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Bußgelder sind ärgerlich. Darüber habe ich mich ja unter anderen hier ausgelassen. Blogleser Topas stieß nun bei „Heise.de“ auf einen Artikel, der dieses Thema berührt: Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn!

So liest man da u.a.:

Ist ein Arbeitnehmer dienstlich unterwegs und begeht dabei verkehrsrechtliche Verstöße, muss er die dafür verhängten Bußgelder in der Regel selber bezahlen. Ist der Arbeitgeber großzügig und übernimmt die “Knöllchen”, kassiert das Finanzamt mit: Bei den Zahlungen handelt es sich dann nämlich um Arbeitslohn, der versteuert werden muss. Das hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (vom 14.11.2013, Az.: VI R 36/12).

Tja, da geht das Finanzamt in meinem Fall leer aus. Auf der bereits bezahlten Strafe bleibe ich sitzen. Mein Chef übernimmt die nicht. Aber zurück zum vorliegenden Fall. Hier hat ein Arbeitgeber, der eine Spedition betreibt, die Bußgelder der bei ihm angestellten Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten übernommen.

Die Richter am Bundesfinanzhof waren jedoch der Meinung, dass es sich dabei um Arbeitslohn handelt, der versteuert werden muss. Ehe ich mich jetzt in Details verlaufe, verlinke ich besser auf diese Seite: Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar.
Da wird dieser Sachverhalt wunderbar erklärt.

Kurios dabei: Noch vor wenigen Jahren entschieden die Münchner Richter übrigens abweichend: In ihrem Urteil vom 7. Juli 2004 (Az. VI R 29/00) beschlossen sie, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen könne, wenn gegen die Fahrer eines Paketdienstes für das Parken in zweiter Reihe oder die Verletzung des Halteverbots Verwarnungsgelder verhängt wurden.

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind Arbeitslohn
Übernahme von Bußgeldern stellt in der Regel Arbeitslohn dar

Homepage Bundesfinanzhof

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Viel Geld für eine kleine Karte

Wer glaubt, mit der bestandenen Führerscheinprüfung endlich einen Lkw fahren zu dürfen, liegt falsch. Denn dann beginnt erst der oftmals mühsame Weg durch die Bürokratie und diverse Ämter lassen sich das gern bezahlen.
Aber auch wer schon viele Jahre fährt, muss tief in seine Brieftasche greifen.

Bei „eurotransport.de“ habe ich einen interessanten Bericht über die Kosten gefunden, die regelmäßig auf einen Bus- oder Lkw-Fahrer zukommen:

Endlich Lkw fahren – wie schön war der Moment, als der Prüfer im März seinen Servus unter die Bescheinigung gesetzt hat. Prüfung bestanden, Fahrerlaubnis erteilt! Jetzt konnte es endlich auf die Straße gehen.
Und dann das: Am 19. Januar 2013 gab es eine Führerscheinreform. Alle zuvor beantragten Führerscheine hat die Behörde eingestampft. Wer mit seiner Bescheinigung nach dem Stichtag zur Abholung an der Führerscheinstelle erschien, musste den Lappen neu beantragen.

Bürokratie kennt keine Gnade! Wer zur Führerscheinstelle geht, um die Ziffer 95 eintragen zu lassen, der braucht Geduld und einen großen Geldbeutel.

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Neues Infosystem

Ein neues bundesweites Baustelleninformationssystem stellt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) auf ihrer Internetseite bast.de/baustelleninfo zur Verfügung. Dort sind aktuelle Informationen über Baustellen auf Fernstraßen zu finden.
Gesucht werden kann nach Bundesland, Autobahnnummer und Zeitraum. Darüber hinaus gibt es Hinweise, was für eine Maßnahme durchgeführt wird, wie lang die Baustelle ist, welche Geschwindigkeitsbegenzungen sowie Durchfahrtshöhen und -breiten gelten und ob Fahrstreifen gesperrt sind.

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Tempo 80 für schwere Lkw auf Landstraßen

Der Prüfkonzern Dekra setzt sich dafür ein, dass schwere Lastwagen auf gut ausgebauten Landstraßen künftig Tempo 80 statt bisher Tempo 60 fahren dürfen. Der Vorstoß finde Unterstützung bei Verkehrsexperten der Koalition, berichtet die Zeitung „Sonntag Aktuell“. Dekra bringt demnach für seine Anregung eine Änderung der Straßenverkehrsordnung ins Gespräch mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit auf Landstraßen zu erhöhen.

