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Schlagwort: Unfall

Nomaden im Stau

Ein Lkw-Fahrer konnte im Stau vor dem Elbtunnel bei Hamburg nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dadurch auf mehrere andere Laster auf. Zwischen diesen befand sich ein Pkw, dessen Fahrerin den Unfall nicht überlebte. Das Unglück passierte im September 2013.
Jetzt, mehr als drei Jahre später, wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro, also 4 500 Euro verurteilt. Ob das gerecht ist oder eben nicht, darf und kann ich nicht beurteilen.

Eines aber wundert mich. Warum dauert es mehr als drei Jahre, bis es zu einem Urteil kommt? Denn eine Verurteilung soll ja nicht nur Bestrafung sein, sondern auch einen gewissen Erziehungsfaktor haben. Nur wie soll letzteres funktionieren, mehr als drei Jahre nach dem Unfall?

Udo Schiefner sitzt für die SPD im Bundestag und ist Mitglied im Ausschuss Verkehr und digitale Infrastruktur. In dieser Funktion setzt er sich dafür ein, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im oder am Lkw verbracht werden darf.
Das heißt, dass in einem Zeitraum von 14 Tagen nur maximal eine der zwei vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden darf. Und zwar die verkürzte Ruhezeit von 24 Stunden. Die reguläre wöchentliche Ruhezeit muss außerhalb des Lkw erfolgen. Also in einem Hotel, einer Pension, ähnlichen Unterkünften, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss, oder – das ist das eigentliche Ziel – am Heimatort des Fahrers.

Eigentlich ein erster guter Schritt, um das Nomadentum auf deutschen Rasthöfen etwas einzudämmen. Nur ist dieser unter Berufskollegen auch umstritten. Einige sehen sich in ihrer beruflichen Freiheit gestört, die Wochenenden unterwegs frei planen zu dürfen. Obwohl ich bezweifel, dass es noch eine nennenswerte Zahl von deutschen Fahrern gibt, die drei und mehr Wochen unterwegs sein müssen.

Das Zlatko mit einer Pistenraupe im falschen Seefeld gelandet ist, habe ich selbst in Italien mitbekommen. Scheiße gelaufen, aber passiert. Die „BILD“ berichtet darüber, ist klar. Nur das diese Geschichte auch in eigentlich seriösen Zeitungen einen Artikel wert ist, wundert mich jetzt schon ein bisschen.

ABC-News“ zeigt eine Luftaufnahme von unglaublich zähflüssigen Verkehr in Los Angeles, als die Amerikaner zu Thanksgiving unterwegs waren. Unglaublich. Und mir graut es schon, wenn ich früh oder abends an Frankfurt vorbei muss. Oder am Aubinger Tunnel bei München mal wieder Blockabfertigung besteht.

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Hallo Maik,
anbei ein Link zu einem Artikel der Sächsischen Zeitung, über einen 15-Tonnen-Stahlzylinder, der auf der Autobahn vom Sattelauflieger gefallen ist. ‚Nebenbei‘ sind noch drei Stahlbarren ins Führerhaus eingeschlagen.

Die Internetseiten der SäZ finde ich gruselig, aber leider ist das nunmal die führende Regionalzeitung.

sz-online.de/sachsen/stahlzylinder-verursacht-stau-auf-a4-3397903.html

MfG
Matthias

Hallo Matthias,

danke für den Link. Glücklicherweise ist nicht mehr passiert. Ladung zu sichern, sollte eigentlich jeder Fahrer hinbekommen. Dieses Thema gehört ja auch zu den Modulen, die nachgewiesen werden müssen.
Nur habe ich keine Ahnung, wie das im östlichen Teil Mitteleuropas gehandhabt wird. Vielleicht druckt man die da nur aus. Natürlich gegen eine kleine Extrazahlung. Wundern würde es mich nicht.

Ach übrigens: Sollte der in Deutschland geladen haben, bekommt auch der Verlader eine auf den Deckel. Das ist auch richtig. Denn wer einen Lkw so fahren lässt, ist mitschuldig.

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Vierzehn Zentimeter

Mit den Abmessungen eines Lkw nimmt es die Schweizer Polizei sehr genau. Bereits kleinste Überschreitungen werden ohne Gnade gerügt. Ein Kollege von mir hatte sich vor Jahren zur Verschönerung seines Lasters einen Bullenfänger angebaut. Am Zollamt in Kreuzlingen wurde der Sattelzug gemessen. Er war zwanzig Zentimeter zu lang.
Erst nachdem das Teil abgeschraubt wurde, durfte er weiter fahren.

Wenn ich per Transit durch dieses Land fahre, wird des öfteren die Höhe gemessen. Nur komischerweise nicht in Basel, sondern erst in Chiasso. Also nicht bei der Einreise, sondern bei der Ausreise. Den Sinn dieser Aktion verstehe ich nicht.

