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Kategorie: Lkw

Alles ist schief

Irgendwie hängt die Radioantenne des Lkw sprichwörtlich auf „halb Acht„. Der Grund ist eigentlich simpel: Durch das oftmalige Abschrauben der Antenne vor dem Befahren der RoLa hat sich der Sockel gelockert. Eigentlich dürfte es kein Problem sein, diesen wieder fest zuschrauben.

Radioantenne

Nicht so aber bei Scania – da kommt man nur von innen heran. Das heißt, man muß man erst einen Teil der Innenverkleidung abbauen, um überhaupt ansatzweise an die zuständige Schraube zu kommen.

Innenverkleidung

Dazu hatte ich letzte Woche keine Lust und ich glaube auch nicht, dass ich das nächste Woche bewerkstellige. Zur Not schraube ich das Teil ab. Auf 0815 – Radio kann ich eh verzichten.

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Überholverbot ist rechtmäßig

Streckenbeeinflussungsanlagen gibt es mittlerweile an vielen Autobahnen. Je nach Verkehrslage weisen diese auf Gefahren hin oder geben Tempolimits und Überholverbote vor. Wenn dieses angezeigt wird, dann ist es auch rechtmäßig.
Über dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes vom 29. Juli 2009 (AZ: 11 BV 08.481 und 482) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

So genannte Streckenbeeinflussungsanlagen (SBA) sollen dazu dienen, den fließenden Verkehr zu regeln, Staus zu vermeiden und die Unfallgefahr zu reduzieren. Je nach Verkehrsaufkommen kann eine SBA zeitweise ein Überholverbot für Lkw anordnen.
So wurden auch in bestimmten Abschnitten der Bundesautobahn A 8 diese Anlagen installiert, ebenso wie Verkehrsschilder und Prismenwender.

Ein Lkw-Spediteur, der diese Strecke häufig fahren muss, hatte gegen jede dieser drei Formen der Verkehrsbeschränkungen geklagt. Ohne Erfolg. Mit seinem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof die Klage abgewiesen und so zwei vorhergehende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München bestätigt.
Die Klage des Spediteurs gegen die Prismenwender, die ein Überholverbot anzeigen, sei schon daher unzulässig, weil er die einjährige Widerspruchsfrist nicht eingehalten habe. Diese Frist beginne in dem Moment, in dem sich der Verkehrsteilnehmer erstmals mit der Regelung des Verkehrszeichens konfrontiert sehe. Hier kam der Kläger also zu spät.

Die anderen beiden Klagen gegen die Streckenbeeinflussungsanlagen und die starren Verkehrsschilder seien zwar zulässig, doch nicht gerechtfertigt: Schließlich seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Beschränkungen gegeben.
Zudem solle in erster Linie die Verkehrssicherheit verbessert werden.

Die betroffenen Streckenabschnitte der A 8 Ost stellten durch das sehr hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten – in beide Richtungen nur zweispurig ohne Standstreifen, erhebliche Höhenunterschiede, dicht aufeinander folgende Aus- und Auffahrten – eine erhebliche Gefahrenquelle dar, die durch überholende Lkw noch verschärft würde. Zudem hätten sich Vorteile der Streckenbeeinflussungsanlagen bereits in Unfallstatistiken bemerkbar gemacht.

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Von Lkw – Fahrern, die tagelang mit Sommerreifen durchs Land rasen

WeltOnline berichtet über einen Lkw – Fahrer, der 12 Tage hinter seinem Steuer saß. Beim Lesen der Überschrift dachte ich erst, er wäre tot, aber da er von der Polizei kontrolliert wurde, ist er wohl noch unter uns.
PS. Im Artikel selber ist dann nur noch von 11 Tagen die Rede.
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Ähnlich überzogene Meldungen kennt man von den Lübecker Nachrichten. Diesmal lässt man diverse Experten zu Wort kommen, die der Meinung sind, dass Unfälle im Winter vor allem von Lkw verursacht werden, die mit Sommerreifen unterwegs sind.
So fordert der stellvertretender Landesvorsitzender des ADAC, Ulrich Klaus Becker, dass die Kosten des Polizeieinsatzes dem Unfallverursacher in Rechnung gestellt werden. Hmm, da werden viele Pkw – Fahrer tief in Ihre Tasche greifen müssen.
Noch radikaler ist Wolfgang Abel, Fachbereichsleiter für den Post- und Speditionsbereich bei Ver.di. Er behauptet, das Unfälle billigend in Kauf genommen werden, nur um Kosten zu sparen.
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Fast jede zehnte Spedition Niedersachsens steht nach Verbandsangaben vor dem Aus. Neben ohnehin
schon vorhandenen Problemen setzt der harte Winter den Unternehmen zusätzlich zu.
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Danke Ralf

Ein Leser stellte mir per „Formspring“ folgende Frage, den Gigaliner betreffend:

Ich verstehe leider nicht ganz, wie das mit dem Rangieren funktionieren soll. Ist es überhaupt möglich, rückwärts um eine Kurve zu fahren, wenn der Lastzug aus zwei Knickstellen besteht?

Da ich mich – wie Ralf es treffend erkannt hat – mit der Antwort „etwas“ schwer tat, hat er viele Mühen auf sich genommen und einen tollen und aufschlussreichen Artikel über dieses Thema verfasst.

Danke 😉

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Polizei-Kosten bei Panne müssen bezahlt werden

Wenn die Polizei eine gefährliche Pannenstelle absichert, muss der Eigentümer des liegengebliebenen Fahrzeugs die Personalkosten der Beamten übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Freitag entschieden (Az: 1 K 621/09.TR).

Damit wurde die Klage einer Firma aus dem Saarland abgewiesen. Diese hatte nicht für die Kosten von 256 Euro aufkommen wollte, die ihr das Land Rheinland-Pfalz nach einer Panne ihres Firmenlasters in Rechnung gestellt hatte. Der defekte Lastwagen war im Juli 2009 auf er B51 bei Trier in einer scharfen Kurve liegengeblieben.
Da auf einspuriger Strecke ein gefahrloses Umfahren nicht möglich war, sperrte die Polizei mit vier Beamten die Straße für etwa 90 Minuten.

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