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Blogleser Jonny schickte mir folgenden Spieletipp:

Hi Maik, durch einen Arbeitskollegen bin ich auf ein kleines interessantes Browser-Spiel gekommen.
Man leitet dort eine Spedition, disponiert Touren, stellt Mitarbeiter ein, lässt Fahrzeuge warten usw.

Es braucht nicht viel Aufwand und macht mir Spaß, und vielleicht auch dir und einigen Mitlesern deines Blogs.
Die Adresse: https://www.lkw-sim.com

Gruß Jonny

Hallo,

ich habe mir dieses Spiel mal angeschaut. So klein ist das überhaupt nicht.
Momentan sind meine vier Lkw unterwegs nach Rostock und Leipzig. Blöd nur, dass ich einen ohne Hänger losgeschickt habe. Das Teil steht jetzt nutzlos auf dem digitalen Speditionshof herum.
Der Lohn der Fahrer ist ja auch traumhaft: 4.856,00 € verdient einer von denen. Die anderen bekommen nicht viel weniger. Da stehen demnächst einige Entlassungen an.

Auch die Polizei lässt nicht lange auf sich warten:

Polizeikontrolle

Sehr geehrte Spedition „Spedition Thorun“,

Ihr Fahrzeug Silo-LKW Anhänger (LKW-TS 933135) ist in eine Polizeikontrolle gekommen. Geprüft wurde die Reifenprofiltiefe. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.
Wir danken für das vorbildliche Verhalten und wünschen weiterhin gute Fahrt.

Innenministerium
– Polizeibehörde –

Das virtuelle Leben ist doch toll. Oder? Aber jetzt muß ich zusehen, meine bisherigen Aufträge zu erfüllen. Schließlich will ich mein erstes – virtuelles – Geld verdienen.

In diesem Sinne: Danke für den Tipp 🙂

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Stammleser Peter schreibt:

Moin, kA wo es herkommt, habe es selbst grad per ICQ bekommen 😉

Denke mal, ist des Bloggens wert …

Grüßle,
der Peter

Truck hängt an Brücke

Aber klar doch, Peter. Cold Seavers hätte es nicht besser hinbekommen.

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Yves hat mir per Mail den Link eines Videos gesendet:

Wenden in ein paar Zügen

Vielen Dank dafür.

Das gleiche Video ist seit einigen Tagen bei actro zu sehen.

Sven schreibt dazu:

Klappt im obigen Video aber auch nur deshalb, weil er zum einen Langgabel fährt, und zum anderen die Rücklichter versetzt hat.

Ich selber habe keine Ahnung, ob das so ist. Oder anders ausgedrückt: Ein Bergungsdienst hätte einen lukrativen Auftrag bekommen und mein Chef wäre im Dreieck gesprungen.

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Manchmal bekomme ich eMails, bei denen ich mich frage, ob die ernst gemeint sind. Ein Beispiel? Hier fragt z.B. jemand – natürlich anonym – folgendes:

Kann es sein, dass LKW-Fahrer von ihren Arbeitgebern gezwungen werden Alkohol zu trinken, um im Falle eines Unfalls nicht für die Unfallschäden aufkommen zu müssen und den gesamten Schaden auf den Fahrer abzuwälzen?

Ich erfreue mich daran und speichere diese nach dem Lesen in einem Ordner mit dem sinnfreien Namen „moved“ ab. Dort bleiben diese dann und tun keinem mehr weh.

Aber manche sind so skuril oder putzig – die müssen einfach veröffentlicht werden. Die hier erwähnte ist solch ein Beispiel.
Wie kommt man auf solche Gedanken? Oder was ist in der Kindheit des Fragenden schiefgelaufen? Alkohol mit zwölf? Drogen mit vierzehn? Ich weiss es nicht!

Aber zurück zur eMail: Solch ein Fall ist mir nicht bekannt und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses schon einmal passiert es.
Wenn doch, lasst es mich bitte wissen. Jim Beam zum Nulltarif? Das sind doch gute Aussichten!

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Leserin Claudia fragt:

Hallo Maik,

wir diskutieren hier gerade über die optimale Urlaubsroute und ich dachte mir, ich frag mal jemand, der sich auskennt 😉 Vielleicht hast du einen Tipp?
Wir wollen aus der Ecke Saarbrücken/Pirmasens nach Ecke Saint-Malo/Bretagne.

Die Navigatoren sagen, einmal quer durch Paris. Die Stimmen im Ohr schreien: Paris so weit umfahren, wie nur geht (geplante Durchfahrtzeit wäre Samstag zwischen 7 und 9 Uhr).

