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Kategorie: Lkw

Blau-Weiße Ansichten: Die BFS HS-Schoch Edition

Bei der BFS-HS-Schoch Edition handelt es sich um fünf MAN -Lkw in exklusivem blau-weißen Design. Diese warten mit individuell designten Bullfänger und Scheinwerferbügeln auf, die sich an die Form des MAN – TGX anpassen.
Die Ideen für das Design stammen von Hermann und Marcel Schoch von der Firma HS-Schoch LKW-Zubehör / Truckstyling. Umgesetzt wurden das Design von der Fa. Volly, Werbetechnik aus Ellwangen.

Wer solch ein Teil fahren will, muss es beim Vermieter BFS mieten, denn die ausgesuchten Accessoires sind auf dem freien Markt nicht erhältlich.

MAN Edition

Foto: HS Schoch

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40 Jahre Scania V8

Zum 40-jährigen Jubiläum des Achtzylindermotors gibt es nun das Lkw-Sondermodell Scania „Deep Blue V8-Edition“.
Das Fahrerhaus ist in blauer Metallic-Lackierung gehalten, im Innenraum finden sich unter anderem Ledersitze und weitere Lederapplikationen an der Türverkleidung sowie über den Instrumenten. Bei der Dieselmotorisierung bleibt die Wahl zwischen 368 kW/500 PS, 412 kW/560 PS und 456 kW/620 PS Leistung.
Der auf 40 Einheiten limitierte Lkw ist ab sofort bestellbar.

Scania Sondermodell

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Sonntagsfahrverbot für Lkw soll gelockert werden

Geht es nach dem Willen des Bundesrats, könnte es auf deutschen Autobahnen künftig noch lebhafter zugehen. Wie AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 28) berichtet, möchte die Ländervertretung das Lkw-Sonntagsfahrverbot weiter aufweichen.
Die Länderkammer plant, den Ausnahmenkatalog der Straßenverkehrsordnung zu ergänzen. Nach AUTO BILD-Informationen sollen künftig an Sonn- und Feiertagen auch Zugmaschinen, Schaustellerfahrzeuge, TV-Sendewagen, Arbeitsmaschinen – beispielsweise Kranwagen – und Lkw bis 3,5 Tonnen mit Wohnwagen oder Pferdeanhänger ohne gesonderte Genehmigung auf deutschen Autobahnen fahren dürfen. Schon heute gelten unter anderem Ausnahmen für Spediteure, die verderbliche Lebensmittel transportieren.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sperrt sich bislang noch gegen die Pläne des Bundesrats. Doch nach der politischen Sommerpause könnte sich das ändern, denn die Länderkammer möchte dem Parlament einen Handel anbieten: Laut AUTO BILD will der Bundesrat einigen geplanten Erleichterungen für Motorradfahrer – etwa der Einführung einer Staugasse auf Autobahnen – nur dann zustimmen, wenn der Bundestag im Gegenzug die neuen Ausnahmen beim Sonntagsfahrverbot durchwinkt.

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Eine gute Nachricht

Nachdem die Kollegen heute vormittag vier Stunden gebraucht haben, um die 33 Paletten Toilettenpapier neu zu wickeln, habe ich diese nun abgeladen (oder abladen lassen 🙂 )
Ihr könnt also wieder Euren Geschäften nachgehen 😉

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Zeitungspapier tut es eigentlich auch

Letzte Woche lieferte ein Lkw 33 Paletten Toilettenpapier aus Italien an ein Großlager einer Lebensmittelkette in der Nähe von Gießen. Da das Papier auf den Paletten teilweise in sich zusammengefallen war, verweigerte man dort die Annahme. Der Fahrer führ nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu einem Aussenlager einer Spedition in der Nähe von Herborn.
Dort sollten die Paletten neu gewickelt und erneut angeliefert werden.

Diese 33 Paletten lud ich gestern abend, um diese heute früh anzuliefern. Nach einigen Diskussionen verweigerte man die Annahme erneut, wieder aus dem selben Grund. Nun fuhr ich in das Hauptlager dieser Spedition ca. 20 Kilometer vor Siegen. Dort wurde die Ware wieder entladen und auf einem anderen Auflieger zwischengelagert.
Heute abend bekam ich den Auftrag eben diesen Auflieger aufzusatteln und zu einer Spedition in der Nähe von Eschwege zu fahren. Dort beginnt morgen früh das gleiche Spiel: Paletten abladen, neu wickeln, wieder aufladen und zurück in dieses Großlager zu fahren.

Also denkt das nächste mal daran, welche Odyssee schnödes Toilettenpapier hinter sich hat, bevor es bei Euch landet.

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Neue Regeln für Lkw – Fahrer

Für alle künftigen Berufskraftfahrer gelten bald neue Regeln. Mit der EU-Richtlinie zur Berufskraftfahrerqualifikation müs­sen ab 10. September alle Lkw-Fahrer neben ihrer Fahrer­laubnis zusätzlich entweder die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder eine Grundqualifikation durch Prüfung der Industrie- und Handelskammer nachweisen.
Diese neue Vorschrift gelte allerdings nicht für Lkw-Fahrer, die am 10. September bereits im Besitz einer gültigen Lkw-Fahrerlaubnis sind.

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