wohnung ja nun auch nicht 5x mal im Jahr, sondern eher alle 20 Jahre einmal.

    Zum EU Recht. Naja Reisfreiheit, Zollfreiheit und eine gemeinsame Währung sind gute Ideen bis heute. Der Rest ist eher viel Bullshit.

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