Alternative wäre die AB über den Norden, was einiges mehr an Maut und Kilimeter kostet (aber verkraftbar wäre) oder einmal quer durch über die Nationalstraßen.

Hast du auf der Strecke Erfahrungen? Welche Route würdest du wählen?

Lg Claudia
die hofft, nicht zu unverschämt mit ihrer Frage zu sein

Hallo Claudia,

nein – nichts da mit unverschämt.

Ich würde einen Weg südlich von Paris wählen. Also die A 4 bis Châlons-en-Champagne, dann die A 26 über Troyes bis Orleans. Weiter über Le Mans nach Rennes und dann Richtung Norden nach St. Malo.
Die Autoroute A 19 von Troyes nach Orleans ist seit kurzen fertig, taucht deshalb in diversen Strassenkarten und Navigeräten noch nicht auf. Ausgeschildert ist Orleans bereits ab Châlons-en-Champagne. Verfahren ist also ausgeschlossen.

Das Fahren in Frankreich – speziell an einem Samstag – ist easy. Der Verkehr auf den dortigen Autobahnen ist eher als schwach zu bezeichnen.

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Blogleser Jörg schreibt:

Hallo.

Ich habe den Job an den Nagel gehangen. Ich habe es satt, als Bank für die BHG und Polizei dazu sein. Wer was sucht, findet immer etwas und wenn es noch so lapidar ist.
Ich habe es auch satt, permanent durch die neuste Technik überwacht zu werden. Das ist Sklaventum, Disponenten die keine Ahnung haben von der Realität. Bezahlung wird auch immer weniger. Bei Be- und Entladestellen behandelt zu werden, wie der letzte Dreck. Auf der Piste sieht man kaum noch deutsche Trucks. Nein danke, ich möchte noch meine Rente erleben.

Ich wünsch euch allen immer eine Handbreit zwischen den Stosstangen und eine gute Gesundheit

Tja Jörg, ich werde durch einen digitalen Fahrtenschreiber überwacht, ein Fabrikarbeiter durch seine „Stempeluhr“ oder direkt durch seinen Vorgesetzten. So ist es halt.
Klar jeden Abend zuhause zu sein, dass hat schon was – auch ich könnte mir das vorstellen. Sehr gut sogar. Aber das geht halt nicht, nur wußte ich das vorher.

In jedem Beruf gibt es Vor- und Nachteile. Nur, ob mich irgendein „lapidarer“ Job (wie Du es so schön ausdrückst) auf die Dauer „befriedigen“ würde, bezweifel ich doch stark.

Trotzdem danke ich Dir und wünsche Dir alles gute 😉

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Blogleser Markus fragt:

Hallo,

immer wieder stellt sich die Frage nach dem Be- und Entladen. Muß das der Fahrer machen oder kann er sich auch weigern.

Also, so richtig weiss ich das auch nicht, aber ich habe mich mal ein wenig im Internet kundig gemacht. Da gibt es z.B. ein Güterkraftverkehrsrecht. In diesem existieren keine Regelungen für die Zuständigkeit zu einer Be- und Entladung.

Im Handelsgesetzbuch jedoch steht folgendes:

Grundsätzlich hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen.
Vertragliche Regelungen, Abreden, Handelsbräuche oder regionale Verkehrssitten können ggf. dazu führen, dass die Be- oder Entladung entgegen dem gesetzlichen Regelfall vom Frachtführer (bzw. dessen Fahrer) übernommen werden soll.

Nähere Auskünfte kann hierzu die IHK geben. Bezüglich der Haftungsfragen kommt es auf die jeweilige Fallgestaltung an; Die Frage, wie der Fahrer bei einer Be- oder Entladung versichert ist, kann die Berufsgenossenschaft beantworten.

Wichtig ist auch: Nimmt der Fahrer die Be- und Entladetätigkeit vor, handelt es sich um „andere Arbeiten“. Diese sind nicht zu den Ruhezeiten zu zählen. Auch bist Du für die Ladungssicherung gemäß § 22 Abs.1und § 23 Abs.1 Satz 2 StVO verantwortlich.

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Blogleser Tobias fragt:

Hallo,

warum veröffentlichst Du meine an Dich geschriebene eMAIL nicht in deinem Blog?

Ganz einfach Tobias,

weil Du am Schluß Deiner eMail geschrieben hast: Bitte diese Mail nicht in Deinem Blog veröffentlichen!

Deshalb erscheint Deine eMail hier nicht. Ist doch logisch, oder?

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