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Kategorie: Lkw

Der neue Actros MP3

Offiziell wird der neue Actros MP3 zur IAA in Hannover vorgestellt, auch wenn er bereits bei vielen Händlern zu sehen ist.

Der größte Schritt ist sicher die jetzt serienmäßige Powershift-Schaltautomatik ( schaltet schneller und besser dank neuem Neigungssensor ).

Auswählen kann man zwischen drei Ausstattungspaketen. Diese nennen sich Economy-Pakete ( Basic, Classic und Top ).
Zudem gibt es zwei Sicherheitspakete: Classic Safety Paket und das Top Safety Paket.

Actros MP3

Im Vergleich zum Vorgänger MP2 wurden insgesammt 37 Einzelveränderungen vorgenommen. Dazu zählen u.a. der Kühlergrill und die Sonnenblenden, die deutlich geschwungener gestaltet wurden.
Ausserdem gibt es optional einen per LED beleuchteten Mercedes-Stern im Kühlergrill, der vom Armaturenbrett aus steuerbar ist, einen genormten, serienmäßigen Druckluftanschluss an der Fahrersitz-Konsole sowie mit Chromringen gestaltete Instrumente.

Weitere kleine Details sind aber auch der serienmäßige Rasierspiegel sowie ein Handtuch-Halter.

Der Actros MP3 stellt das letzte Facelift des aktuellen Actros dar, bevor im Jahr 2010 das neue Modell (Actros III) auf den Straßen fahren wird.

Der neue Actros MP3 (Video)

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Jeder kocht sein eigenes Süppchen

Ein neues Mautgerät ziert meine Frontscheibe: „Jednotka Premid“!
Irgendwann ist die Scheibe mit Mautgeräten „zugepflastert“ – das geeinte Europa lässt grüßen…

Prag

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Fronleichnam ist Zahltag

Anlässlich des gesetzlichen Feiertages „Fronleichnam“ am morgigen Donnerstag besteht in einigen Bundesländern ein Fahrverbot für LKW über 7,5t sowie Anhänger hinter LKW.
Deshalb verwundert es nicht, dass z.B. die Autobahnpolizei Köln verstärkte Kontrollen des Schwerlastverkehr durchführen wird.

Da der Schwerpunkt dieser Kontrollen nahe der niederländischen und belgischen Grenze liegt, erhöht das natürlich die Chancen, eine schnelle Mark Euro zu machen.

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Erfahrungsbericht DAF

Ich fahre beruflich einen Scania. Trotzdem (oder gerade deshalb 😉 ) interessieren mich auch Erfahrungsberichte anderer Fahrer über Ihre Lkw – Marken.

Solch einen Bericht über Stärken und Schwächen eines DAF habe ich hier gefunden.

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Probefahrt im neuen Actros

Im Daimlerblog habe ich einen Bericht über eine Probefahrt im neuen Actros entdeckt. Dazu auch noch von einer Frau (Sabine) beschrieben 😉 .
Die Fahrt führte über eine Küstenstrasse einer Mittelmeerinsel.

Da Sabine aber keinen Führerschein hat, fährt Sie als Beifahrerin mit und lässt den Fahrer (Thomas) den Lkw beschreiben.
Er ist sehr angetan von der neuen Mercedes – Schaltung „PowerShift 2“.

Aber auch sonst entdeckt er einige nützliche Sachen:

“(…) Die zusätzlichen Haken sind super, jetzt kann man auch mal ein nasses Handtuch aufhängen und auf dem Klapptisch einen Lieferschein ausfüllen. Das ging vorher nicht. Auch die orthopädische Matratze ist klasse (…)”.

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Sonntagsfahrverbot

Ob Staus, Unfallzahlen, Abgasemissionen oder Straßenschäden – immer wieder zeigen Öffentlichkeit, Medien und Politiker mit dem Finger auf den Lkw – Fahrer.

Bestes Beispiel ist das Sonntagsfahrverbot: regelmäßig wird in den Medien darüber philosophiert, warum auch am „heiligen Sonntag“ auf Deutschlands Fernstraßen Lkw unterwegs sind.

Aber worauf beruft sich eigentlich diese Kritik?

Es gibt keine aussagekräftigen Erhebungen über die Zahl der erteilten Sondergenehmigungen.
Weder der „Bundesverband Güterkraftverkehr“ noch das „Statistisches Bundesamt“ oder die „Bundesanstalt für Güterverkehr“, auch nicht der „ADAC“ oder das „Bundesverkehrsministerium“ können Angaben nach konkreten Daten machen oder zumindest Schätzungen geben.

