Was das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) macht – oder auch nicht macht -, könnte man aufgrund der folgenden Darstellungen schon fast als Straftat bezeichnen: Duldung, Beihilfe und versuchte Strafvereitelung!
Fördert, unterstützt und toleriert das BAG die Verletzung der Sozialvorschriften durch ausländische Speditionen? Und wenn ja, in wessen Auftrag?
Oder kennen sich BAG und Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) doch nicht im eigenen Gesetzesdschungel aus, obwohl das BAG seit langem eine entsprechende Broschüre zur Verfügung stellt?
„Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006“
©Siegfried Pomplun – Oberkontrolleur Ast. Münster
ostwestfalen.ihk.de/uploads/media/Lenk_Ruhezeiten_561_06.pdf
In dieser steht unter anderem geschrieben:
Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer dienen der Verkehrssicherheit und dem Gesundheitsschutz der Fahrer. Unfälle aufgrund übermüdeter Fahrer müssen durch gesetzliche Regeln ausgeschlossen werden
Oder auch:
Nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten können im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.
Anmerkung: Eine am Standort verbrachte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Std.) kann nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine außerhalb des Standorts im Fahrzeug verbrachte Ruhezeit von mindestens 45 Stunden ist nicht als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit anzusehen.
Wie kann es dann aber sein, dass nicht dahingehend kontrolliert wird und es sogar (in Bezug auf VO (EG) Nr. 561/2006 heißt: Ein Umkehrschluss ist nicht möglich? Auf eine parlamentarische Anfrage vom 3. Oktober 2007 (E-4333/2007) wurde von Herrn Barrot im Namen der Kommission folgende Antwort veröffentlicht:
Die Formulierung „nicht am Standort“ bezeichnet einen Ort, bei dem es sich weder um den Hauptsitz des Unternehmens, von dem aus der Fahrer in der Regel seine Fahrten unternimmt, noch um den Wohnort des Fahrers handelt. In einem solchen Fall kann der Fahrer tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden im Fahrzeug verbringen, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und nicht fährt.
Legt der Fahrer die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht am Standort ein, dürfen diese Zeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten zuständig. Anhand der Aufzeichnungsgeräte im Fahrzeug und des Fahrtenbuchs lässt sich hinreichend nachweisen, ob die wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten wurden. Allerdings schreibt das Gemeinschaftsrecht nicht vor, Nachweise dafür vorzulegen, wo der Fahrer seine wöchentlichen Ruhezeiten verbringt
Im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht (FPersG § 8a Abs. 1 Nr. 2, Lfd. linke vordere Rand-Nr. 9 SEITE 18) steht geschrieben:
Ordnungswidrig handelt, wer als Unternehmer ……… nicht dafür sorgt, dass die in Artikel 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 genannten Lenkzeiten, die in Artikel 7 Satz 1 genannte Fahrtunterbrechung und die in Artikel 8 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 bis 7 genannten Ruhezeiten vom Fahrer eingehalten werden…
Das bedeutet jetzt schon in der BKatV bei NICHT-Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nach zwei Wochen (im Fahrerhaus und eben nicht beim Lebensmittelpunkt des BKF!) je angefangene Stunde bei UNTERSCHREITUNG (pro Stunde) für den Unternehmer insg. 4.050 € ! (pro angefangene Stunde 90 € x 45 Stunden = 4.050 €)
Überdies liegt derzeit beim LKW-Fahrerhaus als Ruheraum ein Verstoß zu Artikel 31 GrC vor:
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen (…)
In den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), wurde unter Nr. A 4.4, der Raum zum Schlafen nach dem Jahr 2010 erneut vom „Ausschuss für Arbeitsstätten“ (ASTA) ermittelt, bzw. den neuen Erkenntnissen angepasst. Das wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach § 7 ArbStättV im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ (GMBl) 2014 auf Seite 288 bekannt gegeben.
Demnach ist für eine Person der Raum für den Schlafbereich bzw. für einen Aufenthalt der wöchentlichen Ruhezeit auf mindestens 6 m² festgelegt. Und bei einer Geräuschemission von mehr als 60dB (A) drohen bereits Gesundheitsschäden. 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende Lkw, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits ein Gehörschaden.
