Die Parkplatzsituation in Deutschland ist noch immer miserabel, der Aus- oder Neubau vorhandener oder gar neuer Stellflächen geht nur schleppend voran.
Grund für Christian Rumpf von Christians Blog und mich, einen offenen Brief an das Bundesverkehrsministerium zu schreiben. …
Udo Skoppeck, Vorsitzender der AidT, war letzte Woche in Berlin, eingeladen zu einer Diskussionsveranstaltung zur Verkehrspolitik. Eingeladen dazu hatte die SPD-Bundestagsfraktion. Ziel war, Lösungen gegen den illegalen Wettbewerb im europäischen Straßengütertransport zu finden. Den gesamten Ablauf könnt Ihr hier nachlesen >>>
Udo selbst beschrieb auf seinem Blog den Ablauf aus seiner Sicht. Sehr schön geschrieben…
48 Stunden Berlin….. habe null Notizen gemacht. 2880 Minuten Zeit und geschätzte 18 Millionen Schritte in der Metropole der Macht. Unzählige Eindrücke. Leider kann ich nicht das schreiben, was ich gerne wollte. Ich konnte selber nicht mal ein Foto machen, weil ich ja mittendrin war. Kaum Möglichkeiten zur Handy/Fotosession. 4 Termine. 6 Diskussionsrunden. 3 Vorträge. Ist schon echt krass, mit den unterschiedlichsten Fachleuten immer beim richtigen Thema zu sein. Alles aus dem Kopf und wie gesagt ohne Notizen und überall muss ich voll konzentriert dagegen halten. Jan (Bergrath) wird später sicher einen Bericht mit allen Infos machen. Vielleicht kommt noch was im Spiegel. Vielleicht in der DVZ oder eine Pressemitteilung vom BGL oder DLSV. Vielleicht auch von ver.di.
Bereits letzte Woche debattierte der Bundestag zum Abschluss der Haushaltswoche über die Einzelpläne der Ressorts Verkehr und digitale Infrastruktur. Das für mich bemerkenswerte daran war, dass in der Rede des Abgeordneten Udo Schiefner erstmals die Situation der Berufskraftfahrer erwähnt wurde:
Letzter Punkt – Kollege Brackmann hat es bereits angesprochen -: Wir sind auf leistungsfähiges Personal angewiesen, das den Anforderungen der Branche gerecht wird. Logistik schafft und sichert anspruchsvolle Arbeitsplätze. Fast 10 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in der Logistikbranche, etwa 2,8 Millionen Menschen. Fast ein Drittel von ihnen fahren auf unseren Straßen. Die eigentlichen Stützpfeiler unseres wirtschaftlichen Erfolges sitzen also hinter dem Lenkrad. Anerkennung und Wertschätzung erhalten sie dafür kaum. Im Gegenteil, ihre Arbeit hat unberechtigt ein schlechtes Ansehen, wie ich finde. Die Branche leidet an Nachwuchsmangel.
Deshalb müssen wir – das ist mein letzter Satz – die Rechte und Möglichkeiten dieser Branche und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken und müssen vor allen Dingen das Nomadentum auf den Autobahnen und Rastplätzen Deutschlands beseitigen.
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Das Nomadentum beenden. Klar. Es kann nicht sein, dass Rastplätze am Wochenende so belegt sind, wie an einem Montagabend um neun. Dann natürlich zu schätzungsweise 95% mit osteuropäischen Lkw. Deren Fahrer wochenlang nicht mal ansatzweise in die Nähe Ihres Wohnorts kommen.
Schön das diese Problematik so langsam an den Stellen ankommt, die diese Misere mit zu verantworten haben. Nämlich in der Politik. Das kommt natürlich nicht von ungefähr. Einige Tage vor dieser Debatte überreichten sechs Berufskraftfahrer – alle in der AidT organisiert – einen Katalog an Forderungen, aber auch mit konkreten Lösungsvorschlägen, den Mitgliedern des Bundesverkehrsausschusses, Kirsten Lühmann und Udo Schiefner (beide SPD).
