Seit einigen Wochen gilt in Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog. Die verschiedenen Vergehen im Straßenverkehr werden nun mit einem bis zu drei Punkten in Flensburg vermerkt; bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Die alten Punkte werden ins neue System übertragen.
Sie verfallen nur, wenn sie im reformierten Punktekatalog nicht mehr zu den Vergehen zählen, die mit Punkten sanktioniert werden. Der Bußgeldkatalog soll durch die Reformen wohl übersichtlicher und schlanker werden. Doch zunächst bedeutet er einfach nur eine Umstellung auf ein neues System. Wenn man jetzt nicht genau weiß, wie hoch nun der eigene Punktestand ist, kann man einen Onlineantrag ans KBA schicken, um seinen aktuellen Punktestand zu erfahren.
Auch LKW-Fahrer müssen sich auf neue Regelungen einstellen, und natürlich gelten z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Lenk- und Ruhezeiten andere Vorschriften als für PKW-
Fahrer. Hier findet ihr übrigens den aktuellen LKW-Bußgeldkatalog. Grundsätzlich bleiben die Regeln für den Straßenverkehr aktuell. Schließlich ändert sich das Verkehrsrecht und die Definition darüber, was Verkehrssicherheit bedeutet, nicht über Nacht!
Wer vor der Reform korrekt gefahren ist, muss sich auch nun keine Sorgen machen. Änderungen betreffen allerdings die Sanktionierung von Vergehen: Die Punkte in Flensburg und die Höhe des Bußgelds unterscheiden sich teilweise vom alten Bußgeldkatalog.
Einige Beispiele aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer verdeutlichen das. Beispielsweise fallen bei Überladung von Lastkraftwagen nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Halter teilweise sehr hohe Strafen an, wenn das zulässige Gesamtgewicht des LKWs überschritten ist.
Das war vor der Reform nicht anders. Vor allem ändert sich aber nun die Bepunktung für dieses Vergehen: Aus bislang drei Punkten für Überladung wird nun immer ein einzelner und auch der Halter – dem bislang je nach Vergehen zwischen einem und drei Punkten bei Überladung gutgeschrieben wurden – bekommt nun generell einen einzelnen Punkt bei Überladung von LKWs über 5 Prozent.
Das klingt nach einer Lappalie, aber da nun mit nur acht Punkten der Führerschein schon weg ist, belastet schon dieses eine Vergehen das eigene Flensburger Punktekonto doch erheblich.
Viel teurer wird das verbotswidrige Fahren an Sonn- und Feiertagen: 120 € für den Fahrer – und 570 € für den Fahrzeughalter fallen hier an. Bislang musste man 75 €, bzw. 380 € dafür entrichten. Bei der Verkürzung einer Lenkzeitunterbrechung um mehr als 15 Minuten muss für jede weitere angefangene Viertelstunde vom Fahrer ein Bußgeld von 60 € bezahlt werden, für den Arbeitgeber wird es mit 180 € noch deutlich teurer.
250 € muss der Fahrer bezahlen, wenn die Fahrerkarte nicht mitgeführt wird und dadurch eine Kontrolle nicht möglich ist. Das ist aber nichts neues, denn die Lenk- und Ruhezeiten sind zunächst durch Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalgesetz geregelt, was nicht reformiert wurde.
Nun jaaaa..allzu viel ist da nun aber nicht neu, oder? wer wie vorher vernünftig fährt, wird nun nicht auf einmal seinen Führerschein verlieren, denk ich mal…
Interessant, aber wichtiger für Lkw-Fahrer als das Verkehrsrecht sind die Lenkzeiten. Die machen schließlich auch die meisten Probleme 😉
jaja die guten alten lenkzeiten, wer liebt die nicht? besonders wenn man einen mitfahrer hat, der sieht es auch nicht unbedingt gern wenn man dann auf seine pause pochen muss. tja geht halt nicht anders wa?