Die „Thüringer Allgemeine“ berichtet heute über Transportunternehmer, denen der Nachwuchs ausbleibt.
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Tja. Wer jahrelang Löhne zwischen 1 600 und 2 000 Euro Brutto zahlt, braucht sich darüber nicht wundern. Dazu kommen lange Arbeitszeiten, im Fernverkehr ein kaum vorhandenes Privatleben und ein öffentliches Images, welches kaum noch zu unterbieten ist.
Letzteres übrigens auch Dank der Medien.
Thüringen, warte mal war da nicht was wegen dem tollen Arbeitgeber Verband? Sind das die nicht die Halbgaren die vor ein paar Tagen noch meinten „die Pflicht zum Einbau einer Standklimaanlage sehen wir nicht als ein muss an“? Die mit einem Bruttolohn von 1100€ Fahrer ködern wollen? Sagt mal, wie dumm muss man eigentlich sein um sich so in der Öffentlichkeit zu präsentieren? Wenn es nach mir gehen würde, man sollte sich ein paar Kilometer Mauer nehmen und euch alle dran stellen!
Meinen Respekt vor denen die diesen Job machen; aber heute bin ich froh das ich mich vor xy Jahren geweigert habe den
„Zweier“ zu machen.
Im WDR Radio war heut ein Bericht das sich immer mehr „Kutscher“ weigern nach GB zu fahren weil ihnen evt. in Belgien bei der Schichtpause schon einer unter die Plane kriechen könnte . . . .
Es hätte mich schon gereizt den Job zu machen aber für mich, aus meiner Sicht, zahlen die die sich 12,- 14,- 15 Stunden fünf Tage die Woche, für die Wirtschaft also UNS durch Deutschland/Europa fahren einen hohen Preis !
Es ist nicht nur diese verdammte Lohndrückerei sondern das man sich auch noch als Hilfsschüler mit Führerschein angucken lassen muss !
Ein Betriebswirt würde da sagen:
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, und solange die Nachfrage nach Arbeitskräften größer als das Angebot ist, wird offenbar ein zu niedriger Preis (Lohn) geboten.
@Gast: das Prinzip „Angebot und Nachfrage“ gilt doch schon lange nicht mehr (Subventionen, EU-Ost etc.)
Somit ist auch das Menschenrecht zum Existenzminimum, soziokulturell, physisch oder pfändungsfrei mit 1079,99 € Netto auch nicht durch das MiLoG mit 8,50 € gewährleistet. Bei einem verheirateten Ehepaar, mit 2 Kinder, besteht bis zu 1719,99 € Netto ein Pfändungsfreibetrag. Das MiLoG besteht mit 8,50 € x 173 = 1.470,00 € Brutto und bei Steuer-Klasse 1 = 1.075,00 € Netto, bei Steuer-Klasse 3, verh., 2 Kinder = 1.172,69 € Netto, die natürlich nicht ausreichen, um auch den BKF in Deutschland mit seiner Familie, die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben ordentlich zu ermöglichen, ohne das er im Sozialamt wegen dem SGB II, vorstellig werden muss.
Der durchschnittlich tariflos erlaubte Standard in Deutschland wegen dem MiLoG – nur 30 % der Transport-Unternehmen sind tarifgebunden –, ist auf 1.767,00 € = 208 Std./ Mo. (ohne 25 % Zuschlag) für 260 Beschäftigungs-Stunden im Monat, zu einem tatsächlich beweisbaren Durchschnitt innerhalb 4 Monaten abgesackt. Der gesetzlich vorgeschrieben 52 Stunden Freizeit-Ausgleich über 208 Stunden im Monat, findet fast nie innerhalb der jeweiligen letzten 4 Monate statt und bedeutet, obwohl der BKF jeden Monat bis zu 35 Überstunden nur wegen den „Vor- und Abschlussarbeiten“ (ab 173 Std.) noch zusätzlich machen muss, außerdem 52 Std. tatsächliche Mehrarbeit tätigt.