Nur ein Beispiel: Diese Kleintransporter mit dieser Hundehütte auf dem Dach, hat bestimmt jeder von Euch schon einmal gesehen. Viele von denen sind in Polen zugelassen. Nur hat sich schon mal jemand Gedanken über die Arbeitsbedingungen der Fahrer dieser rollenden Zwinger gemacht?
Bei dem Treffen der sechs letzte Woche in Berlin – plus dem Journalisten Jan Bergrath, der das organisiert hat – wurde eine Mappe übergeben, in der u.a. diese Problematik dokumentiert wurde. Was da allein mittlerweile abgeht, ist erschreckend. Überladung wird von vielen Auftraggebern billigend in Kauf genommen, Strecken von mehr als tausend Kilometern müssen innerhalb 24 Stunden bewältigt werden, die Frachtpreise liegen meist bei nicht einmal fünfzig Cent pro Kilometer. Das ist modernes Sklaventum. Die Fahrer werden verheizt, Firmen ausgetauscht. Geht eine pleite, steht bereits die nächste vor der Tür.
Jetzt ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Andrea Nahles (SPD) am Zug. So könnte Deutschland die EU-Verordnung zu den Ruhezeiten in nationales Recht umwandeln. So wie es bereits in Frankreich und Belgien gehandhabt wird. Nämlich das die 45 – Stunden Ruhezeit nicht mehr im Lkw verbracht werden darf. Wer dagegen verstößt, muß mit drastischen Strafen rechnen. Nur muß das auch umgesetzt werden. Genau daran hapert es hierzulande.
Im Bundesamt für Güterverkehr ist man noch immer der Meinung, Fahrer dürften während ihrer Pause nicht gestört werden. Nur was ist das für eine „Wochenendruhe“, die auf einem versifften und lauten Rasthof verbracht werden muß? Im Klartext keine. Montag in aller früh fahren die los, ohne wirklich eine Erholung genossen zu haben.
Das hat mit Verkehrssicherheit nichts mehr zu tun. Da werden eher Wettbewerbsvorteile verteidigt, von denen nicht nur osteuropäische Transportfirmen profitieren, sondern auch große westeuropäische Logistikfirmen. Der oft gepriesene deutsche oder westeuropäische Mittelstand bleibt dabei auf der Strecke. Und das kann es wohl nicht sein.
Ist ein nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min. 1 max. 2 Fahrer verfügen?
Und die Antwort dazu:
Sehr geehrter Herr Skoppeck,
ich möchte Sie bitten, Fragen, die meine Tätigkeit als Bundesministerin betreffen, direkt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin; E-Mail: info@bmas.bund.de) zu senden.
Beste Grüße Andrea Nahles
Das komplette Frage/Antwort – Spiel kann man hier nachlesen >>>
Genau das hat Herr Skoppeck anschließend getan und diese Antwort bekommen:
Es gibt „Technische Regeln für Arbeitsstätten„, kurz „ASR“ genannt. Diese geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Zu solch einer Arbeitsstätte zählt auch das Führerhaus des Lkw, in dem ich arbeite.
Diese „ASR“ werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt oder angepasst und vom (Achtung) Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach §7 der Arbeitsstättenverordnung im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. So gibt es eine ASR A3.5. Diese konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen in Arbeitsstätten. Das kann man in Kurzform hier nachlesen >>>
Demnach kennen die im Arbeitsministerium ihre eigenen Aufgaben nicht. Obwohl die Mitarbeiter von Frau Nahles genau diese auf ihrer eigenen Homepage nachlesen können >>>
Man könnte das natürlich auch so verstehen: Ein Lkw-Fahrer sitzt den ganzen Tag nur vor dem Bett und schaut aus dem Fenster. Das scheint ein verbreitetes Vorurteil zu sein. Ähnlich dem, dass viele Kollegen gerne übers Wochenende draußen stehen. Da würden die eh nur an irgendeinem Strand liegen und sich die Sonne auf ihre dicken Bäuche scheinen lassen.
Aber zurück zum Thema: Gehört nicht auch ein gesunder Schlaf zur Arbeitssicherheit? Und welches Ministerium ist für eben diese Sicherheit verantwortlich? Also ich denke, dass der Nahles. Oder habe ich da was missverstanden?
