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Schlagwort: Urteil

Ex – RiCö Chef vor Gericht

Der ehemalige Chef der insolventen Großspedition RiCö aus Osterode am Harz muss sich seit dem gestrigen Mittwoch vor dem Landgericht Göttingen wegen Millionen – Betrügereien verantworten.
Mitangeklagt sind zwei 52 und 60 Jahre alte anerkannte Sachverständige sowie der frühere Fuhrparkleiter der Spedition.
Sie sollen dem 45-Jährigen geholfen haben, über Jahre hinweg die Fahrzeug-Identifizierungsnummern von zum Teil sehr alten Sattelaufliegern herausgeschliffen und durch neue Nummern ersetzt haben.

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Weitere Links: Ermittlungen gegen RiCö
Er verkauft den Rest von RiCö

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Spesenurteil

Der Fiskus darf Pauschalen für Kost und Logis nicht dem steuerpflichtigen Zusatzlohn zurechnen, wenn tatsächlich Kosten in der entsprechenden Größenordnung angefallen sind.
Das entschied das Finanzgericht Kassel und gab damit einem Lkw – Fahrer recht, der belegen konnte, nicht wie vom Finanzamt vermutet, in seinem Lkw übernachtet zu haben.

Az.: 11 K 1498/05

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Interessantes Urteil

Die dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugscheines im Auto erhöht grob fahrlässig die Gefahr eines Diebstahls.
Bei einem Autodiebstahl muß die Kfz. – Versicherung in einem solchen Fall nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die Richter sahen im ständigen Verwahren des Fahrzeugscheins im Handschuhfach oder überhaupt im Auto eine Änderung der Gefahrenlage, die das von der Versicherung übernommene Durchschnittsrisiko übersteigt. Es sei der Versicherung nicht zuzumuten, dass sie dieses erhöhte Risiko von vornherein einkalkuliert.

Im Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurückgelassenen Fahrzeugscheins sieht die Rechtsprechung dagegen keine erhöhte Gefahr gegeben.

Urteil des OLG Celle (Aktenzeichen 8U 62/07)

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Lkw – Fahrer schuldig

Torsten aus dem „Taxi – Blog“ berichtete am Wochenende über folgenden Fall:

Ein 16-jähriger, betrunkener Fahrgast hat auf der B13 seinen Fahrer zum Zwischenstop aufgefordert, weil ihm schlecht wurde. Am unbeleuchteten Parkplatz Nähe Lenggries (Oberbayern) hat er sich übergeben. Der Taxifahrer hat ihn mehrfach zum Wiedereinsteigen ins Taxi aufgefordert. Der Jugendliche hat aber darauf bestanden, den Rest des Weges zu Fuß zurücklegen zu wollen

Der Taxifahrer ist letztendlich ohne Fahrgast weitergefahren. Wenig später wurde der 16-jährige auf der Bundesstraße mehrfach überfahren und starb an den Verletzungen.

Nach Ansicht des Gerichts hätte der Taxifahrer die Polizei benachrichtigen und bis zu derem Eintreffen auf die Sicherheit des Jugendlichen achten müssen.

Der Taxifahrer wurde daraufhin zu “18 Monate auf Bewährung” verurteilt.

Einen ähnlichen umstrittenen Fall gab es vor einiger Zeit in Österreich. Dort wurde ein Kind von einem Lkw erfasst.

Der Lkw – Fahrer fuhr sogar 15 km/h langsamer als erlaubt. Er sah die Sechseinhalbjährige wie sie sich von einem Vorplatz aus in Bewegung setzte und auf dem Gehsteig lief.
Plötzlich entschied sich das Kind nicht erst an einem Zebrastreifen die Straße zu überqueren, sondern einen Teil des Weges abzukürzen. Ohne sich umzublicken rannte es direkt nach links in die Straße. Das der Lkw-Fahrer prompt reagierte, nach links auswich und eine Vollbremsung einleitete, steht außer Zweifel.
Für die erste Instanz war somit klar. „Es handelte sich um ein unabwendbares Ereignis.“

Der Anwalt der betroffenen Familie erhob Berufung und bekam zumindest zu zwei Dritteln Recht.

„Da Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind, hätte der Lenker, als er das Kind wahrnahm, damit rechnen müssen, dass dieses sich fehlerhaft verhält. Er hätte verlässlich in unfallverhütender Weise darauf reagieren müssen und die Geschwindigkeit noch mehr zurücknehmen“, so das Landesgericht Feldkirch.

Laut zweiter Instanz ist der Fahrer zu zwei Dritteln Schuld an dem Unfall, bei dem das Kind einen Oberschenkelbruch, eine Gehirnerschütterung und einige Prellungen davon trug.
Außerdem kämpfte die Kleine lange mit den psychischen Folgen, sie bekam 3500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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