Durch das anhaltende nicht ahnden dieser Richtlinien und Bestimmungen in Deutschland wird weiterhin ein illegaler Wettbewerb auf dem Rücken der meist unfreiwillig betroffenen Fahrern geduldet. Die Nachbarländer Belgien und Frankreich hingegen setzen diese Bestimmungen mit Nachdruck durch.
Dies widerum fördert neuerliche Probleme auf deutscher Seite: Aus Angst vor den Kontrollbehörden der Nachbarn laufen die Parkplätze und Rasthöfe hierzulande über, da hier keine Maßnahmen seitens der BAG zu befürchten sind. Die Auswirkungen sind menschenunwürdiges „Hausen“ auf engstem Raum.
Aus diesem Grunde erhebe ich den Vorwurf der Beihilfe und Unterlassung des per Kontrollverordnung verordneten Dienstauftrages. Dies fördert die Verkehrsgefährdung durch nicht ausgeruhtes Fahrpersonal.
Das sehe ich als vorsätzliche Arbeitsverweigerung, Beihilfe und Unterstützung einer Rechtsbeugung durch vorsätzliche Untätigkeit – einer Rechtsbeugung zum Vorteil derjenigen Unternehmer, die sich dadurch einen Kostenvorteil gegenüber der korrekt arbeitenden Transport-unternehmer ergaunern.
Ich fordere die zuständigen Behörden auf, endlich Ihrem Dienstauftrag Folge zu leisten und gegen diese offensichtlichen Straftaten vorzugehen und dazu beizutragen, den fairen Wettbewerb wieder herzustellen!
Mit freundlichen Grüssen,
Udo Skoppeck
42697 Solingen
V.i.S.d.P.
Actie in de Transport Germany
1. Vorstandsvorsitzender
A.i.d.T.e.V.
Allianz im deutschen Transportwesen (Straßentransport) e.V.
Sehr geehrter Herr Skoppeck,
dann setzten Sie sich doch mal dafür ein, dass den Kollegen und Kolleginnen, welche im nationalen oder interantionalen Fernverkehr unterwegs sind, seitens Ihrer Unternehmen entsprechende Hotelspeßen, Taxitransfers und Verpflegungskosten NETTO(!) vorab erstattet werden, ansonsten muss diese Regelung wieder gekippt werden! Nur Bares is wahres und kein Fahrer / keine Fahrerin kommt in der Regel über die sogenannte Pauschaliergunsgrenze um tatsächliche Werbungskosten in der Steuererklärung geltent machen zu können! Eine „Minderung“ der tatsächlich zu zahlenden Steuerlast ist noch lange nicht das gleiche, als ob einem genau diese Kosten wirklich „bar“ zur Verfügung stellen!
Somit „gut gebrüllt, Löwe“ aber eben auch nur, damit man „gebrüllt“ hat um sich in Position zu bringen!
Wenn Sie schon Werbung für die Gewerkschaft Werbung machen wollen, dann aber fundiert und dann so, dass man auch Ergebnisse sieht!
Ja, ich weiss wovon ich spreche, denn ich bin u.a. geprüfter Steuerfachangestellter, dies vor der strengsten Kammer Deutschlands, nämlich Nürnberg!
mfg highwayfloh
PS:
Maik:
Kannst diese Antwort ruhig an den entsprechenden Herrn weiterleiten, bin auf seine Antwort gespannt. Er wird diese mir wahrscheinlich schuldig bleiben, weil er weiss, dass ich mit meiner Aussage Recht habe.
Ihr fragt Euch,warum das mit den Wochenendruhepausen nicht genauer kontroliert wird?Dann wären die billigen Spediteure bald weg vom Fenster und das will die Wirtschaft nicht.Bei denen gilt:Geiz ist Geil.Die Wirtschaft will die billigen Fahrer und leider hat die Wirtschaft das sagen und nicht die Politiker.Das hat man doch genau bei dem unangemeldeten Streik in Italien gesehen.Die Gewerkschaften wollten was von der Regierung,hatten den Streik aber nicht angemeldet.Somit konnte die Wirtschaft sich nicht im Vorfeld eindecken.Schon nach 2 Tagen gingen die Vorräte aus und die Wirtschaft hat der Regierung in den A…. gedappt.Schon war die Sache ausgestanden.Wäre der Streik angemeldet,die Wirtschaft ihre Vorräte aufgestockt,wäre den Gewerkschaften die Streikkassen vor erreichen der Forderungen leer gewesen und sie hätten bei weiten nix erreicht
highwayfloh hier geht es nicht um Steuern und Spesen.