Ich wollte eine Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur senden. Nur was allgemeines, also nix schlimmes. Die Pflichtfelder wie Adresse oder eMail waren fix ausgefüllt. Auch beim Spamschutz brauchte ich nicht nachdenken. Zwei Wörter waren vorgegeben und sollten in das dafür vorgesehene Feld eingetragen werden.
Nur dann ging nichts mehr. Stattdessen erschien nach dem versuchten Absenden die Fehlermeldung „Das eingegebene Wort ist nicht korrekt„. Na ja, eigentlich sind es ja auch zwei Wörter. Nämlich „Intelligente Welt“.
Jetzt frage ich Euch: Bin ich zu doof für diese „intelligente Welt“? Vielleicht auch zu blind? Oder will man mir als einfachen Bürger nur klar machen, dass ich alle paar Jahre ein Kreuzchen zu machen habe und ansonsten meiner Arbeit nachgehen soll, ohne die Ministerialangestellten in Erfurt oder Berlin oder Brüssel zu belästigen?
Nee. Das glaube ich nicht. Schließlich lebe ich in einer Demokratie und Politiker sind ja immer ehrlich. Ohne Ausnahme.
Die Länder Frankreich und Belgien haben entschieden, dass Lkw-Fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr in der Kabine verbringen dürfen. In Deutschland ist die Politik noch nicht soweit. Das soll sich ändern. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik hat eine entsprechende Empfehlung vorgelegt.
In den Medien wird immer wieder über Fernfahrer berichtet, die ihre wöchentliche Ruhezeit im LKW verbringen. Subunternehmen aus osteuropäischen Ländern mit entsprechenden Arbeitsbedingungen übernehmen zum Beispiel in deutschen Häfen nationale Transporte.
Frankreich und Belgien haben nationale Regelungen erlassen, die das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im LKW nicht mehr zulassen. Eine Folge dieser Regelungen ist, dass Fernfahrer vermehrt auf Parkplätze und Raststätten in Deutschland im grenznahen Raum zu Frankreich und Belgien ausweichen, was vor Ort zu problematischen Zuständen führt. Auch von Seiten der Verbände des Güterkraftgewerbes wird daher ein Handlungsbedarf gesehen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit im LKW oder dessen unmittelbarer Nähe in einer nichtfesten Unterkunft durch Rechtsänderungen verhindert wird. Diese Regelungen müssen in einem kurzen, angemessenen Zeitraum getroffen werden. Sofern in diesem Zeitraum keine europarechtliche Regelung zustande kommt, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Regelung im nationalen Recht zu erlassen.
Diese Regelung sollte insbesondere dafür Sorge tragen, dass Fahrer, die die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort des Fahrzeugs oder am Wohnort nehmen können, sie während der gesamten Dauer in einer für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen können. Hierfür hat der Unternehmer zu sorgen. Eine Bußgeldbewehrung dieser Regelung ist zu schaffen.
Begründung: Es gibt immer wieder Berichte, wonach Fahrer auch die regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten im LKW verbringen (zum Beispiel Jan Bergrath, Frachtführer im Fokus, Fernfahrer 2014 Nummer 8, Seite 26 f). Sie kommen wochenlang nicht nach Hause. Subunternehmen aus osteuropäischen Ländern mit entsprechenden Arbeitsbedingungen übernehmen zum Beispiel in deutschen Häfen nationale Transporte, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Es ist daher eine Klarstellung im europäischen hilfsweise im deutschen Recht angezeigt, wonach Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit gemäß Artikel 8 Absatz 6 erster Spiegelstrich in Verbindung mit Artikel 4 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nummer 561/2006 oder gemäß Artikel 8 Absatz 6 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 1 Buchstabe p des AETR nicht im Fahrzeug nehmen dürfen. Sofern der Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auf Grund der Disposition des Unternehmers nicht am Standort des Fahrzeugs oder an seinem Wohnort nehmen kann, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Fahrer diese Ruhezeit während der gesamten Dauer in einer für den Erholungszweck geeigneten festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen kann. Der Tatbestand soll mit einem Bußgeldtatbestand versehen werden. Die Rechtslage würde damit an die in Frankreich und Belgien geltende Empfehlungen 435/1/14 angeglichen werden.