…und vorm Grill. Oder auch „Promijäger“ genannt 🙂
Am süßesten war aber der Hund. Nur seinen Namen habe ich leider vergessen.
Achso. Eine kleine Show wurde auch geboten:
6 Kommentare…und vorm Grill. Oder auch „Promijäger“ genannt 🙂
Am süßesten war aber der Hund. Nur seinen Namen habe ich leider vergessen.
Achso. Eine kleine Show wurde auch geboten:
6 KommentareAuszug aus einem Leserbrief an die Thüringer Allgemeine:
Pro Tag befahren fünfzehn Lkw und schwere Traktoren diese Straße. Das wären pro Stunde 1,6 Schwerfahrzeuge. Werden die Nachtstunden ausgeklammert, steigt die stündliche Belastung auf vielleicht drei Nfz.
Dagegen sollte wirklich etwas getan werden.
Wer hat den längeren Bremsweg?
8 KommentareWir erheben unsere Stimme, damit Europa zum Begriff für sozialen Fortschritt beim Straßengütertransport wird
Frédéric Cuvillier (französischer Verkehrsstaatssekretär) auf einer Konferenz über soziale Bedingungen im Straßengüterverkehr in Paris
Tolle Worte, die ich auch gerne aus Deutschland hören würde. Nur hierzulande wird diese Verordnung nicht wirklich kontrolliert. Gerade die deutsche Autobahnpolizei, die den Innenministerien der einzelnen Bundesländer unterstellt ist, lässt diesen Rechtsbruch gewähren, auch weil im Gesetz keine direkte Strafe hinterlegt ist, wenn die Fahrer eben diese Ruhezeit im Lkw verbringen. Man schiebt die Verantwortung auf das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) – und das hat nicht genug Leute, am Wochenende zu kontrollieren.
Genaueres über die französische Mobilmachung gegen Sozialdumping liest man auf „Eurotransport.de„:
Die Franzosen machen erneut gegen Sozialdumping mobil. Ziel ist es, dass Fahrer ihr Wochenende nicht in der Lkw-Kabine verbringen müssen. Der Sozialausschuss der französischen Nationalversammlung hat einen Gesetzesvorschlag präsentiert, mit dem die Abgeordneten verhindern wollen, dass Lkw-Fahrer ihre Wochenenden im Führerhaus verbringen.
Zunächst einmal sollen Arbeitgeber mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer Strafe von bis zu 30.000 Euro rechnen müssen, wenn sie die Arbeitsabläufe ihrer Fahrer so organisieren, dass diese dazu gebracht werden, ihre Ruhezeiten im Führerhaus zu verbringen.
Weiter im Text geht es hier >>>
Auch der belgische Polizeihauptinspektor Raymond Lausberg hat diesen Verstößen gegen geltendes EU-Recht den Kampf angesagt. Bereits Anfang 2013 übersandte er dem belgischen Verkehrsminister einen Brief, in dem er auf diese Missstände hinwies.
Letzte Woche schließlich wurde im belgischen Staatsblatt ein Gesetzestext veröffentlicht, in dem ab dem 21. 06. 2014 die unerlaubte, im Fahrzeug verbrachte 45-Stunden Pause mit einem Bußgeld von 1 800 Euro geahndet wird.
Diesen Text gibt es leider nur auf französisch und niederländisch. Wer diesen lesen möchte, klickt hier >>>
Auf dieser Seite füllt man dann folgendes aus: Type de document : ARRETE ROYAL – Date de publication : 2014 06 11
Dann einen Klick auf „Liste“ – Dokument ist das 4te – und weiter mit Klick auf der rechten Zahlenleiste. Klingt kompliziert, ist es aber nicht.
Samstag, kurz nach sieben. Neun Stunden Pause auf dem Kontrollstreifen der Asfinag hinter der Mautstelle Schönberg wären auch geschafft.
Die waren nicht so toll, da schlecht gepennt. Aber immerhin haben mich die österreichischen Kontrollbehörden nicht des Platzes verwiesen. Das Parkverbot welches hier gilt, ist den alpenländischen Beamten heilig. Es fehlt halt ein Stellplatz, den man zum abkassieren von Mautprellern nutzen könnte.
Jetzt geht es Richtung Heimat. Ob die Fahrzeit reicht, weis ich noch nicht. Ein Stau und mein Wochenende findet auf einem Rasthof statt.
7 KommentareUnd wieder eine Kampagne, die über die Gefahren von Mobiltelefonen am Steuer aufklären möchte. Obs hilft? Ich glaube nicht:
2 KommentareIch vermute, dass viele Transportunternehmen in Europa zu lange beim Senken der Löhne ihrer Mitarbeiter gezögert haben
Györgyi Waberer (ungarischer Transportunternehmer) in einem Interview des „Fernfahrer“ auf die Frage, warum sein Unternehmen derzeit effizienter arbeitet, als die diverser Konkurrenten.
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