Die Zahl der von Ordungsämtern und anderen zuständigen Länderstellen erteilten Ausnahmegenehmigungen wird nicht übergreifend erfasst.
Die Kritik beruft sich demnach auf eine „gefühlte Empfindsamkeit“.

Dabei will ich gar nicht ausschließen, dass die Zahl der Sonntagsfahrer tatsächlich zugenommen hat. Bei dem rasanten Anstieg des Straßengütervolumens ist das nur logisch.
Die Lkw – Fahrer oder „dreisten Spediteure“ die sich die freie Fahrt erkaufen (laut „SAT1 – Automagazin) dafür verantwortlich zu machen, ist aber ein Fehler.

Die willkürliche Vergabepraxis der Ordnungsämter lässt dem Lkw – Unternehmer oft keine andere Wahl als zu versuchen, Sonntagsfahrgenehmigungen zu bekommen.
Erhält der Unternehmer diese Genehmigung nicht bei „seinem“ Ordnungsamt, dann bekommt diese mit Sicherheit der Konkurrent bei seiner zuständigen Stelle.

Die Bereitschaft von Städten und Gemeinden ist groß, bei der Vergabe auch mal „ein Auge zuzudrücken“, spülen doch diese Genehmigungen ein hübsches Sümmchen in die Haushaltskasse.

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Fundstücke – Teil II

Manchmal bekommt man seltene Fundstücke vor die Linse, wie z.B. heute diesen Scania Longline:

Scania Longline

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Lkw – Fahrer schuldig

Torsten aus dem „Taxi – Blog“ berichtete am Wochenende über folgenden Fall:

Ein 16-jähriger, betrunkener Fahrgast hat auf der B13 seinen Fahrer zum Zwischenstop aufgefordert, weil ihm schlecht wurde. Am unbeleuchteten Parkplatz Nähe Lenggries (Oberbayern) hat er sich übergeben. Der Taxifahrer hat ihn mehrfach zum Wiedereinsteigen ins Taxi aufgefordert. Der Jugendliche hat aber darauf bestanden, den Rest des Weges zu Fuß zurücklegen zu wollen

Der Taxifahrer ist letztendlich ohne Fahrgast weitergefahren. Wenig später wurde der 16-jährige auf der Bundesstraße mehrfach überfahren und starb an den Verletzungen.

Nach Ansicht des Gerichts hätte der Taxifahrer die Polizei benachrichtigen und bis zu derem Eintreffen auf die Sicherheit des Jugendlichen achten müssen.

Der Taxifahrer wurde daraufhin zu “18 Monate auf Bewährung” verurteilt.

Einen ähnlichen umstrittenen Fall gab es vor einiger Zeit in Österreich. Dort wurde ein Kind von einem Lkw erfasst.

Der Lkw – Fahrer fuhr sogar 15 km/h langsamer als erlaubt. Er sah die Sechseinhalbjährige wie sie sich von einem Vorplatz aus in Bewegung setzte und auf dem Gehsteig lief.
Plötzlich entschied sich das Kind nicht erst an einem Zebrastreifen die Straße zu überqueren, sondern einen Teil des Weges abzukürzen. Ohne sich umzublicken rannte es direkt nach links in die Straße. Das der Lkw-Fahrer prompt reagierte, nach links auswich und eine Vollbremsung einleitete, steht außer Zweifel.
Für die erste Instanz war somit klar. „Es handelte sich um ein unabwendbares Ereignis.“

Der Anwalt der betroffenen Familie erhob Berufung und bekam zumindest zu zwei Dritteln Recht.

„Da Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind, hätte der Lenker, als er das Kind wahrnahm, damit rechnen müssen, dass dieses sich fehlerhaft verhält. Er hätte verlässlich in unfallverhütender Weise darauf reagieren müssen und die Geschwindigkeit noch mehr zurücknehmen“, so das Landesgericht Feldkirch.

Laut zweiter Instanz ist der Fahrer zu zwei Dritteln Schuld an dem Unfall, bei dem das Kind einen Oberschenkelbruch, eine Gehirnerschütterung und einige Prellungen davon trug.
Außerdem kämpfte die Kleine lange mit den psychischen Folgen, sie bekam 3500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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