Die Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen darf maximal 90 Stunden betragen. Wenn davon zum Beginn der zweiten Woche nur noch 39 Stunden übrig sind, ist wohl Nahverkehr angesagt.
Oder ein Wochenende fern ab der Heimat.
Die Gesamtlenkzeit innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen darf maximal 90 Stunden betragen. Wenn davon zum Beginn der zweiten Woche nur noch 39 Stunden übrig sind, ist wohl Nahverkehr angesagt.
Oder ein Wochenende fern ab der Heimat.