Tag-täglich sind in Deutschland über 1,2 Mio. LKW-Fahrer als BKF hauptberuflich tätig. Auf den insg. rund 2,6 Mio. LKW in Deutschland – als Nutzfahrzeuge zugelassen – sind ebenso auch Kraftfahrer beschäftigt. Rund 4,5 Mio. LKW sind mit BKF, tag-täglich EU-weit bei ca. 600.000 Transport-Unternehmen, u.a. auch grenzüberschreitend, auf den allen Straßen unterwegs. Die meisten leiden unter hohem Zeitdruck, niedrigem Gehalt und sind außerdem einem gnadenlos ruinösen Wettbewerb, sowie unmenschlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt, der u.a. auch durch eine Liberalisierungspolitik der EU in Gang gesetzt wurde. soll das so bleiben ? Tatsache: Das Fahrerhaus ist nicht als Arbeitsstätte und Ruheraum zugelassen. Das sollen Alle endlich die Verantwortlichen Politiker begreifen.
Jede öffentliche Meinung die in Berlin und Brüssel ankommt kann eine Verbesserung herbeiführen. Wer nicht tut, ist für Stillstand und somit für Rückschritt und bald keine BKF die in die Ferne fahren wollen. In den nächsten Jahren wird die verladende Wirtschaft händeringend hinter den BKF hinterherlaufen und „Bitte, bitte“ sagen und wie viel willst du verdienen ! Noch ist es nicht zu spät …
@Gregor Ter Heide:
wenn ich mich recht erinnere warst Du mal im Vorstand oder zumindest Führungsmitglied der „GKD“, wo ich damals auch Mitglied war.
Nein, es geht nicht darum „dagegen“ zu sein, wenn es darum geht echte Verbesserungen herbeizuführen. Ich prangere nur die Argumentation des Herrn Skoppeck an, dies auf fundierter Basis. Ich weiss also nicht, warum Du mir indirekt unterstellst, dass ich gegen etwaige Verbesserungen wäre.
Und noch ein Nachtag an Dich, Gregor Ter Heide:
Es geht _sehr wohl_ um Steuern und Spesen … denn, es ist ein verdammter unterschied, ob ich das Geld bar in der Tasche habe, oder es von der Steuerlast abgezogen wird und man dennoch Steuern zu zahlen hat. Dies ist bei den meisten Arbeitnehmern der Fall! Also bitte, wenn Du schon ehmealiger Funktionär warst und hier auch auf „fachkundig“ machst, dann bitte aber wirklich „fundiert“! Danke!
Umsonst ist die „GKD“ damals ja auch nicht spurlos und ob diverser Querlelen und den damaligen gegenseitigen Prozeßen der Vorstandsmitglieder von der Bildfläche verschwunden!
Ja! Ich hab das nicht vergessen! Und ich hab auch noch die damaligen „Schweinwerfer“ achrivert … .
@highwayfloh
Kämpfe du „hier“ mit offenen Visier, dann schreibe ich dir den GKD Hintergrund. Mache du bei der AidT mit wenn etwas in der jetzigen Situation der BKF verbessern willst.
Der Transportmarkt wird auf den Rücken der Fernfahrer/BKF innerhalb der EU ausgetragen und nur darum geht es hauptsächlich, das so abzuändern, das Dumping aufhört.
