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Kategorie: Strassen

Erhöhung der LSVA nicht rechtsmässig

Stefan aus der Schweiz hat mich darauf hingewiesen, dass das Schweizer Bundesgericht mit Entscheid vom 28. Oktober 2009 (47 seitiges Gerichtsurteil unter https://relevancy.bger.ch/pdf/azabvger/2009/a_05553_2008_2009_10_28_t.pdf) entschieden hat, dass die Erhöhung der LSVA nicht rechtsmässig ist.

Ausserdem verwies er auf einen Artikel in der Schweizer Zeitschrift Weltwoche, in der dargelegt wurde, dass der Schwerverkehr alle seine Kosten deckt.
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Danke Stefan.

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Freie Fahrt – na ja, teilweise

„Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein“

Mit diesen sinnvollen Worten begrüßte Karlheinz Schmidt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), dass Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, nachdem zwei Durchfahrtsverbote für schwere Lkw auf nordhessischen Bundesstraßen aufgehoben werden müssen.
Damit ist der Weg auf den Bundesstraßen B 3 und B 252 auch für Lkw über zwölf Tonnen wieder frei, sobald die Beschilderung entfernt wurde.

Drei weitere Durchfahrtsverbote wurden vom VGH als zulässig bewertet und bleiben bestehen. Dies betrifft die Bundesstraßen B 7, B 27 und B 400 (VGH in Kassel, Az.: 2 A 1502/09, 2 A 1528/09, 2 A 1530/09, 2 A 1531/09, 2 A 1572/09).

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Straßenbauprogramm West und Pkw – Maut

Eines der Arbeitsschwerpunkte des neuen Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) ist das Nachholprogramm für die Verkehrsinfrastruktur in den alten Bundesländern.
In den vergangenen 19 Jahren habe der Ausbau der maroden Strukturen in den neuen Bundesländern Priorität gehabt. Deswegen seien zwangsläufig die Belange des Westens der Republik vernachlässigt worden, sagte er dem „Traunsteiner Tagblatt„.

Auch der neue baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) plädiert für ein „Straßenbauprogramm West“. Ausserdem sprach er sich in den „Stuttgarter Nachrichten“ für die Einführung einer PKW-Maut in Deutschland aus.

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Verwirrung in braun – weiß

Da stehen Sie nun rum an deutschen Autobahnen. Mittlerweile sind es mehr als 1 300 weiß – braune Schilder, die in serifenloser linearer Schrift auf touristische Ziele hinweisen. Im Südwesten Deutschlands, an der A5 kurz vor der Schweizer Grenze sogar dreisprachig in deutscher, französischer und englischer Sprache.
Das es die Dreisprachigkeit, also den internationalen Zusatz, gar nicht geben dürfte, spielt keine Rolle. Eine offizielle Genehmigung wird einfach nachgeschoben. Bis dahin klebt man die fremdsprachigen Bezeichnungen halt einfach ab.

Welchen Sinn haben eigentlich diese Schilder? Sollen sie auf touristische Ziele hinweisen oder einfach nur informieren?
Wie auch immer, bereits kurze Zeit später hat man das jeweilige Schild eh wieder vergessen. Das passiert besonders dann, wenn es z.B. wie an der A4/A71 im Raum Erfurt zu einer regelrechten Invasion dieser Schilder kommt oder auf Ziele hingewiesen wird, die vom eigentlichen Standort noch kilometerweit entfernt liegen. So werden an der A73 die Saalfelder Feengrotten beworben, gut 50 Kilometer weit weg.

Hinweisschild

Wer aber ist eigentlich dafür verantwortlich, ob, und wenn wo solch ein Schild aufgestellt wird? In Thüringen z.B. entscheidet das die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) mit Sitz in Erfurt.

Zunächst muß ein sechsseitiger Fragenkatalog beantwortet werden, den das Thüringer Wirtschafts- und Verkehrsministerium, sowie Tourismusverbände gemeinsam mit der TTG erstellt haben. Die Lage und Erreichbarkeit der Sehenswürdigkeit ist dabei zu beschreiben, das Parkplatzangebot, die Besucherzahlen der vergangenen Jahre und vieles mehr.
Die TTG vergibt zu jeder Frage Punkte und anhand der Gesamtpunktzahl erfolgt die Einteilung in verschiedene Kategorien. Wer die 60 Punkte Marke knackt, kann mit einem Schild der Kategorie Eins. also an der Autobahn, rechnen.
Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien übernimmt im Anschluss die verkehrsbehördliche Überprüfung.

Übrigens: Die meisten Zähler (93) heimste bisher die Erfurter Krämerbrücke ein, die Burgruine Rauenstein im Landkreis Sonneberg war den Tourismusexperten dagegen nur sieben magere Punkte wert.