Deshalb mußte ich bei dieser Polizeimeldung etwas schmunzeln:

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr ein mit Strohballen beladener Lastwagen mit Anhänger (Kennzeichen Frankreich) in den Tunnel Arisdorf und riss dabei mit der Abdeckplane des Anhängers Teile der Deckenbeleuchtung des Tunnels herunter. Durch die heruntergefallenen Teile wurden fünf Personenwagen sowie ein Lastwagen beschädigt, verletzt wurde niemand.

Zur Meldung >>>

Lkw zu hoch
Quelle: polizeiticker.ch

Ob dem Franzosen eine Kontrolle genutzt hätte, glaube ich aber nicht. Die Plane wird sich durch den Fahrtwind gehoben haben. Ist halt dumm gelaufen.

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Rammschutz in Gewerbebetrieben schützt Immobilien und Lkw

Rammschutz in Gewerbebetrieben schützt Immobilien und LKW und verhindet die Beschädigung von Gebäuden, Zuwegungen, Betriebseinrichtungen und an Fahrzeugen; nicht nur an Lkw, sondern auch an Transportfahrzeugen in Gebäuden.
Und dort, wo sie Beschädigungen nicht verhindern konnten, mindern sie die Schadenshöhe insgesamt. Dazu gehören im einzelnen die Ausfallkosten (z. B. zur Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe, da zeitweilig Ersatz für in der Reparatur befindliche Fahrzeuge beschafft werden muss), sowie Reparatur- und Instandsetzungskosten. Abgesehen davon verlängert der Rammschutz die Lebensdauer der Gegenstände. Nicht zuletzt soll daran erinnert werden, dass er auch der Verletzungsgefahr bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbeugt.

Bedenken sollte man, dass selbst Sachversicherungen, z. B. für Betriebseinrichtungen, ohne entsprechende Rammschutzmaßnahmen entweder gar nicht abgeschlossen werden können oder, wo dies noch möglichst ist, die Prämien sehr hoch sind.

Welche Rammschutzmöglichkeiten stehen für Nutzer zur Verfügung?

Ob nun für die zu schützenden Objekte im Einzelnen

• Rammschutzbügel,
• Rammschutzpoller oder
• Rammschutzplanken

geeignet sind, hängt von der zu schützenden Betriebseinrichtung, der Immobilie oder dem Lkw ab. Fest steht, dass für jedes Objekt, gleichgültig ob es sich um Trucks handelt oder um ein ganzes Betriebsgelände geht, zweckentsprechende Schutzeinrichtungen werden in vielen Varianten angeboten.

Innerbetrieblicher Transport

Auf welche Empfehlungen für die Verwendung von Rammschutzeinrichtungen sollte man achten?
Aus der Erfahrung ist bekannt, dass häufig an folgenden Stellen oder Situationen Schäden durch fehlenden oder unzureichenden Ramm- und Anfahrschutz entstehen:

• Lkw werden beim Zurücksetzen unzulänglich geleitet. Im Ergebnis können Reifenschäden und Schäden an Verladeeinrichtungen entstehen.
Ein wirksames Gegenmittel sind auf der Fahrbahn montierte Leitrohre.
• Beim Einsatz von Flurförderfahrzeugen fehlt es an entsprechendem Eckanfahrschutz an Regalen. Unter hohem Zeitdruck kommt es deshalb bei Ver- oder Beladeaktivitäten zu Beschädigungen an Regalen und Fahrzeugen. Vermeiden kann man das durch Schutzmaßnahmen, die auf den Regal Typ abgestimmt wurden.
• Die Trennung von Verkehrswegen ist nicht optimal geregelt. Das gilt sowohl für Fahrzeugverkehre als auch für Verkehrswege, auf denen sich Fußgänger und Fahrzeuge oder automatisierte Förderanlagen kreuzen.

Durch der Situation angepasst „Leitplanken“ kann die Unfallgefahr, insbesondere für das Personal, deutlich minimiert werden.

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Rettungsgasse und kein Ende

Am Donnerstag prallte auf der A2 in Brandenburg ein polnischer Lkw auf ein Stauende. Der Fahrer kam dabei ums Leben. Was die Gemüter der fahrenden Zunft seitdem erhitzt, ist nicht der Unfall ansich, sondern die wieder einmal fehlende Rettungsgasse.

Auslöser war ein Bericht in der „BZ“:

Als am Donnerstag auf der A 2 zwischen Wollin und Brandenburg an der Havel ein Sattelzug in einen zweiten Lkw donnerte, konnte anschließend die anrückende Feuerwehr nicht rechtzeitig helfen. Grund: Auf der Autobahn wurde keine Rettungsgasse gebildet. Teilweise standen drei Lkw nebeneinander. Fahrzeuge standen Stoßstange an Stoßstange, manchmal waren die Insassen der wartenden Fahrzeuge ausgestiegen.

Zum Artikel >>>

Was ich von im Stau nebeneinander stehenden Lkw halte, habe ich letzten November schon mal beschrieben >>> Bei Staubildung? Rettungsgasse!

