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Mehr Fahrverbote in der Reisezeit

Das Bundesverkehrsministerium will offenbar kurzfristig die Ferienreiseverordnung erweitern. Damit sollen bislang weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit die Lkw-Fahrverbote auf bestimmten Fernstraßen künftig auch am Gründonnerstag und am Freitag vor den Pfingstferien gelten.

Eine Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat gezeigt, dass insbesondere die Freitage vor Beginn der Ferien sowie der Gründonnerstag staukritisch sind. Dies ist darauf zurück zu führen, dass sich dann die Ferienverkehre mit den Pendler-/Berufsverkehren überlagern und keine generellen Lkw-Fahrverbote existieren.
Mit der Ausweitung des zeitlichen Fahrverbots auf Gründonnerstag und den Freitag vor Pfingsten soll eine Verbesserung der Verkehrssituation auf den in § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung genannten hoch belasteten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten ab diesem Jahr erreicht werden.

Oder in Kurzfassung: Durch die geplante Änderung der Ferienreiseverordnung wird nun auch vor Ostern und Pfingsten für den Individualverkehr die Möglichkeit geschaffen, Urlaubsorte zügig zu erreichen.

Download: Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung >>> (pdf)

9 Kommentare

  1. actro
    actro 24/02/2012

    Oder in Kurzfassung: Durch die geplante Änderung der Ferienreiseverordnung wird nun auch vor Ostern und Pfingsten für die Verbraucher erschwert, Frischegüter in ausreichender Menge für die Feiertage zu kaufen.. 😉

  2. Stefan
    Stefan 24/02/2012

    @actro

    Bitte die Verordnung ganz Lesen! Es muss keiner auf frische Lebensmitte verzichten…

    (1) § 1 gilt ferner nicht für:

    1.kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger,

    1a.kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),

    2.Beförderungen von
    a)frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    b)frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    c)frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    d)leichtverderblichem Obst und Gemüse,

    3.Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen.

  3. Ralf
    Ralf 24/02/2012

    Also muss ich mir jetzt jeden Freitag vor den Ferien und den Gründonnerstag Urlaub nehmen? Supi. Dann könnte ich, wenn ich denn wollte, einen Tag früher in den Urlaub fahren als der restliche Individualverkehr.

    Man muss die Dinge immer positiv sehen 😉

  4. Hajo
    Hajo 24/02/2012

    wäre es nicht langsam soweit, anzuregen, anzugeben, an welchen Tagen KEIN Fahrverbot gilt? 🙁

  5. Anonymous
    Anonymous 24/02/2012

    Was mich wundert ist das die Automobil Branche und Lidl Aldi Und Co sich noch nicht beschwert haben und die restlichen Firmen die Just in Time fahren

  6. TaxiIngo
    TaxiIngo 24/02/2012

    Ups Komentar Nummer5 war Ich, Nummr 5 lebt 😀

  7. Chris
    Chris 25/02/2012

    Das wird immer kranker in diesem Staat. Aber sollen mal schön weiter machen, bald haben sie ihr Ziel erreicht und keiner fährt mehr den „Dreck“ für die!

  8. Axel
    Axel 25/02/2012

    Wie wäre es mal andersrum: Der Familienfahrer darf mit Mama und den Kindern erst Karfreitag um 0.00 Uhr in den Urlaub losfahren. Schon gäbe es Gründonnerstagnachmittag kaum Staus und ich wäre auch zuhause.

  9. Anonymous
    Anonymous 27/02/2012

    Die Leute, die sich so etwas ausdenken, sind wahrscheinlich dieselben, die zwischendurch vom Schreibtisch aus private Online-Bestellungen aufgeben und einen Riesentanz veranstalten, wenn die Ware 2 Tage später noch nicht da ist…

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