Fuhrmannseid aus dem Jahr 1691:
5 KommentareIch schwöre einen Eid zu Gott – daß ich das Gut, – das mir zu fahren aufgeladen wird, – für billigmäßige Entlohnung dahin fahre, – treulich verwahren und redlich überliefern will, – kein Stück verfahren oder irgendanderswo hinbringe, – als mir aufgegeben ist, – was mir an Geld und Wechseln zurückzubringen gereicht wird, – aufrichtig und ohne einzige Hinterhaltung überreiche, – und mich in allem also betragen will, – wie einem redlichen, aufrichtigen und getreuen Fuhrmann gebührt.