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Schlagwort: Unfall

Gegensätzlichkeiten

Vergangenen Montag, kurz nach 8 Uhr, krachte auf der A 6 bei Ansbach (Bayern) ein Renault ungebremst in das Heck eines Lkws. Brummi-Fahrer Kay Schmidt sah den Crash, zögerte keine Sekunde.
Er stoppte seinen Truck, lief zu dem Wrack, aus dem Flammen schlugen.

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Da kocht einem doch die Galle über. Was für ein lumpiger Chef. Feuert seinen Fahrer, obwohl dieser vermutlich zwei Menschen das Leben rettete.

Etwas anders schaut es jedoch aus, wenn man die Stellungsnahme des Disponenten in den Kommentaren unter diesem Artikel liest. Die klingt nämlich etwas anders:

Leider hat Hr. Schmidt in der Hektik unbeabsichigt oder nicht dem Reporter wesentliche Dinge vorenthalten:1. der Unfallort ist ca. 100 km östlich von der vorgegebenen Transportroute; was hatte er dort zu suchen?; er hatte in der zweiwöchigen Betriebszughörigkeit tgl. ca. 3-4 Stunden Verspätung; bereits nach der 3. Tour hatte er bei unserem Hauptkunden Hofverbot…

Was bleibt, sind Vermutungen. Oder wie es bei der Bild so schön heißt: BILD Dir Deine Meinung.

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Halter haftet bei verlorenen Reifenteil

Gute Nachrichten für Autofahrer: Verliert ein Lastwagen bei Dunkelheit ein Reifenteil und verursacht so einen Autounfall, haftet der Lkw-Halter für den Schaden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sinzig (Aktenzeichen: 14 C 405/10) hervor.

Im vorliegenden Fall „rammte“ eine Autofahrerin auf der Autobahn mit Tempo 100 ein Reifenteil, welches sich von einem Lkw gelöst hatte. Das Auto der Frau wurde beschädigt, worauf Sie auf Schadenersatz klagte.
Das Gericht gab ihr Recht: Die Lkw-Halterin trage die überwiegende Schuld für den Zusammenstoß, sie müsse den gesamten Schaden übernehmen. Auf das Urteil weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In der Dunkelheit kann ein Autofahrer nicht mit einem Reifenteil rechnen. Das gilt auch, wenn das sogenannte Sichtgebot eingehalten wird.
Eigentlich darf ein Autofahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann. Ein Hindernis wie ein Reifenteil sei im Dunkeln aber außergewöhnlich spät zu erkennen. Darauf müsse sich der Fahrer nicht einstellen.

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Montag ist Schontag

Moin. Na Ihr da draussen in der großen, weiten Welt. Alle ein schönes Wochenende gehabt? Bevor Ihr fragt: Meines war normal. Neben Hausarbeit war gammeln angesagt. Oder chillen wie es auf neudeutsch heißt.
Tja. Jetzt hat mich der Alltag wieder. Montag halt.

Achso. Ihr erinnert Euch an dieses Video mit dem chaotischen Kreisverkehr in Erfurt? Bestimmt – der Beitrag ist ja noch keine zwei Wochen alt. Am Samstag hat es dort den ersten Unfall gegeben.
Laut „Thüringer Allgemeinekrachte ein Kleinwagen in die Fahrerseite eines Ford. Der Unfallverursacher wird wohl auch geradeaus gefahren sein.

Joa. Dann seht zu, dass Ihr heute die Kurve griegt und laßt Euch nicht stressen. Denn schließlich ist Montag ein Schontag…

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Zu schnell im Schnee: Schadenersatz dennoch möglich

Diese Urteilsbegründung klingt doch gut:

Die nicht angepasste Geschwindigkeit ist kein schwerwiegender Verstoß, weil dieses Fehlverhalten im Lkw-Verkehr ständig zu beobachten ist.

Einem Lkw-Fahrer steht nach einem Unfall auch dann Schadenersatz zu, wenn er seine Geschwindigkeit nicht den aktuellen Wetterverhältnissen angepasst hatte. Das hat das Landgericht Eilwangen entschieden (Aktenzeichen: 1 S 107/10).

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Alter Schwede…

…man sieht immer wieder was anderes, neues, aufregendes!

Eigentlich lief es heute früh nicht so übel auf der Inntalautobahn. Der Winterdienst hat in der Nacht gute Arbeit geleistet, gemütlich mit 70 oder 80 Sachen dahin zu fahren, war kein Problem. Gut, ich war ja auch noch in Österreich. Schnee in Deutschland hat ja eine andere Beschaffenheit. Da sollte man schon mit dem hiesigen Winterdienst mitfühlen.
Aber zurück zum Thema: Nur in den Abfahrten mußte man ein wenig mehr aufpassen. Da war es schon glatt.

Gemerkt hat das ein Italiener, ca. 70 Meter vor mir. Er fuhr etwas zu forsch in die Ausfahrt Kufstein – Süd, schon stand sein Lkw quer. Der Auflieger drückte die Zugmaschine einen kleinen Abhang hinunter. Dort kippte der komplette Zug in Zeitlupe um.

Nun dauerte es natürlich ein wenig, bis ich und andere am verunglückten Lkw eintrafen. Durch kniehohen Schnee zu hüpfen, ist ja nicht so einfach. Der Fahrer stand aber bereits in seiner Kabine – unverletzt und leicht betröbbelt.
Es dürfte jedem klar sein, dass ich in meinem Alter nicht auf einen, auf der Seite liegenden Laster herum klettere. Das überlasse ich lieber anderen. Meine Aufgabe bestand darin, Hilfestellung und gute Ratschläge zu geben. Was ja auch wichtig ist und gut angenommen wurde.

Das ganze sah in etwa so aus: Ich half einen anderen Fahrer auf die Kabine. Der holte den verunglückten Kutscher raus und ich half beiden, aus einer Höhe von 2.50 Meter sanft in den weichen Schnee zu gleiten. Joa, so war das.

Wie bereits erwähnt – der Italiener war unverletzt. Ein Landsmann kümmerte sich weiter um Ihn. So gab es keinen Grund, noch länger zu warten.
Zum Abschied gab es ein Schulterklopfen seinerseits und ein Arrivederci meinerseits und dann trennten sich unsere Wege. Aber natürlich nicht ohne ein Foto.

Lkw - Unfall

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Stammleser Peter schreibt:

Moin, kA wo es herkommt, habe es selbst grad per ICQ bekommen 😉

Denke mal, ist des Bloggens wert …

Grüßle,
der Peter

Truck hängt an Brücke

Aber klar doch, Peter. Cold Seavers hätte es nicht besser hinbekommen.

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Tot dem toten Winkel

Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen beim Abbiegen von LKW infolge des so genannten „toten Winkels“.
Es gibt keine verlässliche Statistik, wie viele tödliche Unfälle durch den „toten Winkel“ verursacht wurden. Der HUK-Verband Köln hat jedoch in den 90er Jahren ermittelt, dass von 6 getöteten Radfahrern, die von einem LKW erfasst wurden, sich vier im toten Winkel des nach rechts abbiegenden LKW befanden. Geschätzt wurde, dass es in Deutschland jährlich 140 Todesopfer aufgrund rechts abbiegender LKW gibt.

Umso wichtiger ist es, bereits Kinder auf die Gefahren hinzuweisen:

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