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Neues in Kürze

Truck Robbery

In dieser Nacht werden in Los Angeles die Oscars verliehen. Ob ein Film einen dieser begehrten Preise erhalten würde, in dem Transporter und Lkw bei voller Fahrt geplündert werden, weiss ich nicht. Spektakulär ist das aber schon – und real.
So wurden allein in Nordrhein-Westfalen 46 Fälle innerhalb eines halben Jahres aktenkundig. Laut „express.de“ spielt sich das ganze so ab:

Ein unbelichteter Pkw nähert sich einem Lkw bis auf wenige Zentimeter. Bei voller Fahrt klettert dann jemand durch das Schiebedach aus dem Auto in den vorausfahrenden Lkw. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sägt der Dieb mit einer Akku Flex das Schloss auf. Direkt aus dem fahrenden Laster werden dann die darin liegenden Waren in das eigene Auto geworfen.

Die Polizei geht davon aus, dass die Serie auf das Konto einer darauf spezialisierten Bande geht. Opfer sind nach WDR-Informationen zwei internationale Paketdienste.

Brücke wieder befahrbar

Am 3. März soll die Sperrung der Rheinbrücke auf der A1 bei Leverkusen aufgehoben werden. Seit Ende November war die Brücke für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt, da gravierende Risse an dem Bauwerk festgestellt worden waren.
Lastwagen dürfen dann wieder über den Rhein fahren. Zunächst bleibt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Stundenkilometern bestehen und der Verkehr wird weiterhin nur über zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung gelenkt.

Eine Woche später wird die spezielle Verkehrsführung in der Baustelle zurückgebaut und es stehen wieder drei verengte Fahrstreifen zur Verfügung. Um die Brücke zu schonen, soll der Verkehr aber weg von den Rändern und mehr in die Brückenmitte verlagert werden.

Als Rentner durch Europa

Ein 73-jähriger Lkw-Fahrer kutschiert mehrere hundert Ferkel von Dänemark nach Italien. Irgendwo bei München kommt er mit seinem Gefährt von der Straße ab. Der Lastwagen kippt in eine Böschung und bleibt auf der Seite liegen.
Alle Tiere müssen notgeschlachtet werden. So grausam das ist – aber das will ich jetzt nicht vertiefen. Mir geht es um was anderes: Warum fährt ein 73 Jahre alter Mann mit einem Lkw durch halb Europa? Hat man in diesem Alter nicht genug vom Leben auf der Straße?

Klar, der muß sich regelmäßig medizinisch durchchecken lassen. Auch das Lenken eines Lasters ist angenehmer geworden, die Technik hat halt auch im Nutzfahrzeugbereich Fortschritte gemacht. Trotzdem werden die Anforderungen nicht leichter. So fordert u.a. der immer dichter werdende Verkehr seinen Tribut. Auch ich, der dreißig Jahre jünger bin, merke das. Abends bin ich oft merklich geschlaucht.

Apropo Schlauch

Laut „AutoBild“ ließen sich rund 20 Prozent aller Lkw-Fahrten einsparen, wenn Transport- und Verkaufsverpackungen von Waren auf das kleinstmögliche Maß reduziert würden. Überdimensionierte Kartons dienen vielfach dazu, Kunden einen größeren Inhalt zu suggerieren. In anderen Fällen rühren sie von ineffizienter Verpackungslogistik her. Neben einer höheren Pack-Disziplin ließe sich auch mit der Vermeidung von Leerfahrten Umwelt und Verkehr entlasten.

Firmen wie die „Otto Group“ wollen das jetzt ändern. So wolle man künftig auf 500 LKW-Fahrten pro Jahr verzichten, in dem per Computerberechnung die Pakete an die tatsächliche Warengröße angepasst werden.

Zum Schluß noch ein Hinweis

Der ORF erinnert an die Fristen für Weiterbildung. So dürfen ab dem 11. September 2013 nur noch Busfahrer ihren Beruf ausüben, die eine entsprechende Grundqualifizierung absolviert haben. Für Lkw-Fahrer gilt der Stichtag ein Jahr später.

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