„Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein“
Mit diesen sinnvollen Worten begrüßte Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dass Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nachdem zwei Durchfahrtsverbote für schwere Lkw auf nordhessischen Bundesstraßen aufgehoben werden müssen.
Damit ist der Weg auf den Bundesstraßen B 3 und B 252 auch für Lkw über zwölf Tonnen wieder frei, sobald die Beschilderung entfernt wurde.
Drei weitere Durchfahrtsverbote wurden vom VGH als zulässig bewertet und bleiben bestehen. Dies betrifft die Bundesstraßen B 7, B 27 und B 400 (VGH in Kassel, Az.: 2 A 1502/09, 2 A 1528/09, 2 A 1530/09, 2 A 1531/09, 2 A 1572/09).
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