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Mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten bei Lkw: Sicherheit und Regeln im Überblick

Was sind mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten?
Erfahren Sie mehr über ihre Funktion, Sicherheitsvorteile, rechtliche Rahmenbedingungen und wo Sie weitere Infos finden.

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Einleitung: Moderne Verlichtung für mehr Sicherheit

In der Welt der Nutzfahrzeuge spielt Beleuchtung eine zentrale Rolle – nicht nur für die Sichtbarkeit, sondern auch für die Sicherheit auf der Straße.

Eine innovative Entwicklung sind sogenannte mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten, die synchron mit dem Blinker arbeiten.
Diese Funktion soll die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erhöhen und so Unfälle vermeiden.

Doch was sind diese Leuchten genau, warum gibt es sie, und welche Regeln gelten? In diesem Artikel für Truckonline.de geben wir einen Überblick über diese Technologie, ihre Vorteile und die rechtlichen Rahmenbedingungen – mit dem Hinweis, dass Vorschriften regelmäßig geändert werden können.

Für detaillierte Informationen empfehlen wir, sich bei Experten wie TRALERT® zu informieren.

Was sind mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten?

Seitenmarkierungsleuchten – auch Side Marker Lights genannt – sind Leuchten an der Seite von Fahrzeugen wie Lkw, die deren Kontur bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen sichtbarer machen.

Seitenmarkierungsleuchten sorgen für Sicherheit. Hier werden einige an einem Sattelauflieger gezeigt.

Die mitblinkende Variante unterscheidet sich dadurch, dass sie nicht dauerhaft leuchtet, sondern synchron mit dem Fahrtrichtungsanzeiger blinkt, wenn dieser aktiviert wird.

Dieses System soll insbesondere bei Abbiegevorgängen oder Spurwechseln die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer – wie Radfahrende, Fußgänger oder Autofahrer – auf die Fahrabsicht des Lkw lenken.
Besonders in Situationen mit eingeschränkter Sicht, wie in der Stadt oder auf engen Landstraßen, kann dies die Sicherheit erhöhen.

Warum gibt es mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten?

Der Hauptgrund für den Einsatz dieser Leuchten ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit. Studien, wie die der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), zeigen, dass eine bessere Sichtbarkeit von Nutzfahrzeugen Unfälle reduzieren kann, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter.

Mitblinkende Seitenleuchten tragen dazu bei, indem sie:

  • Frühzeitige Warnung bieten: Sie signalisieren klar, dass ein Fahrzeug abbiegen oder die Spur wechseln will
  • Den toten Winkel beleuchten: Sie machen die Fahrzeugkontur seitlich sichtbarer, was besonders für Radfahrende und Fußgänger wichtig ist.
  • Die Aufmerksamkeit erhöhen: Dynamisches Blinken fällt stärker auf als statische Beleuchtung.

Einige Fahrzeughersteller integrieren diese Funktion serienmäßig in moderne Lkw, um die Sicherheit zu verbessern und gleichzeitig den Fahrzeugen ein modernes Erscheinungsbild zu verleihen.

Welche Fahrzeuge dürfen sie nutzen?

Mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten sind vor allem bei Nutzfahrzeugen wie Lkw, Anhängern oder Bussen zu finden.
Ob sie verwendet werden dürfen, hängt von den geltenden Vorschriften ab, die in Deutschland und der EU streng geregelt sind. Grundsätzlich gilt:

  • Serienmäßige Systeme: Viele neue Lkw-Modelle von Herstellern wie MAN, DAF oder Mercedes-Benz sind mit zugelassenen Systemen ausgestattet, die den internationalen Standards entsprechen.
  • Nachrüstung: Wer solche Leuchten nachrüsten möchte, muss sicherstellen, dass sie den technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Nicht zugelassene Systeme dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden.

Da die Vorschriften von Land zu Land variieren können, ist es wichtig, sich an lokale Regelungen zu halten.

In Deutschland sind die Anforderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt, während internationale Standards oft durch die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) definiert werden.

Wer macht die Regeln, und wer kontrolliert sie?

Die Regeln für Fahrzeugbeleuchtung, einschließlich mitblinkender Seitenmarkierungsleuchten, werden auf verschiedenen Ebenen festgelegt:

  • Internationale Ebene: Die UNECE entwickelt die sogenannten ECE-Regelungen (z. B. ECE R48 für Beleuchtungsinstallationen und ECE R6 für Fahrtrichtungsanzeiger). Diese Standards gelten in vielen Ländern, einschließlich der EU, und stellen sicher, dass Fahrzeuge sicher und einheitlich ausgestattet
  • Nationale Ebene: In Deutschland setzen die StVO und die FZV die rechtlichen Rahmenbedingungen um. Diese Gesetze spezifizieren, welche Beleuchtung erlaubt ist und wie sie verwendet werden darf.
  • Hersteller und Prüforganisationen: Fahrzeughersteller müssen sicherstellen, dass ihre Systeme diese Vorschriften einhalten. Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA überprüfen bei der Hauptuntersuchung (HU), ob die Beleuchtung den Anforderungen entspricht.

Die Einhaltung der Vorschriften wird von verschiedenen Stellen kontrolliert:

  • Polizei: Sie kann bei Verkehrskontrollen unzulässige Beleuchtung feststellen und Bußgelder verhängen.
  • Prüforganisationen: Bei der HU wird geprüft, ob die Beleuchtung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  • Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Diese Behörde ist für die Zulassung von Fahrzeugen und Bauteilen zuständig und überwacht die Einhaltung der Vorschriften.

Wichtig: Die Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung können sich ändern, da neue Technologien und Sicherheitsanforderungen entwickelt werden.

Was heute (Stand 5. November 2025) gilt, kann sich in Zukunft ändern. Daher ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Regelungen zu informieren, beispielsweise bei Prüforganisationen oder Experten wie TRALERT®.

Tipps für den sicheren Einsatz

Wer mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten nutzen oder nachrüsten möchte, sollte folgendes beachten:

  • Nur zugelassene Systeme verwenden: Achten Sie auf eine Typgenehmigung nach ECE-Standards, erkennbar am E-Prüfzeichen auf der Leuchte.
  • Fachgerechter Einbau: Lassen Sie Nachrüstungen von qualifizierten Werkstätten durchführen, um Probleme bei der HU zu vermeiden.
  • Regelmäßige Checks: Vergewissern Sie sich, dass die Beleuchtung sauber und funktionsfähig ist, um Strafen zu vermeiden.
  • Informieren Sie sich: Da Vorschriften sich ändern können, lohnt es sich, regelmäßig aktuelle Informationen einzuholen, beispielsweise bei TRALERT®, die eine Vielzahl an Ressourcen und Produkten für Nutzfahrzeugbeleuchtung anbieten.

Für detaillierte Informationen empfehlen wir die Wissensartikel von TRALERT®.

Mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten sind eine vielversprechende Technologie, um die Sicherheit von Nutzfahrzeugen zu erhöhen.

Sie machen Lkw sichtbarer und können helfen, Unfälle zu vermeiden – vorausgesetzt, sie entsprechen den geltenden Vorschriften.
Da sich die gesetzlichen Anforderungen regelmäßig ändern können, ist es wichtig, stets die aktuellen Regelungen zu prüfen.

Aktualität und Vorbehalt:

Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar.

Die Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung können sich ändern, und die hier genannten Regelungen entsprechen dem Stand vom 5. November 2025.
Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an offizielle Stellen wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder eine Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA).

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