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Freie Fahrt – na ja, teilweise

„Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein“

Mit diesen sinnvollen Worten begrüßte Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dass Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nachdem zwei Durchfahrtsverbote für schwere Lkw auf nordhessischen Bundesstraßen aufgehoben werden müssen.
Damit ist der Weg auf den Bundesstraßen B 3 und B 252 auch für Lkw über zwölf Tonnen wieder frei, sobald die Beschilderung entfernt wurde.

Drei weitere Durchfahrtsverbote wurden vom VGH als zulässig bewertet und bleiben bestehen. Dies betrifft die Bundesstraßen B 7, B 27 und B 400 (VGH in Kassel, Az.: 2 A 1502/09, 2 A 1528/09, 2 A 1530/09, 2 A 1531/09, 2 A 1572/09).

Ein Kommentar

  1. zeyringer
    zeyringer 20/11/2009

    Also ich weiß ja nicht, ob der Herr Geschäftsführer in der heutigen Navi-Zeit überhaupt noch Karten hat, aber ich seh da durchaus Autobahnen, die zu einem Mautausweichverkehr führen könnten 😕
    A44, A49 (die müsste mal weitergebaut werden)

    Anscheinend sind die Durchfahrverbote eh nur aufgehoben worden, weil die Behörden auf Basis eines zu geringen (B3) oder gar kein (B252) Datenmaterial entschieden hatten.

    Also wenn die Verantwortlichen in den betroffenen Kommunen schlau sind, dann holen sie das schleunigst nach und der Rechtsstreit beginnt von vorne 😉

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