Trotz dieser Vergabemaßnahme gibt es immer mehr von diesen Hinweisen. Ein Grund dafür ist, dass die aus dem Jahr 1988 stammende Richtlinie zu den Unterrichtungstafeln, wie diese Schilder im Amtsdeutsch heißen, vor einigen Jahren geändert wurde.
Durften die Schilder bis 2003 nur auf Sehenswürdigkeiten in „unmittelbarer Nähe der Autobahn“ hinweisen und musste ein Mindestabstand von Schild zu Schild von 20 Kilometern, später verkürzt auf 10 Kilometer, eingehalten werden, ist es nun möglich, zwischen zwei Anschlussstellen auf zwei touristische Ziele hinzuweisen, also in der Regel vier Schilder aufzustellen (je zwei pro Richtungsfahrbahn der Autobahn) und der Hinweis muss sich nur noch auf Ziele „in der Nähe der Autobahn“ beziehen.
Im Prinzip darf damit auf alles hingewiesen werden, denn eine Autobahn ist immer irgendwo in der Nähe.

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PRÜFE DEN ABSTAND

Um das Thema Abstand bei uns Lkw-Fahrern weiterhin bewusst zu machen, startet die Autobahnpolizei Münster eine Verkehrssicherheitskampagne.
Dazu werden zunächst für zwei Monate auf einem ca. 32 Kilometer langen Streckenabschnitt der A 2 zwischen Oberhausen-Sterkrade und Castrop-Rauxel sechs Banner plaziert. Auf denen wird die Aufforderung „PRÜFE DEN ABSTAND“ und „CHECK YOUR DISTANCE„, sowie ein grüner Pfeil mit einem LKW-Symbol zwischen zwei Leitposten zu sehen sein.
Danach wird das Projekt auf der A 1 (Bereiche Steinfurt, Münster, Coesfeld) und der A 43 (Bereiche Recklinghausen, Coesfeld, Münster), ebenfalls für je zwei Monate fortgeführt. Ab dem 1. März 2010 wird die Präventionskampagne auf der BAB 2 wiederholt.

Weitere Infos dazu findet Ihr hier: >>>

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Danke Heinz

Ich bin zwar nicht direkter Anwohner, fahre aber jeden Tag den Rehrstieg entlang und ärgere mich über die abgestellten Lkw. Die Polizei sollte mir sagen, was man dagegen tun kann.

Was ist das für ein Ärger, den der Hamburger SPD-Bezirksabgeordnete Heinz Beeken jeden Tag in sich spürt? Eigentlich ein unnützer – es geht um vorschriftsmäßig abgestellte Zugmaschinen, die, während die Fahrer auf Ladung warten, in hafennahen Wohngebieten abgestellt werden.

Natürlich muß ein Mann wie Beeken seinem Ärger Luft verschaffen. So schrieb er einen Brief an das Hamburger Polizeikommissariat 47.
Dessen zuständiger Abteilungsleiter Heinz Nepper erklärte dem Lokalpolitiker jedoch, dass es laut Straßenverkehrsordnung erlaubt sei, einen Lkw in Wohngebieten abzustellen, vorausgesetzt, der Standort werde täglich gewechselt. Wer sich beschweren will, weil ein Fahrer angeblich mehrere Tage lang einen Parkplatz blockiert, müsse dies nachweisen.
Das Beeken diese Regelung als bodenlose Frechheit empfindet, wundert da nicht mehr. Parkende Lkw verursachen ja bekanntermassen eine Menge Lärm, Dreck und Gestank.

Aber ich will nicht alles schlecht machen – im Grunde genommen bin ich diesem SPD – Lokalpolitiker dankbar. Endlich wurde wieder eine Strasse erwähnt, in der ich über Nacht parken kann.

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Das Kabinett der Tauben und Blinden

Einen Stau in Nordrhein – Westfalen zu finden ist eigentlich nicht so schwer, denn diese gibt es dort zuhauf. Diese Erfahrung machte wohl auch der dortige Verkehrsminister Lutz Lienenkämper. So kam er auf die tolle Idee, Autobahnen zu begrünen – vielleicht damit man beim stehen nicht einschläft.
Ob er auf den Standstreifen Blumenbeete anlegen will oder die Leitplanken grün angestrichen werden sollen, weiss wohl nicht mal Lienenkämper selbst.
Desweiteren fordert er mehr und bessere Schallschutzwände an den Autobahnen in NRW. Diese eigentlich positive Maßnahme ist aber nicht nur für die dort lebenden Menschen gedacht, sondern auch für die Tiere in Wald und Flur.

Wer nun aber denkt, dass es nicht schlimmer geht, hat sich getäuscht: Laut „rp-online“ werden durch Mitarbeiter seines Ministeriums an Autobahn-Raststätten Broschüren verteilt, auf denen Lkw-Fahrern der Tipp „Clever fahren, Unfälle vermeiden“ gegeben wird – und zwar in Blindenschrift.

Update: Kurz mal in der Pressestelle im Ministerium für Bauen und Verkehr in Düsseldorf angerufen und nachgefragt, ob es diese Broschüren wirklich in Blindenschrift gibt. Eine Sprecherin der Pressestelle sagte: „Das ist definitiv nicht so!
Ich habe mir ein Exemplar zuschicken lassen, mal schauen ob es bis zum Wochenende eintrifft.

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