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Kategorie: Technik

Tod beim Abbiegen

Mit Forderungen nach Unfällen sind Politiker immer schnell zur Hand. So auch nach dem Tod eines 18-jährigen Mädels, welches in Hamburg mit Ihrem Fahrrad unterwegs war und von einem rechtsabbiegenden Lkw – Fahrer übersehen und überrollt wurde.
Nun fordert die Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium Katharina Reiche Konsequenzen. Sie verlangte die Einführung eines elektronisches Warnsystems für Lastwagen. Dieses Warnsystem soll verpflichtend zumindest für alle neu zugelassenen Lkw sein – sobald es zuverlässig einsetzbar ist. Eigentlich zeigt diese Forderung eine tiefe Hilflosigkeit, ja eine gewisse Frustration darüber, dass man bis heute ein so fehleranfälliges Verkehrssystem mit Toten und Verletzten hat.

Das es noch immer so viele Unfälle bedingt durch den toten Winkel gibt, liegt auch an mangelnder Aufklärung. Ein Radfahrer oder Fußgänger hat rechts neben einem Lkw nichts zu suchen. Eine nicht gerade kleine Fläche bleibt für mich als Fahrer unsichtbar. Da kann ich meinen Kopf noch so sehr verrenken. Gerade das muss bereits Kindern klar gemacht werden.

Wie soll so ein elektronisches Warnsystems eigentlich funktionieren? Vielleicht per Summton? Erklingt dieser, schau ich erst mal automatisch auf meine Instrumente, ob irgendeine Fehlermeldung aufleuchtet. Diese eine Sekunde Ablenkung reicht bereits, um den Blick von der Straße abzuwenden. Die Folgen wären ebenso verheerend.
Oder durch eine Warnmeldung im Außenspiegel? Diese mag vielleicht bei größeren Objekten wie Pkw anschlagen. Bei Fahrradfahrern oder gar Fußgängern habe ich da so meine Zweifel.

In den Niederlanden gibt es eine Regelung, die bereits seit Januar 2003 LKW-Besitzer verpflichtet, an ihren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen einen vierten Außenspiegel, den sogenannten DOBLI-Spiegel (das ist ein Rückspiegel, der an der Front des Lkw unterhalb der Frontscheibe angebracht wird) anzubringen. Damit verringert sich die Größe des toten Winkels auf 4 %.
In Deutschland dagegen? Fehlanzeige! Nach Ansicht das Verkehrsministeriums löst dieser Spiegel das Problem nicht ausreichend, weil er angeblich die Sicht durch die Windschutzscheibe auf die Straße behindert.
Stattdessen ist seit 2009 ein Nahbereichsspiegel für alle Lkw ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Dieser ist rechts über der Frontscheibe befestigt und deckt nur den vorderen rechten Bereich des Lkw ab. Für mich kann ich behaupten, dass dieser Spiegel seinen Zweck so gut wie nie erfüllt. Der eigentliche tote Winkel bleibt nach wie vor unsichtbar.

Die Gefahr bleibt also bestehen und meine Angst als Lkw-Fahrers einen Radfahrer oder Fußgänger zu übersehen, fährt weiter mit. Da helfen mir auch die halbgaren Forderungen einiger Politiker nicht wirklich weiter.

Unfall-Drama auf dem Weg zur Schule
ACHTUNG: Toter Winkel
Gefahr für Radfahrer durch den Toten Winkel
Homepage Katherina Reiche

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Porno statt Arbeit

Ein ungewöhnlicher Vorgang beschäftigte am letzten Dienstag die Nürnberger Polizei: Die Rückfahrkamera eines Kleinlasters zeigte beim Einparken statt der Parklücke plötzlich einen Porno. Manch einer – mich nehme ich davon natürlich aus – hätte in solch einem Fall wohl erst einmal seine gesetzlich vorgeschriebene Pause gemacht.
Nicht so der überraschte Mann. Er verständigte daraufhin die Polizei.

Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt berichtete in seinem Blog darüber und vermischte das ganze lustigerweise mit einer momentanen Abmahnwelle.

PS. Danke an Christian für den Hinweis.

law blog: Hoffentlich war’s nicht Amanda
#Redtube #Abmahnung – Der wahrscheinlichste Ablauf

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Über die mobile GPS-Ortung von Lkw

Kaum ein Auto- oder LKW-Fahrer setzt sich heute bei längeren Fahrten ohne ein Navigationssystem hinters Steuer. Dieses basiert auf dem so genannten Global Positioning System (GPS) . Neben der Routenplanung birgt das Globale Positionsbestimmungssystem für Pkw- oder Lkw-Fahrer und insbesondere für Logistikunternehmen viele weitere Vorteile.

In den 1970er-Jahren vom amerikanischen Verteidigungsministerium ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt, sind die Navigationssatelliten seit 1995 voll einsatzfähig. Seit dem Jahr 2000 wird das Satellitensystem auch für private und wirtschaftliche Zwecke zur Ortsbestimmung benutzt. Aufgrund der relativ preiswerten Technik sind die Einsatzgebiete vielfältig: GPS wird zum Beispiel in Rettungswagen, im Vermessungswesen oder zur Positionsbestimmung im Transportwesen, in der See- und Luftfahrt genutzt.
Privat werden die Positionsbestimmungssysteme im Outdoorbereich bei Wanderungen und Radtouren, hauptsächlich aber von Autofahrern für die Routenerstellung in Anspruch genommen. Durch das Zusammenspiel mehrerer Satelliten können Ziele heute bis auf einen Meter genau bestimmt werden.

