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Kategorie: Ärgerliches

Ach Mensch…

Wenn die Pkw – Fahrer wüßten, dass auf meinem Auflieger gutes deutsches Premiumbier steht, würden die mich besser behandeln.
Warum zieht man aus einer Nebenstrasse kurz vor mir raus, nur um 50 Meter weiter nach links abzubiegen oder weshalb überholt man mich, wenn man weiss, dass man keine 300 Meter weiter ebenfalls nach links abbiegen muß oder möchte?

Für mich bedeutet das immer unnötiges Bremsen bis zum Stillstand und anschließend wieder mühsames anfahren. Ich bin froh, dass die Fuhre am rollen ist und dann sowas…

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Auch nichts tun kann anstrengend sein

Seit gut 5 Stunden stehe ich auf dem Parkplatz einer großen Brauerei in NRW und warte darauf, beladen zu werden. Irgendwie will man mich hier nicht 🙂

An solchen Tagen merke ich, dass dieses in meinen Augen sinnlose rumstehen auch anstrengend sein kann. Man gammelt schwitzend im Lkw rum, führt eigentlich unnütze Gespräche mit Kollegen, von denen einer nach dem anderen beladen wird und hofft, dass dieses elende Warten ein hoffentlich baldiges Ende hat.

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Mal so nebenbei…

Hätte ich bereits ein künstliches Gebiss, würde es mir auf der A7 zwischen Derneburg und Seesen regelmäßig aus dem Mund fallen – so beschissen schlecht ist dort die Autobahn.

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Der ganz normale Wahnsinn

Nicht nur in dem Gewerbe in dem ich arbeite, sind lange Arbeitszeiten die Regel. So berichtet „Regensburg digital“ über die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter des Möbelgiganten „XXXLutz„. So heißt es dort u.a.:

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz seien an der Tagesordnung, selbst Lehrlinge müssten 13 oder 14 Stunden am Tag arbeiten, sonst drohe ihnen die Kündigung.

Womit die Mär vom arbeitswütigen Deutschen wieder um ein Beispiel gewachsen ist. Passend auch dazu, was eine EU – Studie in der vergangenen Woche zutage brachte, nämlich das hierzulande durchschnittlich über 41 Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Das alles reicht aber einigen noch immer nicht. So forderte Arbeitgeberpräsident Hundt, die Tarifverträge zu Ungunsten der Arbeitnehmer zu verändern, weil die anhaltende Krise dem Unternehmenswachstum nicht dienlich sei.
Das in diesen Verträgen auch die Wochenarbeitszeit geregelt ist, dürfte allgemein bekannt sein. Aber vielleicht knacken die Deutschen bei der nächsten Studie ja die 60 Stunden – Marke.

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Aua

Boah ist das schmerzhaft, wenn mein Daumen zwischen Stapler und einer Palette eingeklemmt wird und das nur, weil der Staplerfahrer anstatt rückwärts plötzlich vorwärts fährt.

Sein Kommentar half mir auch nicht unbedingt weiter: „Tja, hättest Du mal Handschuhe angezogen„!

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Ich bin ein potenzieller Mörder

Da ist sie wieder – die Mär vom rasenden, todbringenden Lkw – Fahrer:

Viele Verletzte, hoher Schaden aber keine Toten. Von einem Wunder will Torge Malchau, Einsatzleiter der Feuerwehr Braunschweig, dennoch nicht reden. Von Glück schon. Von dem Glück, „dass am Sonntag noch keine Lkw unterwegs waren.” Ansonsten, fürchtet ein Retter, „hätten wir hier Leichensäcke gebraucht.

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Stress am Wochenende

Warum geht immer dann alles schief, wenn man es eilig hat?
Nur noch fix das Wohnzimmer durchsaugen? Ist nicht, weil sich der Staubsauger mit einem lauten Knall verabschiedet und dabei die dazugehörige Sicherung gleich mit durchfliegt. Kurze Zeit später fängt es an zu regnen und die gerade trocken gewordene Wäsche natürlich wieder nass.
Dann klingelt eine Nachbarin und fragt, ob ich Ihr beim Aufstellen eines Schrankes behilflich sein könnte.

Oh man, ich habe keine Zeit…

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Tolle Show

Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 23.06.2009:

Zusätzliche Lkw-Fahrverbote in der Ferienreisezeit

Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen vom 01. Juli bis 31. August 2009 aufgrund der Ferienreiseverordnung Beschränkungen für den schweren Lkw-Verkehr gelten. Die Maßnahmen sind für einen reibungslosen Ferienreiseverkehr notwendig.

Im Regierungsbezirk Karlsruhe sind die Bundesautobahnen A 5, A 8 und A 61 komplett von dem Verbot betroffen. Für die Autobahn A 6 gilt das Verbot zwischen der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd (Bayern).

Im Einzelnen gelten folgende Kriterien:

1. Vom Verbot betroffene Fahrzeuge:
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.

2. Verbotszeitraum:
Alle Samstage vom 01. Juli bis 31. August 2009, jeweils von 07.00 bis 20.00 Uhr.

3. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen:
In dringenden Fällen können die Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen vom
Fahrverbot zulassen, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Wird die Ladung außerhalb des Bundesgebietes aufgenommen, so ist der Antrag an die für den Grenzübergang zuständige Straßenverkehrsbehörde zu richten.

4. Generelle Freistellung:

Das Verbot gilt nicht für
a) kombinierten Güterverkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger sowie für kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr).

b) Beförderung von
– frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
– frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
– frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
– leichtverderblichem Obst und Gemüse.

c) Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Buchstabe b) stehen. Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

5. Sonntagsfahrverbot:
Das an Sonn- und Feiertagen von 00.00 bis 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (§ 30 Abs. 3 StVO) gilt unverändert.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe weist darauf hin, dass die Autobahnpolizei die Einhaltung der Verkehrsverbote intensiv überwacht

Tja, ab nächsten Samstag ist es wieder soweit: – da tritt das sogenannte zusätzliche Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit in Kraft.
Man kann es natürlich auch so ausdrücken: Damit Pkw – Fahrer die den Begriff „Autobahn“ im Normalfall nur aus den Verkehrsmeldungen kennen, ungestört in Ihren (nicht immer) verdienten Urlaub fahren können, muß ich einige der nächsten Wochenenden auf irgendeinem versifften Rasthof verbringen.

Tolle Show…

PS. Strecken in Deutschland, die vom Ferienfahrverbot betroffen sind, findet Ihr u.a. hier >>>

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