1 Hier geht es heute um Dumping der Frachterlöse durch das niedrige BKF- Gehalt.
2 Monatelanges Menschenunwürdiges kampieren in den engen Fahrerhaus
Durch die BKF Initiative „Actie in de Transport Germany“ (A.i.d.T. / dt. „Aktion im Transportwesen“), die sich im Februar 2013 in den Niederlanden gründete, haben sich deutsche BKF und auch Unternehmer unter der A.i.d.T., als internationale Gruppierung schon 8 mal zum Protest mit vielen LKW in deutschen Städten zusammen gefunden, um die Situation in der Branche richtig darzulegen. Die Forderung der A.i.d.T Freunde mit Udo Skoppeck und den internationalen BKF ist, dass vor allen die Politik im Sinne des Art. 95 AEUV tätig werden soll, damit das enorme West/Ost-Gefälle der Frachtpreise und Gehälter, welches durch die Transport-Marktöffnung entstanden ist, harmonisiert wird. Sie wenden sich weder gegen die osteuropäischen Kollegen noch gegen die Speditionen, sondern fordern gem. Art. 91 AEUV die gleichen Bedingungen und Voraussetzungen, damit ein fairer Wettbewerb möglich ist und alle überleben können, bevor die Kabotage aufgrund vom Art. 92 AEUV gänzlich liberalisiert und freigegeben wird.
@Gregor Ter Heide:
Ich kämpfe mit „offenem Visier“, ich war nur „einfaches Mitglied“ und ich habe NICHT gesagt, dass mir die GKD damals schlecht bekommen ist, ganz im Gegenteil, mir wurde in ein paar Prekären Situationen wirklich geholfen und ich wurde „rausgehauen“.
Allerdings fand ich es einfach zum Kotzen, dass es auf einmal dann auf der höheren Ebene offenbar zu Animositäten gekommen ist, welche dann letztendlich damit endeten, dass die GKD sang- und klanglos untergegangen ist, was ich nach wie vor schade finde, denn der Ansatz und die Idee dahinter war gut!
Und genau aus dem Grunde sehe ich es inzwischen mit einer gewissen Skepsis, wenn auf dieser Basis „von unten“ wieder mal ne Gewerkschaft gegründet wird…. . Nichts für ungut!
Und nochmals:
Ich war weder jemals in einem Führungsgremium, noch im Vorstand der GKD, etwaigen Ortsgruppen oder Landesgruppen.
Mir war nur Dein Name in Erinnerung.
@Gregor Ter Heide:
Wegen Dumpinglöhnen:
Du bist doch vom Fach… also lügen wir uns doch nichts vor:
Waberers &Co können doch damit punkten, weil sie von den ganzen Großlogistikern hier in Deutschland dafür auch noch belohnt werden!
Wie oft werden Teil- und Komplettfrachten genau an diese „Konkurrenz“ verkauft, weil man da als „Aufwand“ ja nur eine Email hat und streicht sich dann noch eine satte Gewinnmarge ein… die eigenen Subunternehmen fahren dann aber für 2 Palletten Sammelgut mit nem 40-Tonner einfach 100 km und mehr und der Subunternehmer bekommt aber dennoch seine Tagespauschale, weil es gar nicht interessiert ob der leer durch die Gegend karrt und für nichts und wieder nichts Sprit verfährt und Maut braucht! Und das Schlimme ist: Es RECHNET sich immer noch… sowohl fürs LGZ, als auch für die Subunternehmer! DAS ist doch das EIGENTLICHE PROBLEM!
Mann muss nämlich schon unterscheiden, wer in der Branche welche Interessen vertritt:
BGL = Arbeitgeberverband…
Wenn der zur Demo aufruft und zu nem Konvoi und die Bedingungen der Branche anklagt, so muss man sich bewusst sein, wenn man solchen Aufrufen folgt, dass aber nur die UNTERNEHMERINTERESSEN hierbei im Vordergrund stehen… .
Würden wirklich mal von der Basis „Fahrer-Demos“ organisiert, was glaubste wie schnell alle die Polizei am Hals hätten und fristlos gekündigt wären? Hmh?
Ach ja nochwas:
Ich bezweifle nicht, dass Du §§ Zitieren kannst, die kann ich Dir auch – im Steuerbereich aus dem „ff“ um die Ohren hauen, wenn ich möchte, da ich – wie ich schon gesagt habe, auch geprüfter Steuerfachangestellter bin, auch wenn ich mich dann aufgrund gewisser Umstände wieder dazu entschlossen habe, wieder auf den Bock zu gehen… .
Von daher finde ich, dass es Unsinn ist auf diese Art und Weise sozusagen das „Revier zu markieren“… . Dies ist doch der Sache und der ehrlichen Diskussion NICHT dienlich!