Geändert hat sich seitdem nichts. Noch immer ziehen Lkw-Fahrer im Stau auf die mittlere b.z.w. linke Spur. Wohl weil sie denken, einige Meter gut zu machen. Mein Verständnis dafür hält sich noch immer in Grenzen. Nicht nur, weil eben die Rettungsgasse dadurch meist unmöglich wird. Nein, auch der Stau wird unnötig länger. Die müssen sich ja irgendwann wieder rechts einordnen.

Aber nochmal zum Artikel in der „BZ“. Dieser Beitrag wurde in was weis ich wie vielen Profilen und Fahrer-Gruppen auf Facebook geteilt. Und alle schimpfen darüber, dass keine Rettungsgasse gebildet wurde.
Nur, egal in welchem Stau ich hierzulande stehe, es wird so gut wie nie eine Gasse gebildet. Also entweder sehe ich nie einen von diesen vorbildlichen Kollegen oder auf Facebook geben sich wieder mal alle super vorbildlich. Ich glaube eher letzteres.

Nicht nur ein Teil der Brummifahrer möchte es nicht begreifen. Auch Pkw-Lenker und Fernbusfahrer bleiben oft stur auf ihrer Spur. Vielleicht sollten Plakate an Autobahnen auf die Pflicht hinweisen, eine Rettungsgasse zu bilden. In Österreich hat es, glaube ich, auch was genutzt.

Noch eine kleine Begebenheit von gestern früh: Ich fahre bei Lützellinden auf die A 45 und stehe noch auf dem Beschleunigungsstreifen im Stau. Auslöser war ein defektes Fahrzeug in einer Baustelle, zwei Kilometer weiter. Auf die rechte reguläre Fahrspur kam ich nicht, da keine Lücke frei war. Zwei Fernlinienbusse wollten sich partout nicht trennen.
Eine Rettungsgasse gab es auch nicht. Ein Polizeiauto mit Blaulicht nutzte den Standstreifen und stand schließlich hinter mir. Endstation für eine gute Minute.

Vorbildwirkung der Polizei gleich null. Hier hätten die eine Rettungsgasse erzwingen können. Der Stau hinter dem kaputten Auto war eh schon da. Stattdessen fahren die statt mitten durch, rechts vorbei. Also so weit, bis ich im Weg stand. Wie sollen es dann Verkehrsteilnehmer begreifen?

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Fundstücke Teil XCIV

Nick Townley fährt mit seinem Lkw von englischen Somerset in Richtung Glastonbury, als ein Autofahrer mit Wohnanhänger versucht, den Trucker zu überholen.

Der Versuch geht allerdings völlig schief…

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Rettet Radfahrer

Fünfzehn Transportunternehmen aus dem Raum Osnabrück haben eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben. Mit dem gemeinsamen Papier setzen sich die Speditionen konkret unter anderem für die Errichtung von Spiegeln an Kreuzungen und Unfallschwerpunkten ein. So sollen sich Radfahrer und Lkw-Fahrer gegenseitig im Blick haben.

Mit Technik gegen den toten Winkel

Das find ich gut. Immerhin ist das wieder ein Schritt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Denn beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer zu übersehen, ist einer meiner Alpträume.
Nur was bringen immer mehr Spiegel und Kamerasysteme, wenn ich solche Unfallberichte lese?

Am Donnerstagnachmittag (12.03.2015, 16.10 Uhr) übersah ein Lkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen von der Kanalstraße auf den Cheruskerring eine auf der falschen Seite fahrende 72-jährige Radfahrerin. Die Frau überquerte den Ring aus Richtung Innenstadt kommend und stieß mit dem Lkw zusammen. Der 61-jährige Fahrer hatte die Frau aufgrund der tiefstehenden Sonne übersehen. Die 72-jährige wurde schwer verletzt in die Universitätsklinik eingeliefert.

In falscher Richtung unterwegs – Lkw übersieht Radfahrerin beim Abbiegen

Manche Radfahrer begreifen es einfach nicht, dass ich direkt rechts neben dem Lkw nichts sehe. Lieber mal kurz warten, rettet Leben. Übrigens auch meins. Auch wenn ich körperlich unversehrt bleibe, seelisch bin ich im Fall der Fälle mit Sicherheit am Ende.

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Na was denn nun?

Einen alltäglichen Unfall auf der A3 bei Nürnberg Twitter tauglich zu verwerten, fällt den Online – Leuten bei Nordbayern.de leicht:

Unfall A3 auf Twitter

Komisch ist nur, wenn die Überschrift des im Tweet verlinkten Artikels plötzlich so ausschaut:

Nordbayern.de Unfallmeldung

Gut. Wer wem in die Seite kracht, sollte für Außenstehende eigentlich uninteressant sein. Mich stören solche falschen Meldungen aber trotzdem. Ganz einfach deshalb, weil ein Tweet wie der von oben meinen Job wieder ein wenig mehr ins Zwielicht rückt. Und das eben besonders für Außenstehende.
Das hat auch nichts mit Überempfindlichkeit meinerseits zu tun. Es geht mir halt einfach nur gegen den Strich.

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