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Kategorie: Unterwegs

Freie Fahrt für freie Bürger

So ein „Brückentag“ hat auch was gutes: Es sind kaum Berufspendler unterwegs und die nichtarbeitende Bevölkerung pennt um diese Zeit (kurz nach acht) noch.
So habe ich wenigstens eine stressfreie Fahrt…

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Klage gegen Überholverbote Teil II

Das Überholverbot auf bestimmten Streckenabschnitten der A 7, sowie der A 45 wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel aufgehoben.
Insbesondere die Unfallraten ließen dort keine besondere Gefahrenlage erkennen, begründete der Vorsitzende Richter, Fritz Dyckmans, diese Entscheidung. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überholverbote seien nicht erfüllt.

Gegen das Urteil ist Revision möglich. Das heißt, dass Lkw auf diesen Streckenabschnitten noch nicht überholen dürfen.
Sollte sich das Land Hessen entschließen, Rechtsmittel dagegen einzulegen, wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug.

Die Abschnitte, für die das Lkw-Überholverbot aufgehoben wurde, liegen nach Angaben des VGH auf der A 7 Richtung Süden zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und Melsungen sowie im Bereich der Anschlussstelle Fulda-Nord bis rund drei Kilometer nach dem Dreieck Fulda, außerdem auf der A 7 Richtung Norden im Bereich der Anschlussstelle Niederaula.
Auf der A 45 ist Richtung Süden ein Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Ehringshausen und dem Wetzlarer Kreuz betroffen, Richtung Norden geht es um zwei Abschnitte zwischen dem Gießener Kreuz und der Anschlussstelle Gießen-Lützellinden.

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Klage gegen Überholverbote

Heute verhandelt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel über Überholverbote für Lastwagen auf 15 Autobahn-Abschnitten des Landes. Diese befinden sich auf den Autobahnen 7 und 45 in Nord- und Mittelhessen.
Ein selbstständiger Fuhrunternehmer aus Kiel will die Aufhebung der Verbote erreichen und hat deshalb das Land Hessen verklagt.

Der Grund für die Klage ist, dass die rechtlichen Voraussetzungen für Überholverbote an diesen Stellen fehlen. Die Verbote seien nicht etwa an Unfallschwerpunkten verhängt worden, sondern politisch motiviert. «Man will möglichst die linke Fahrspur für die schnellfahrwilligen Pkw-Fahrer freiräumen», sagte der Anwalt D. Kettler.

Offenbar ärgern den Einzelunternehmer nicht nur Überholverbote in Hessen. Bundesweit liefen ähnliche Verfahren seines Mandanten, sagte sein Anwalt.
In erster Instanz und bei außergerichtlichen Einigungen habe der Unternehmer auch bereits die Aufhebung mehrerer Überholverbote erreicht.

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Wie in grauer Steinzeit

Kurz vor Neapel gab mein Navigationsgerät einen kurzen, letzten Pips von sich und seitdem ist Ruhe. Das einzige, was es noch anzeigt, ist folgende Meldung (diese dafür aber immerhin in 9 Sprachen):

Bitte legen Sie die Speicherkarte ein

Na prima!

Diese Karte habe ich nie entfernt, wozu auch.
Also entnahm ich zum ersten mal dieses Teil, nur um es sofort wieder einzulegen. Ein leichter Druck auf ok., das Gerät startete neu und…

…nichts passierte.

Ich entriss dem Gerät die Karte ein weiteres mal, kratzte ein wenig darauf herum und startete einen neuen Versuch, natürlich wieder umsonst.
Nun bespuckte und knickte ich das Teil, schrie es an – aber ausser der bereits erwähnten Meldung passierte nichts.

Jetzt spürte ich doch etwas Panik in mir aufsteigen: Neapel und das ohne Navigerät? Wie soll das gehen?
Mir kam plötzlich diese Versicherungswerbung aus den 80ern in den Sinn, in der ein deutscher Tourist mit seinem VW Käfer einen neapolitanischen Gemüsestand umfährt und nur knapp einem Lynchmord entgeht.
Um dieses Schicksal nicht zu teilen, riss ich das komplette Gerät von der Scheibe, schlug es, nur um es anschließend anzuflehen.
Aber es half alles nichts, es verweigerte seinen Dienst standhaft – übrigens bis zum jetzigen Zeitpunkt.

In den Tiefen meines Gehirns arbeitete es und dann kam die Erleuchtung: Ich könnte es ja mal wie in grauer Steinzeit mit einem Stadtplan versuchen.
Gedacht und getan: Am nächsten Rasthof legte ich einen kurzen Zwangsstop ein, kaufte mir für knapp 15 Euro (*heul) einen Stadtplan und steuerte zielgerichtet auf diesen Moloch namens Neapel zu.

Meine Irrwege durch diese Stadt (trotz Stadtplan) erspare ich Euch, die sind eh nicht zu beschreiben. Nur soviel: Irgendwann überwand ich mich, hielt ich vor einer Autowerkstatt, um nach den Weg zu fragen. Einer der Mechaniker erklärte ihn mir – natürlich umsonst, ich verstand „nur Bahnhof“.
Nun versuchte ich dem Mann klar zu machen, in einem Telefonbuch nach der Firma zu suchen, um dort anzurufen, damit die einen vorbeischicken, der mich hinlotzt.
Genauso lief es dann ab.

Nach nicht einmal einem Kilometer landete ich in einem schummrigen Hinterhof, in dem sich diese Firma befand, bei der ich entladen sollte.
Ein Trost war, dass ich selbst mit einem Navi Probleme bekommen hätte, diese Bude zu finden. Nicht einmal ein winziges Hinweisschild wies darauf hin, dass sich dort eine Firma befindet.

Aber wie heißt es so schön: Ende gut, alles gut. Ich habe keinen neapolitanischen Gemüsestand gerammt, wurde demzufolge auch nicht gelyncht.
Nur meinem Navi steht dieser Tod wohl unmittelbar bevor…

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…macht hart fürs Leben

Nachdem ich gefühlte 30 Minuten* auf die Toilettenfrau gewartet hatte, um mir einen Schlüssel für die Dusche geben zu lassen, begann ich an verschiedene Türen zu klopfen.
Dumm nur, wenn nach den Klopfen an der Tür zum Wickelraum in diesem ein Baby zu schreien und die Mutter zu fluchen beginnt 😛 .

*Na ja, es waren vielleicht 2 Minuten 😎

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Hach ja

Da beeilt man sich, fährt wie ein Irrer durch die Schweiz, nur um am späten Nachmittag zu erfahren, dass man am morgigen Mittwoch nicht entladen wird, sondern erst am Donnerstag um 7.30 Uhr.

Nun habe ich für die restlichen 380 Kilometer einen ganzen Tag Zeit. Na ja, auch mal ganz nett 🙂 .

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