Verbreitet sind GPS-Systeme und -Ortungen aber auch bei Transport- und Logistikunternehmen. Sind Schiffe oder Lkw mit einem Transponder ausgestattet, kann ein Unternehmen jederzeit die genaue Position eines Fahrzeuges ermitteln. So hat die Firmenzentrale jederzeit einen Überblick über den Aufenthaltsort der einzelnen Fahrzeuge, kann berechnen, wann ein Lkw am Ziel ankommen wird und so die Transporte besser planen.
Den Kunden können entsprechend genaue Liefertermine genannt werden, was den Kundenservice erhöht.

Auch Mitarbeiter oder Waren können lokalisiert werden – was besonders bei Werttransporten hilfreich ist. Eine mobile GPS-Ortung für Lkw hat einen weiteren nicht zu vernachlässigenden Vorteil: Im Falle eines Diebstahls kann die genaue Positionsbestimmung schnell zur Aufklärung führen.
Daneben lassen sich Routen, Streckenlängen und Fahrtzeiten berechnen und speichern, zum Beispiel für ein elektronisches Fahrtenbuch. Und schließlich können sich die Fahrer besser auf den Verkehr konzentrieren und werden seltener durch Staus aufgehalten, wenn sie von einem GPS begleitet werden, dass die Route vorhersagt und Ausweichmöglichkeiten bei Staus anbietet.

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Mit Schrott unterwegs

Gefunden und gelesen bei Osthessen-News:

Am 19.11.2013 fiel der Besatzung eines BAG-Kontrollfahrzeugs ein extrem langsam fahrender polnischer Sattelzug auf, der umgehend einer intensiven Kontrolle unterzogen wurde. Ein BAG-Kontrollbeamter stellte im Rahmen der technischen Kontrolle am Sattelzug über zehn Mängel fest, von denen mindestens sieben schwerste Mängel jeweils allein zum verkehrsunsicheren Zustand des Sattelzugs führten

Ein Wunder an Fahrtüchtigkeit. Haha. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen. Natürlich war der Pole innerdeutsch unterwegs. Gut, solange die Kabotageregelung eingehalten wird, ist das nicht verboten.
Trotzdem hoffe ich, dass der Verlader auch eine auf den Deckel bekommt. Wer ein Fahrzeug auf die Reise schickt, dessen Mängel schon so sichtbar sind, hat es eigentlich nicht anders verdient.

„Wunder an Fahrtüchtigkeit“ – Polnischer Schrott-Sattelzug auf A 5 gestoppt
Erklärung Kabotage

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Fundstücke Teil LXXVIII

Das was hier in etwas mehr als zwei Minuten gezeigt wird, dauert in der Regel etwa sieben Stunden und beschäftigt rund 500 Leute. So steht es zumindest in einem der Kommentare unter dem Video bei YouTube:

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Weitere Informationen

YouTube direkt
Scania in Zwolle
Scania global

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Sie haben Post

Thomas war unterwegs und beobachtete folgendes:

Hallo,

ich bin vor kurzem mit einem Reisebus gefahren und saß im „Oberdeck“. Da es schon dämmerte ist mir aufgefallen das in etwa jedem dritten LKW während er Fahrt ein Laptop aufgeklappt war entweder Filme oder TV Programm darauf lief.
Könnte mein Eindruck stimmen?
Gruß Thomi

Hallo Thomas,

keine Ahnung, ob Dein Eindruck stimmt. Ich achte eher weniger darauf. Also ich sehe schon mal Laptops auf dem Mitteltisch anderer Lkw stehen. Nur ob da Filme laufen oder das Teil nur als Navi dient, kann ich Dir nicht schreiben.

Ich finde, da fehlt eine klare Regelung. Das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist ja auch verboten. Warum das nicht auch für Laptops gilt, weiss ich nicht. Ich würde mir da auch eine klare Festlegung wünschen.
Im § 23 Absatz 1 der STVO steht zwar: „Wer ein Fahrzeug führt ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Nur ob das auch auf während der Fahrt aufgeklappte Laptops angewendet werden kann? Gute Frage!

StVO § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

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Ruhe sanft im Sommer

Irgendwo bei Solingen beschwerten sich mindestens zwei Personen bei der Polizei, dass ein Lkw-Fahrer während der Pause den Motor seines Lasters nicht abstellte. Polizeibeamte fuhren daraufhin zum Standort des Fahrers, um den Anrufen nachzugehen. Dieser sagte den Polizisten, er mache gelegentlich den Motor an, damit die Klimaanlage anspringt.

Letztlich muss man den Anrufern dankbar sein. Denn endlich habe ich es schwarz auf weiß, dass die rechtliche Lage nicht eindeutig ist. Die StVO verbietet zwar das grundlose Laufenlassen von Motoren. Grundsätzlich sei das aber eine Frage der Abwägung. Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung lege fest, dass Behinderungen und Belästigungen zu vermeiden seien. Allerdings sei dem Lkw-Fahrer zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ eine beschränkte Nutzung erlaubt.

Die komplette Story kann man im „Solinger Tageblatt“ nachlesen. Ob das überall so gesehen wird, weiß ich nicht. Aber ich werde mir den Artikel ausdrucken und im Fall der Fälle Kontrollbeamten vorlegen. Denn auch ich ruhe ungern in einem auf mehr als 40 Grad aufgeheizten Lkw.

Zum Artikel >>>

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