In diesem Sinne… .
Noch ein Punkt:
Und eines muss man sich bewusst sein… auch wenn die Problematik der Wochenend-Übernachtungen so propagiert werden, dass dies ausschliesslich die Ost-Europäischen Kollegen wären, inbesondere weil man damit zugleich suggeriert, dass die das wegen der Dumpinglöhne machen…
Dem ist mitnichten so, wenn man ganz ehrlich ist… .
Was ist mit deutschen Kollegen und Kolleginnen, die Europaweit unterwegs sind …. ?
Ich zitiere mal so manche Firmenwerbungen von deutschen Speditionen:
„…at home in Europe… “ … . Das Problem betrifft auch deutsche Fahrer und Fahrerinnen! Und in Ländern die Tarifmäßig bessere Löhne / Gehälter zahlen als es hier in Deutschland der Fall ist, sind wir Deutschen dort die „Billigheimer“… dies sollte man auch nicht vergessen!
Denn wieviele Deutsche gibt es, die in Norwegen oder sonstwo anheuern und dies als „gutes Geld“ ansehen, weil es wesentlich mehr ist, als hierzulande gezahlt wird, aber weit unter dem liegt, was „eigentlich“ bezahlt wird?
Also wo fängt es an und wo hört es auf? Wir schimpfen auf die Russen, die Rumänen etc. aber wir machen es doch auch nichdt anders… .
Und schon wird der Hass aufeinander geschürt und DAS ist es, was mich am meisten ankotzt! Wir lassen uns willig vor den Karren spannen, welcher mit Polemik gefüllt ist und ziehen den auch noch willig, OHNE die ECHTEN Probleme anzugehen, die es zu lösen gilt!
Sorry für meine vielen Kommentare hier ad hoc, aber geht nicht anders, mir brennt das eben auf der Seele:
Gregor:
Meld dich über meine Website bei mir privat und installier Dir myIRC (ist open Source – vertrauenswürdig und kostenlos – ein IRC-Chat-Programm) und ich diskutiere mit Dir gerne auch live via meinem IRC-Chat-Server, der NICHT öffentlich ist.
Hatte ich ja auch schon maik vorgeschlagen, dass ich den als „Stammtisch-Chat“ zur Verfügung stellen würde.
Keine Angst, niemand muss dafür was zahlen, der Chat ist ein reines privates Hobby von mir und es bestehen keinerlei Verpflichtungen, ausser dass man die Chatbedingungen aktzeptiert, die eigentlich selbstverständlich sind:
– Keine Werbung, kein Spam, keine Beleidigungen etc. so wie es im Alltag eben auch ist.
Die Zugangsdaten bekommste per Email, wenn Du ehrliches Interesse an einer Disskussion hast.
Gregor Nachtrag:
besser ist X-Chat, gibts auch für Windows, als auch für Linux … . Ich selbst nutze x-chat. Da kann ich Dir notfalls auch bei der Konfiguration per Email helfen… .
Hmh, kein eine Antwort mehr von Gregor Ter Heide obwohl ich seiner Aufforderung nachgekommen bin, hier mit „offenem Visier zu kämpfen“. Das spricht für mich Bände!
@highwayfloh
nun wusste ich nicht um deine hier gemachten Antworten
ich bis auch in der Wikipedia der Benutzer: Elkawe
(Google „Elkawe“
oder Link
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elkawe
dort steht auch mein voller Name mit meiner e-Mail Adresse und schreib mir eine e-Mail
ich hatte viele Jahre weiterhin ehrenamtlich internationale Fernfahrer betreut (u.a. Heiko Koelzsch (siehe EuGH C-29/10)
Was die Steuern betrifft siehe (Google : „Einkommensteuer in der EU“ … das reicht
oder siehe Link
https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Elkawe/Artikelprojekt-Harmonisierung_der_Einkommensteuer_in_der_Europ%C3%A4ischen_Union
Es wird in Kürze eine sehr wichtige EU-Petition geben, die Alle Themen, die derzeit unter Fernfahrern diskutiert werden- Von dem EU-Parlament erledigt werden „müssen“
warte es ab
mfG von Gregor